Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im Oktober 2011 (Stand: 29.09.2011)
05.10.2011, Magdeburg – 54
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 054/11
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 054/11
Magdeburg, den 5. Oktober 2011
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im Oktober 2011 (Stand: 29.09.2011)
Versuchte Entführung
eines Säuglings und versuchte Tötung der Mutter in Magdeburg
21 Ks 376 Js 31470/09
(6/11) - 1. Strafkammer
1 Angeklagte
1 Nebenklägerin
1 psychiatrischer und
1 rechtsmedizinische Sachverständige
17 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag,
06. Oktober 2011, 15.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: Montag,
10. Oktober 2011; Mittwoch, 12. Oktober 2011;
Freitag, 14. Oktober 2011, Montag, 07. November 2011
und
Dienstag, 08. November 2011,
jeweils 09.30 Uhr Saal A 23
Der mittlerweile
28-jährigen Angeklagten Nicole E. wird vorgeworfen, am 09. September 2009 am
frühen Abend in einem Krankenhaus in Magdeburg versucht zu haben, einen
Säugling zu entführen, um ihren damals unerfüllten Kinderwunsch zu befriedigen.
Als die Mutter des
Kindes (Nebenklägerin) versuchte, die Angeklagte von ihrer Tat abzubringen,
soll die Angeklagte mit einer Schere in Tötungsabsicht auf die Mutter des Babys
eingestochen haben. Die Mutter und eine Hebamme konnten die Tatvollendung
verhindern.
Die Staatsanwaltschaft
ging zunächst davon aus, dass der Angeklagten lediglich versuchter Kindesentziehung
und gefährliche Körperverletzung nachgewiesen werden könnte und erhob Anklage
vor dem Amtsgericht (Schöffengericht) in Magdeburg. Mit Beschluss vom 01.
Februar 2011 hat das Schöffengericht aus der Hauptverhandlung heraus das
Verfahren an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts nach § 270 StPO
verwiesen. Das Schöffengericht ist aufgrund seiner Beweisaufnahme zur
Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte in Tötungsabsicht handelte und sogar
ein versuchter Mord vorliegen könne. Zu einer Entscheidung auch über einen
Mordversuch ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz allein die Schwurgerichtsskammer
eines Landgerichts zuständig, so dass die Sache nun hier verhandelt wird.
Versuchter Totschlag
in Halberstadt
21 Ks 853 Js 78831/97
(17/11) ¿ 1. Strafkammer
1 Angeklagter
1 rechtsmedizinischer
Sachverständiger
10 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag,
11. Oktober 2011, 15.30 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: Montag,
17. Oktober 2011, Dienstag, 18. Oktober 2011,
Montag,
24. Oktober 2011 und Dienstag, 25. Oktober 2011,
jeweils
09.30 Uhr, Saal A 23
Dem 36-jährigen
Angeklagten Afrim B. wird vorgeworfen, am 13. Juni 1997 in Halberstadt nach
einer verbalen Auseinandersetzung versucht zu haben, den Geschädigten mit einem
Messer zu töten.
Der verheiratete
Angeklagte, dessen Staatsangehörigkeit ungeklärt ist, konnte erst im März 2011 nach
mehrjähriger internationaler Fahndung in der Republik Mazedonien festgenommen
werden und befindet sich seit Juni 2011 in Deutschland in Untersuchungshaft.
Neuauflage: Körperverletzung
in Thale
22 Ks 853 Js 73392/09
(1/11) ¿ 2. Strafkammer als Schwurgericht
1 Angeklagter
1 Nebenklägerin
1 rechtsmedizinischer
Sachverständiger
23 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag,
20. Oktober 2011, 09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: Freitag,
28. Oktober 2011, Dienstag, 01. November 2011,
Donnerstag,
03. November 2011, Montag, 07. November 2011
und
Mittwoch, 09. November 2011,
jeweils
09.30 Uhr, Saal E 12
Dem mittlerweile
47-jährigen Angeklagten Lutz D. war zunächst durch die Staatsanwaltschaft
Magdeburg mit Anklage vom Mai 2009 versuchter Totschlag zum Nachteil seiner
Lebensgefährtin vorgeworfen worden.
Mit Urteil der 1.
Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 23. März 2010 wurde er wegen
gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.
Einen Tötungsvorsatz konnte die Strafkammer nicht feststellen. Gegen dieses
Urteil legte der Angeklagte Revision ein.
Der Bundesgerichtshof (BGH)
hob mit Beschluss vom 07. Dezember 2010 (4 StR 401/10) das Urteil des
Landgerichts Magdeburg auf. Der 4. Strafsenat vertrat die Rechtsauffassung, dass
das Landgericht ein in der Hauptverhandlung verlesenes Behördengutachten des
Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt über molekulargenetische Untersuchungen
unzutreffend erfasst habe. Zitat:
¿¿trotz der sonstigen
den Angeklagten erheblich belastenden Beweisergebnisse nicht mit der
erforderlichen Sicherheit ausschließen, dass sich die unzutreffende inhaltliche
Erfassung und Würdigung des verlesenen Behördengutachtens bei der
Überzeugungsbildung der Strafkammer zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt
hat. Die Sache bedarf daher einer erneuten Verhandlung und Entscheidung. Dabei
wird sich empfehlen die Ergebnisse der Spurenuntersuchung durch mündliche
Erstattungsgutachten in die neue Hauptverhandlung einzuführen.¿
Die nunmehr zur
Entscheidung berufene 2. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg wird nach
vorläufiger Planung im Rahmen der komplett neu durchzuführenden Beweisaufnahme am
07. November 2011 um 10.30 Uhr den Sachverständigen des Landeskriminalamts zur
Erläuterung seines Gutachtens mündlich anhören.
Diebstahlserie in
Halberstadt und der Harzgegend
22 Kls 912 Js 75195/09
(16/09) ¿ 2. Jugendstrafkammer
3 Angeklagte
1 rechtsmedizinischer
Sachverständiger
18 Zeugen
Prozessbeginn: Montag,
24. Oktober 2011, 09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: Dienstag,
25. Oktober 2011, Mittwoch, 26. Oktober 2011,
Mittwoch,
02. November 2011, Dienstag, 08. November 2011 und
Donnerstag, 10. November 2011,
jeweils
09.30 Uhr, Saal E 12
Dem mittlerweile 21-jährigen Angeklagten Stefan F.,
Christian N. und dem 25-jährigen Angeklagten Peter K. wirft die
Staatsanwaltschaft Magdeburg mit wechselnder Beteiligung insgesamt 31
Straftaten - darunter auch Wohnungseinbrüche - vor. Die Einbruchdiebstähle
sollen in den Jahren 2008 und 2009 begangen worden sein. Die Angeklagten sollen
dabei teilweise in der Absicht gehandelt haben, aus der Diebesbeute bzw. deren
Erlös ihren Lebensunterhalt insgesamt zu bestreiten.
Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis
Für
alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von
Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese
Erlaubnis gilt nur für Journalisten.
(Christian
Löffler)
Pressesprecher
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Landgericht
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