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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

17.12.2014, Dessau-Roßlau – 36

  • Landgericht Dessau-Roßlau

Die 8. Strafkammer des Landgerichts hat gestern Abend gegen einen 54-jährigen ehemaligen Lehrer aus dem Landkreis Wittenberg wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 22 Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt.

 

Das Gericht hat es im Ergebnis einer mehrtägigen Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte über einen Zeitraum von etwa eineinhalb Jahren eine Beziehung zu einer anfangs 13-jährigen Schülerin unterhalten hat, in der es wiederholt zu sexuellen Handlungen kam. Der Angeklagte hatte die Taten weitgehend eingeräumt, allerdings geltend gemacht, dass es vor dem 14. Geburtstag der Schülerin keine sexuellen Kontakte gegeben habe und deshalb der mit höherer Strafe bedrohte Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht erfüllt sei. In der mehrtägigen Beweisaufnahme ging es deshalb vornehmlich um die zeitliche Einordnung des Tatgeschehens. Angeklagt waren insgesamt 25 Taten, darunter 12 Taten, die nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vor Vollendung des 14. Lebensjahres der Schülerin begangen worden sein sollen.

 

Mit dem Urteil ist das Gericht deutlich hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben, die eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Die Nebenklage hatte sich diesem Antrag angeschlossen, der Verteidiger des Angeklagten hat auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten plädiert, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. In drei Fällen hat das Gericht den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen vom Tatvorwurf freigesprochen. Daneben hat es der Geschädigten im Adhäsionsverfahren ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500,00 ? zuerkannt und festgestellt, dass der Angeklagten verpflichtet ist, ihr auch künftige materielle oder immaterielle Schäden zu ersetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

8 Kls 181 Js 18005/13

 

 

          Frank  Straube

          Pressesprecher

         

         

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