Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im Januar
04.01.2018, Halle (Saale) – 1
- Landgericht Halle
Versuchter Totschlag in der
Asylbewerberunterkunft in Merseburg
Tag, Uhrzeit
09.01.18, 10:00
; 10.01.18, 08:30 ; 15.01.18,
08:30 ; 16.01.18,
08:30 ; 18.01.18,
08:30
Raum 141
1 Ks 11/17
Dem
im April geborenen Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung sowie
versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last
gelegt.
Er
soll im September 2017 als Bewohner einer Asylbewerberunterkunft in Merseburg
einen weiteren Bewohner der Unterkunft im Zuge einer Auseinandersetzung mit
einem Messer angegriffen und ihm so Stichverletzungen an Kopf und Oberkörper
zugefügt haben. Nach dem Eintreffen weiterer Mitbewohner soll er zunächst von
dem Geschädigten abgelassen haben, dann aber zurückgekehrt sein und ihm zwei
weitere Stiche in den Bereich des linken Oberkörpers zugefügt haben, durch die die
Brusthöhle des Geschädigten eröffnet und der linke Bizepsmuskel durchtrennt
worden seien. Wegen des hohen Blutverlustes seien die Verletzungen
lebensgefährlich gewesen und hätten eine umgehende intensivmedizinische
Versorgung erforderlich gemacht.
Der
Angeklagte hat die Taten im Wesentlichen eingeräumt und zu seiner Verteidigung
vorgebracht, er habe sich gegen ständige Bedrohungen und Erpressungen des
Geschädigten zur Wehr setzen wollen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren
und 10 Monaten.
Drogenhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
26.01.18, 09:30
; 13.02.18, 09:30
Raum 187
3 KLs 29/17
Dem
im Mai 1985 geborenen Angeklagten werden versuchter unerlaubter Erwerb von
Betäubungsmitteln sowie unerlaubter Besitz und unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
ER
soll im Mai 2017 im Internet Ecstasy-Tabletten und Heroin bestellt haben,
welches ihm per Post zugeschickt werden sollte. Das an seine Anschrift in Halle
adressierte Päckchen sei aber von der Polizei abgefangen worden.
In
der Wohnung des Angeklagten seien dann 52 Gramm Heroin gefunden worden, darüber
hinaus zahlreiche Ecstasy-Tabletten sowie Cannabis-Produkte wie auch Bargeld
und auch ein Reizstoffsprühgerät, was der Anklage zufolge den Schluss zulasse,
der Angeklagte habe mit diesen Betäubungsmitteln gehandelt.
Der
Angeklagte hat die Tatvorwürfe im Wesentlichen eingeräumt, allerdings
angegeben, er habe einige der Betäubungsmittel für einen Freund aufbewahrt.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf
Jahren, wenn nicht die Kammer von einem minder schweren Fall ausgeht.
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