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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Urteil verkündet: Stadt
muss zahlen, weil ihre Mitarbeiterin ein geparktes Auto beim Rasenmähen
beschädigt

01.08.2011, Magdeburg – 45

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 045/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 045/11

 

 

 

Magdeburg, den 1. August 2011

 

 

 

(LG MD) Urteil verkündet: Stadt

muss zahlen, weil ihre Mitarbeiterin ein geparktes Auto beim Rasenmähen

beschädigt

 

10 O 735/11 ¿ 10. Zivilkammer ¿ Staatshaftung

 

 

 

Am 29.07.2011 hat das Landgericht die Stadt zur

Zahlung von Schadensersatz von rund 1000 ¿ verurteilt.

 

 

 

Eine Mitarbeiterin der Stadt Haldensleben mähte am

16.06.2010 im Bereich der Dorfstrasse 3 in Wedringen den Rasen in der Nähe von

Parkflächen. Dabei wurde ein Stein hoch geschleudert und zerstörte die

Seitenscheibe des PKW¿s des Klägers. Die herabfallende Scheibe verursachte

zudem Lackschäden. Der Kläger  bekommt seinen gesamten Schaden ersetzt.

 

 

 

Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass

die Mitarbeiterin der Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt hat, da

sie nicht ausreichend für Schutz von umher fliegenden Steinen gesorgt habe.

 

 

 

Wenn

öffentliche Rasenflächen in unmittelbarer Nähe zu Parkflächen gemäht werden,

hätte die Stadt weitere Schutzmaßnahmen treffen müssen. In Betracht kommt etwa

die vorübergehende Sperrung Parkflächen oder es hätte durch Aufstellen von

Planen die geparkten Fahrzeuge geschützt werden müssen. Der Kläger als

Mitarbeiter der Straßenmeisterei, ebenfalls beruflich mit Mäharbeiten betraut,

hat beispielsweise ausgeführt, dass in vergleichbaren Fällen ein Mitarbeiter

neben dem Rasenmäher mit einer großen Pappwand als Schutz vor umher fliegenden

Steinen neben dem Mäher her geht, damit Fahrzeuge nicht beschädigt werden

können.  Derartige Maßnahmen sind für die Stadt zumutbar.

 

 

 

Das

Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt hat die Möglichkeit binnen 1

Monats beim Oberlandesgericht in Naumburg Berufung einzulegen.

 

 

 

 

 

Hinweis

Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

 

Für

den in dieser Übersicht angekündigten Prozess ist die Fertigung von

Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese

Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

 

 

 

 

 

(Miriam Soehring)

 

Stv.

Pressesprecherin

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht

Magdeburg

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39112 Magdeburg

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