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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Raubmordprozess gegen
Hausmeister - BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe

24.05.2011, Magdeburg – 28

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 028/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 028/11

 

 

 

Magdeburg, den 24. Mai 2011

 

 

 

(LG MD) Raubmordprozess gegen

Hausmeister - BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe

 

 

 

22 Ks 22/09  (Mord)

¿ 2. Strafkammer

 

 

 

Wie heute bekannt wurde

hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 86/11) mit einstimmigem

Beschluss vom 10. Mai 2011 eine Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen

Freiheitsstrafe bestätigt.

 

 

 

Mit Urteil der 2.

Strafkammer des Landgerichts vom 10.09.2010 wurde der Hausmeister Peter P.

(geb. März 1946) wegen Mordes in Tateinheit mit Raub zu einer lebenslangen

Freiheitsstrafe verurteilt.

 

 

 

Die gegen diese

Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof als

unbegründet verworfen, da das Urteil des Landgerichts keinen Rechtsfehler zum

Nachteil des Angeklagten aufwies.

 

 

 

Damit steht fest, dass Peter P. am 29. Januar 2008

in Magdeburg die 87-jährige Rentnerin Erna B. in Magdeburg ermordet hatte,

nachdem er sich mit einem Generalschlüssel Zutritt zur Wohnung des Opfers

verschafft hatte, um nach Geld zu suchen und dabei von der Frau überrascht

wurde.

 

 

 

Der  Prozess hatte für

Aufsehen gesorgt, da der Angeklagte in einem ersten Prozess am 16.12.2008 durch

die 1. Strafkammer des Landgerichts freigesprochen wurde. Dieser Freispruch

wurde am 15.10.2009 durch den Bundesgerichtshof aufgehoben (Az.  4 StR 287/09

als pdf zu finden unter www.bundesgerichtshof.de).

 

 

 

Die 2. Strafkammer hat

dann ab 3. März 2010 den Prozess erneut durchgeführt und nach 16 Verhandlungstagen

den Angeklagten als Mörder verurteilt.

 

 

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

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Magdeburg

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