Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Urteil verkündet: Stadt
muss zahlen, weil ihre Mitarbeiterin ein geparktes Auto beim Rasenmähen
beschädigt
01.08.2011, Magdeburg – 45
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 045/11
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 045/11
Magdeburg, den 1. August 2011
(LG MD) Urteil verkündet: Stadt
muss zahlen, weil ihre Mitarbeiterin ein geparktes Auto beim Rasenmähen
beschädigt
10 O 735/11 ¿ 10. Zivilkammer ¿ Staatshaftung
Am 29.07.2011 hat das Landgericht die Stadt zur
Zahlung von Schadensersatz von rund 1000 ¿ verurteilt.
Eine Mitarbeiterin der Stadt Haldensleben mähte am
16.06.2010 im Bereich der Dorfstrasse 3 in Wedringen den Rasen in der Nähe von
Parkflächen. Dabei wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die
Seitenscheibe des PKW¿s des Klägers. Die herabfallende Scheibe verursachte
zudem Lackschäden. Der Kläger bekommt seinen gesamten Schaden ersetzt.
Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass
die Mitarbeiterin der Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt hat, da
sie nicht ausreichend für Schutz von umher fliegenden Steinen gesorgt habe.
Wenn
öffentliche Rasenflächen in unmittelbarer Nähe zu Parkflächen gemäht werden,
hätte die Stadt weitere Schutzmaßnahmen treffen müssen. In Betracht kommt etwa
die vorübergehende Sperrung Parkflächen oder es hätte durch Aufstellen von
Planen die geparkten Fahrzeuge geschützt werden müssen. Der Kläger als
Mitarbeiter der Straßenmeisterei, ebenfalls beruflich mit Mäharbeiten betraut,
hat beispielsweise ausgeführt, dass in vergleichbaren Fällen ein Mitarbeiter
neben dem Rasenmäher mit einer großen Pappwand als Schutz vor umher fliegenden
Steinen neben dem Mäher her geht, damit Fahrzeuge nicht beschädigt werden
können. Derartige Maßnahmen sind für die Stadt zumutbar.
Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt hat die Möglichkeit binnen 1
Monats beim Oberlandesgericht in Naumburg Berufung einzulegen.
Hinweis
Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis
Für
den in dieser Übersicht angekündigten Prozess ist die Fertigung von
Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese
Erlaubnis gilt nur für Journalisten.
(Miriam Soehring)
Stv.
Pressesprecherin
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