Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Raubmordprozess gegen
Hausmeister - BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe
24.05.2011, Magdeburg – 28
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 028/11
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 028/11
Magdeburg, den 24. Mai 2011
(LG MD) Raubmordprozess gegen
Hausmeister - BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe
22 Ks 22/09 (Mord)
¿ 2. Strafkammer
Wie heute bekannt wurde
hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 86/11) mit einstimmigem
Beschluss vom 10. Mai 2011 eine Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe bestätigt.
Mit Urteil der 2.
Strafkammer des Landgerichts vom 10.09.2010 wurde der Hausmeister Peter P.
(geb. März 1946) wegen Mordes in Tateinheit mit Raub zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe verurteilt.
Die gegen diese
Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof als
unbegründet verworfen, da das Urteil des Landgerichts keinen Rechtsfehler zum
Nachteil des Angeklagten aufwies.
Damit steht fest, dass Peter P. am 29. Januar 2008
in Magdeburg die 87-jährige Rentnerin Erna B. in Magdeburg ermordet hatte,
nachdem er sich mit einem Generalschlüssel Zutritt zur Wohnung des Opfers
verschafft hatte, um nach Geld zu suchen und dabei von der Frau überrascht
wurde.
Der Prozess hatte für
Aufsehen gesorgt, da der Angeklagte in einem ersten Prozess am 16.12.2008 durch
die 1. Strafkammer des Landgerichts freigesprochen wurde. Dieser Freispruch
wurde am 15.10.2009 durch den Bundesgerichtshof aufgehoben (Az. 4 StR 287/09
als pdf zu finden unter www.bundesgerichtshof.de).
Die 2. Strafkammer hat
dann ab 3. März 2010 den Prozess erneut durchgeführt und nach 16 Verhandlungstagen
den Angeklagten als Mörder verurteilt.
Christian
Löffler
Pressesprecher
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