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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Sitzung in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Februar 2013

25.02.2013, Dessau-Roßlau – 8

  • Landgericht Dessau-Roßlau

Vor der 2. Strafkammer beginnt am 28.02.2013 um 13.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen drei derzeit inhaftierte Angeklagte aus Wittenberg im Alter von 18, 19 und 27 Jahren wegen versuchten Mordes aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat, besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen.

 

Die beiden älteren Angeklagten sollen am 14.09.2012 dem Geschädigten auf dessen Weg zu einem Sportplatz in Wittenberg aufgelauert und von ihm die Herausgabe von Bargeld gefordert haben. Als dieser sich der Forderung widersetzte, sollen die Täter mit einem Teleskopschlagstock und Quarzhandschuhen massiv auf ihn eingeschlagen haben. Einer der Angeklagten soll ferner mit Springerstiefeln mehrfach gegen den Kopf und den Oberkörper des Geschädigten getreten haben. Dabei sollen sie ihm 25,00 ? Bargeld sowie ein Mobiltelefon weggenommen haben. Dem Geschädigten gelang es schließlich zu flüchten und sich vor den ihn verfolgenden Tätern in einer Papiertonne zu verstecken. Er trug neben einer Nasenbeinfraktur zahlreiche Riss- und Quetschwunden sowie Hautunterblutungen davon, die eine stationäre Behandlung erforderlich machten.

 

Am 20.09.2012 sollen alle drei Angeklagten im gemeinschaftlichen Zusammenwirken auf ähnliche Weise gegen einen 33-jährigen Mann vorgegangen sein, der nach Mitternacht auf dem Weg vom Bahnhof zur Wohnung seiner Eltern war. Dabei sollen sie das Opfer erneut mit einem Schlagstock malträtiert und ihm dabei lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt haben, unter anderem Mittelgesichtsfrakturen, Einblutungen unter die Hirnhaut sowie ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Im Anschluss flüchteten die Männer mit einem erbeuteten Rucksack, in dem sich unter anderem ein Netbook sowie ein Navigationsgerät befanden, und ließen den Geschädigten in seiner hilflosen Lage zurück. Er ist bis heute arbeitsunfähig und musste bis Januar 2013 stationär behandelt werden.

 

Die Staatsanwaltschaft geht im Ergebnis ihrer Ermittlungen in beiden Fällen davon aus, dass die Angeklagten angesichts der Intensität der Gewalteinwirkung den Tod der Geschädigten billigend in Kauf nahmen.

 

Die Hauptverhandlung wird am 08.03., 13.03., 15.03., 22.03. und 05.04.2013 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. 2 Ks 116 Js 21231/12

 

Frank Straube

Pressesprecher

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