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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im April 2017 (Stand: 03.04.2017)

04.04.2017, Magdeburg – 10

  • Landgericht Magdeburg

 

 

I.

Strafsachen

 

 

 

Prozess wird neu aufgerollt: Vergewaltigung von alten

Menschen in einem Altenpflegeheim in Wolmirstedt und Magdeburg

 

22 KLs 143 Js 8025/13

(1/16) ? 2. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

3 Sachverständige

 

19 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                           Donnerstag, 06. April

2017, 09.30 Uhr,

 

Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:                   Dienstag, 18. April 2017,

09.30 Uhr,

 

                                                   Donnerstag, 20. April

2017, 09.30 Uhr,

 

                                                   und Dienstag, 25.

April 2017, 09.30 Uhr,

 

                                                   jeweils Saal E 12

 

 

 

 

 

Der

mittlerweile 35-jährige Angeklagte soll als Altenpfleger eines Heims in

Wolmirstedt im Jahr 2006 und eines Altenpflegeheims in Magdeburg im Jahr 2012

jeweils eine Bewohnerin vergewaltigt haben. Er soll dabei die

Hilfsbedürftigkeit der Opfer ausgenutzt haben, um sexuelle Handlungen an ihnen

vorzunehmen. Mit Urteil vom 11. Mai 2015 hat die 1. Strafkammer des

Landgerichts Magdeburg den Angeklagten deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe

von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Weiterhin wurde ein lebenslanges

Berufsverbot als Altenpfleger ausgesprochen.

 

 

 

Auf

die Revision des Angeklagten hin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom

18. November 2015 (4 StR 14/15) das Urteil des Landgerichts aufgehoben. Der

Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass das Urteil des Landgerichts rechtlicher

Nachprüfung nicht standhalte. Insbesondere sei nicht ausreichend festgestellt

worden, dass die Vergewaltigung jeweils unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage

begangen worden sei.

 

 

 

Der Prozess muss daher nun

komplett aufgerollt werden.    

 

 

 

Urteil

erwartet: Bestechlichkeit gegen einen ehemaligen Landrat

 

24

KLs 491 Js 18043/09 (3/14) ? 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer)

 

 

 

Der

am 28. Oktober 2015 begonnenen Prozess wird am

 

 

 

Donnerstag,

den 6. April 2017, um 09.30 Uhr, Saal B 12

 

 

 

mit

dem 54. Verhandlungstag fortgesetzt.

 

 

 

Für

diesen Tag ist das letzte Wort des Angeklagten geplant und die

Urteilsverkündung wird im Lauf des Tages erwartet.

 

 

 

Am

heutigen Tag (23. März) hat die Verteidigung plädiert und Freispruch beantragt.

Am letzten Verhandlungstag hatte die Staatsanwaltschaft plädiert und eine

Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 7 Monaten beantragt. Weiterhin soll nach

Ansicht der Staatsanwaltschaft, ein Verfall von Wertersatz in Höhe von rund

250.000 ? ausgeurteilt werden. Hierbei handelt es sich um eine

Vermögensabschöpfung beim Angeklagten. 

Zudem soll der Angeklagte das passive Wahlrecht und das Recht

öffentliche Ämter zu bekleiden für die Dauer von 4 Jahren verlieren.

 

 

 

Der

ehemalige Landrat des Landkreises Jerichower Land und mittlerweile noch ein

ehemaliger Gesellschafter der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern müssen sich vor

der Wirtschaftsstrafkammer verantworten. Dem ehemaligen Landrat wird im einem

Fall Bestechlichkeit und in 5 Fällen Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der

Gesellschafter und ein mittlerweile aus dem Prozess ausgeschiedener

Mitangeklagter sollen den damaligen Landrat bestochen haben. Der Prozess gegen

den Gesellschafter ist vor kurzem aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt

worden.

 

 

 

Der

abgetrennte Prozess gegen den Gesellschafter findet an folgenden Tagen statt:

 

 

 

28.

März um 09.30 Uhr

 

18.

April  um 15.00 Uhr

 

03.

Mai um 14.30 Uhr

 

10.

Mai um 14.30 Uhr

 

 

 

  

 

Raubüberfall im Bereich des Bahnhofs Magdeburg

 

21 KLs 130 Js 38958/16 (3/17)

 - 1. Strafkammer

 

 

 

2 Angeklagte

 

2 Sachverständige

 

6 Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                           Freitag, 07. April 2017,

08.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine:                   Montag, 10. April 2017 und

 

Mittwoch, 12. April 2017, jeweils 08.30 Uhr,

 

Saal A 23

 

 

 

Den

26- und 31-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 30. November 2016 im

Bereich des Magdeburger Hauptbahnhofes einen Mann überfallen zu haben, um

dessen Mobiltelefon und mindestens 30,00 ? Bargeld zu erlangen. Sowohl die

Angeklagten als auch das spätere Opfer sollen sich aus dem Obdachlosenmilieu her

kennen. Beide Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Sie sollen im

Ermittlungsverfahren die Tat gestanden haben. Bei dem älteren Angeklagten

könnte möglicherweise eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden.

 

 

 

  

 

Steuerhinterziehung einer Windparkgesellschaft in

Magdeburg

 

24 KLs 574 Js 10587/14 (5/15)

? 4. Wirtschaftsstrafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

6 Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                           Dienstag, 18. April 2017,

09.30 Uhr, Saal B 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:                   Donnerstag, 20. April 2017, Freitag,

28. April 2017

 

jeweils 09.30 Uhr,

 

Montag,

15. Mai 2017, 14.30 Uhr, und

 

Freitag,

26. Mai 2017, 09.30 Uhr,

 

jeweils

Saal B 12

 

 

 

 

 

Der

58-jährige Angeklagte war im Jahr 2007 Geschäftsführer eine Windparkbetriebsgesellschaft

in Magdeburg, deren alleiniger Gesellschafter das Bistum Magdeburg war. In seiner

Eigenschaft als Geschäftsführer soll er beim Finanzamt verschiedene

Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2006 eingereicht haben. In diesen

Erklärungen soll der Angeklagte nicht angegeben haben, dass der Gesellschaft

ein Darlehen von rund 4 Mio. ? erlassen worden ist. Dieser Darlehensbetrag

hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als verdeckte Gewinnausschüttung dem

Gewinn hinzugerechnet werden müssen.

 

 

 

Der

Staatskasse soll dadurch ein Steuerschaden in Höhe von rund 2,1 Mio. ?

entstanden sein.

 

 

 

 

 

versuchter Totschlag in Magdeburg

 

21 Ks 162 Js 39/17

(2/17)  - 1. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Nebenklägerin

 

2 Sachverständige

 

8 Zeugen

 

  

 

Prozessbeginn:                           Mittwoch, 19. April 2017,

08.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine:                   21.

April und vorsorglich 24. April und 8. Mai, jeweils 08.30 Uhr,  Saal A 23

 

 

 

 

 

Dem

24-jährigen Angeklagten afghanischer Herkunft, der seit etwa 2 Jahren in

Deutschland lebt, wird vorgeworfen am 30.12.2016 in Magdeburg im Rahmen eines

Streits, versucht zu haben, seine getrennt lebende Ehefrau zu erstechen. Aus

Sicht des Angeklagten soll sich die Ehefrau zu westlich verhalten haben. Der

Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

versuchter Totschlag in Haldensleben

 

21 Ks 162 Js 2246/17

(4/17)  - 1. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

2 Sachverständige

 

8 Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                           Dienstag, 25. April 2017,

08.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine:                   26.

April und vorsorglich 27. April und 28. April, jeweils 08.30 Uhr,  Saal A 23

 

 

 

 

 

Dem

29-jährigen Angeklagten, wird vorgeworfen am 22.01.2017 in Haldensleben im

Rahmen eines Streits, versucht zu haben, seine Ehefrau aus Eifersucht zu töten.

 

 

 

 

 

 

 

II.

Zivilsachen

 

 

 

Sturz einer Fußgängerin auf einem Verbindungsweg

zwischen den Straßenbahnhaltestellen Leipziger Straße und Halberstädter Straße

in Magdeburg

 

10 O 56/17 ? 10.

Zivilkammer, Einzelrichterin

 

 

 

Termin: Donnerstag, 06.

April 2017, 13.30 Uhr, Saal E 11

 

 

 

Eine Fußgängerin möchte

von der Landeshauptstadt Magdeburg rund 450,00 ? Schadensersatz sowie

Schmerzensgeld von mindestens 8.000,00 ? erhalten.

 

 

 

Die

Klägerin behauptet, am 09. Dezember 2012 auf dem Verbindungsweg zwischen den

Straßenbahnhaltestellen Halberstädter Straße gegenüber dem Gebäude des

Landgerichts einen Verbindungsweg zur Leipziger Straße entlang gegangen zu sei.

Auf dem unbeleuchteten Weg habe sie ein Schlagloch nicht erkennen können, sei

deswegen umgeknickt und gestürzt, wodurch sie verletzt worden sei.

 

 

 

Als

Sachschaden macht die Klägerin vor allem die Stornokosten für eine für

Silvester geplante Reise geltend. Sie meint, bei dem Verbindungsweg handele es

sich um einen Hauptverbindungsweg zwischen den Haltestellen der damaligen

Straßenbahnlinien 1 und 10 in der Halberstädter Straße und den Linien 3 und 9

in der Leipziger Straße und dieser müsse daher schlaglochfrei sein. Die Stadt

bestreitet den Unfallhergang und ist der Auffassung, ihre

Verkehrssicherungspflichten nicht verletzt zu haben.

 

 

 

Das Gericht wird in dem

Termin die Klägerin anhören und eine Zeugin vernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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