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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im Oktober 2011 (Stand: 29.09.2011)

05.10.2011, Magdeburg – 54

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 054/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 054/11

 

 

 

Magdeburg, den 5. Oktober 2011

 

 

 

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen

im Landgericht Magdeburg im Oktober 2011 (Stand: 29.09.2011)

 

 

 

Versuchte Entführung

eines Säuglings und versuchte Tötung der Mutter in Magdeburg

 

21 Ks 376 Js 31470/09

(6/11)  - 1. Strafkammer

 

 

 

 

 

  1 Angeklagte

 

  1 Nebenklägerin

 

  1 psychiatrischer und

1 rechtsmedizinische Sachverständige

 

17 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:               Donnerstag,

06. Oktober 2011, 15.00 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine:               Montag,

10. Oktober 2011; Mittwoch, 12. Oktober 2011;

 

                                             

Freitag, 14. Oktober 2011, Montag, 07. November 2011

 

                                               und

Dienstag, 08. November 2011,

 

                                    

          jeweils 09.30 Uhr Saal A 23

 

 

 

 

 

Der mittlerweile

28-jährigen Angeklagten Nicole E. wird vorgeworfen, am 09. September 2009 am

frühen Abend in einem Krankenhaus in Magdeburg versucht zu haben, einen

Säugling zu entführen, um ihren damals unerfüllten Kinderwunsch zu befriedigen.

 

 

 

 

Als die Mutter des

Kindes (Nebenklägerin) versuchte, die Angeklagte von ihrer Tat abzubringen,

soll die Angeklagte mit einer Schere in Tötungsabsicht auf die Mutter des Babys

eingestochen haben. Die Mutter und eine Hebamme konnten die Tatvollendung

verhindern.

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft

ging zunächst davon aus, dass der Angeklagten lediglich versuchter Kindesentziehung

und gefährliche Körperverletzung nachgewiesen werden könnte und erhob Anklage

vor dem Amtsgericht (Schöffengericht) in Magdeburg. Mit Beschluss vom       01.

Februar 2011 hat das Schöffengericht aus der Hauptverhandlung heraus das

Verfahren an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts nach § 270 StPO

verwiesen. Das Schöffengericht ist aufgrund seiner Beweisaufnahme zur

Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte in Tötungsabsicht handelte und sogar

ein versuchter Mord vorliegen könne. Zu einer Entscheidung auch über einen

Mordversuch ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz allein die Schwurgerichtsskammer

eines Landgerichts zuständig, so dass die Sache nun hier verhandelt wird.

 

 

 

 

 

Versuchter Totschlag

in Halberstadt

 

21 Ks 853 Js 78831/97

(17/11) ¿ 1. Strafkammer

 

 

 

  1 Angeklagter

 

  1 rechtsmedizinischer

Sachverständiger

 

10 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:               Dienstag,

11. Oktober 2011, 15.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine:              Montag,

17. Oktober 2011, Dienstag, 18. Oktober 2011,

 

                                               Montag,

24. Oktober 2011 und Dienstag, 25. Oktober 2011,

 

                                               jeweils

09.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

 

 

Dem 36-jährigen

Angeklagten Afrim B. wird vorgeworfen, am 13. Juni 1997 in Halberstadt nach

einer verbalen Auseinandersetzung versucht zu haben, den Geschädigten mit einem

Messer zu töten.

 

 

 

Der verheiratete

Angeklagte, dessen Staatsangehörigkeit ungeklärt ist, konnte erst im März 2011 nach

mehrjähriger internationaler Fahndung in der Republik Mazedonien festgenommen

werden und befindet sich seit Juni 2011 in Deutschland in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

Neuauflage: Körperverletzung

in Thale

 

22 Ks 853 Js 73392/09

(1/11) ¿ 2. Strafkammer als Schwurgericht

 

 

 

  1 Angeklagter

 

  1 Nebenklägerin

 

  1 rechtsmedizinischer

Sachverständiger

 

23 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:               Donnerstag,

20. Oktober 2011, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:              Freitag,

28. Oktober 2011, Dienstag, 01. November 2011,

 

                                               Donnerstag,

03. November 2011, Montag, 07. November 2011

 

                                               und

Mittwoch, 09. November 2011,  

 

                                               jeweils

09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Dem mittlerweile

47-jährigen Angeklagten Lutz D. war zunächst durch die Staatsanwaltschaft

Magdeburg mit Anklage vom Mai 2009 versuchter Totschlag zum Nachteil seiner

Lebensgefährtin vorgeworfen worden.

 

 

 

Mit Urteil der 1.

Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 23. März 2010 wurde er wegen

gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.

Einen Tötungsvorsatz konnte die Strafkammer nicht feststellen. Gegen dieses

Urteil legte der Angeklagte Revision ein.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH)

hob mit Beschluss vom 07. Dezember 2010 (4 StR 401/10) das Urteil des

Landgerichts Magdeburg auf. Der 4. Strafsenat vertrat die Rechtsauffassung, dass

das Landgericht ein in der Hauptverhandlung verlesenes Behördengutachten des

Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt über molekulargenetische Untersuchungen

unzutreffend erfasst habe. Zitat:

 

 

 

 ¿¿trotz der sonstigen

den Angeklagten erheblich belastenden Beweisergebnisse nicht mit der

erforderlichen Sicherheit ausschließen, dass sich die unzutreffende inhaltliche

Erfassung und Würdigung des verlesenen Behördengutachtens bei der

Überzeugungsbildung der Strafkammer zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt

hat. Die Sache bedarf daher einer erneuten Verhandlung und Entscheidung. Dabei

wird sich empfehlen die Ergebnisse der Spurenuntersuchung durch mündliche

Erstattungsgutachten in die neue Hauptverhandlung einzuführen.¿

 

 

 

Die nunmehr zur

Entscheidung berufene 2. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg wird nach

vorläufiger Planung im Rahmen der komplett neu durchzuführenden Beweisaufnahme am

07. November 2011 um 10.30 Uhr den Sachverständigen des Landeskriminalamts zur

Erläuterung seines Gutachtens mündlich anhören.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diebstahlserie in

Halberstadt und der Harzgegend

 

22 Kls 912 Js 75195/09

(16/09) ¿ 2. Jugendstrafkammer

 

 

 

  3 Angeklagte

 

  1 rechtsmedizinischer

Sachverständiger

 

18 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:               Montag,

24. Oktober 2011, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:               Dienstag,

25. Oktober 2011, Mittwoch, 26. Oktober 2011,

 

                                               Mittwoch,

02. November 2011,  Dienstag, 08. November 2011                                               und

Donnerstag, 10. November 2011,

 

                                               jeweils

09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Dem mittlerweile 21-jährigen Angeklagten Stefan F.,

Christian N. und dem 25-jährigen Angeklagten Peter K. wirft die

Staatsanwaltschaft Magdeburg mit wechselnder Beteiligung insgesamt 31

Straftaten - darunter auch Wohnungseinbrüche - vor. Die Einbruchdiebstähle

sollen in den Jahren 2008 und 2009 begangen worden sein. Die Angeklagten sollen

dabei teilweise in der Absicht gehandelt haben, aus der Diebesbeute bzw. deren

Erlös ihren Lebensunterhalt insgesamt zu bestreiten.

 

 

 

 

 

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

 

Für

alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von

Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese

Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

 

 

 

 

 

(Christian

Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht

Magdeburg

Pressestelle

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Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142

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