Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG HAL) Strafkammer hält an Haftbefehl fest
10.03.2014, Halle (Saale) – 7
- Landgericht Halle
v:* {behavior:url(#default#VML);}
o:* {behavior:url(#default#VML);}
w:* {behavior:url(#default#VML);}
.shape {behavior:url(#default#VML);}
Durch
Beschluss vom heutigen Tage hat die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Halle
entschieden, dass sie an ihrer Entscheidung festhält, wonach der Haftbefehl
gegen einen im November 1990 geborenen Angeklagten, dem sexueller Missbrauch
von Kindern zur Last gelegt wird, außer Vollzug gesetzt wird.
Die
Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in sieben Fällen vor Kindern im
Grundschulalter sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen zu haben. Die
beiden dem Verfahren zugrundeliegenden Anklagen waren zunächst zum Amtsgericht
erhoben worden, nach dem Eingang psychiatrischer Gutachten dann aber an das
Landgericht abgegeben worden, weil auch die Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, was nur durch das Landgericht
angeordnet werden kann.
Mit
Übernahme des Verfahrens hatte die Strafkammer des Landgerichts entschieden,
den im Dezember 2013 erlassenen und dann auch vollzogenen
Untersuchungshaftbefehl außer Vollzug zu setzen. Dabei hatte sie sich im Wesentlichen
darauf gestützt, dass der Angeklagte in vollem Umfange geständig, einsichtig und
therapiebereit ist und dass er mit familiärer Unterstützung bereits konkrete
Schritte unternommen hatte, um in eine ambulante oder stationäre Therapie
aufgenommen zu werden.
Dem
Angeklagten waren verschiedene konkrete Auflagen erteilt worden, um weitere
Taten zu verhindern. Im Fall des Verstoßes gegen eine dieser Auflagen könnte
die Strafkammer anordnen, dass die Untersuchungshaft wieder zu vollziehen ist.
Gegen
diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.
Nachdem
am heutigen Tage um 12.00 Uhr die der Verteidigung gesetzte Stellungnahmefrist
abgelaufen war, hat die Kammer am heutigen Nachmittag entschieden, der Beschwerde
der Staatsanwaltschaft nicht abzuhelfen und sie dem Oberlandesgericht zur
Entscheidung vorzulegen.
Da
es sich bislang um Entscheidungen im Vorfeld der öffentlichen Hauptverhandlung
handelt, sind weitere Angaben zu den Tatvorwürfen und den tragenden Erwägungen
der Strafkammer derzeit nicht möglich.
Im Auftrag
gez. Ehm
Vorsitzender Richter am
Landgericht
? Pressesprecher -
Diese
Mitteilung wird elektronisch versandt und ist daher nicht unterschrieben.
Normal
0
21
false
false
false
MicrosoftInternetExplorer4
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de