Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(lg DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2011:
18.03.2011, Dessau-Roßlau – 4
- Landgericht Dessau-Roßlau
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 004/11
Landgericht Dessau-Roßlau -
Pressemitteilung Nr.: 004/11
Dessau-Roßlau, den 18. März 2011
(lg DE) Sitzungen in Strafsachen
am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2011:
Sitzungen
in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2011:
Die 6. Strafkammer hat heute nach nur zwei von
ursprünglich vier geplanten Hauptverhandlungstagen gegen eine 28-jährige Frau
aus Rumänien wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt,
deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ihren 27-jährigen
Lebensgefährten, der gleichfalls rumänischer Staatsangehöriger ist, hat es
zusätzlich des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr für schuldig
befunden und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Strafmaß
entspricht einer zuvor zwischen den Verfahrensbeteiligten herbeigeführten
Verständigung.
Das Gericht hat es aufgrund glaubhafter
Geständnisse als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten am 23.06.2010 auf der
Bundesautobahn 9 einen Pkw verfolgt und bedrängt, dessen Fahrer unweit der
Raststätte Köckern zu einem Halt auf dem Standstreifen genötigt und ihm
anschließend Goldschmuck zum Kauf angeboten haben. Als die Frau dem
Geschädigten in diesem Zuge die Autoschlüssel wegnahm, kam es zu einer
gewaltsamen Auseinandersetzung, bei der das Opfer unter anderem infolge von
Schlägen mit einem harten Gegenstand kurzzeitig das Bewusstsein verlor. In
dieser Zeit ergriff der Angeklagte die Geldbörse des Geschädigten mit 1.200,- ¿
Bargeld. Dieser versuchte nach Wiedererlangung des Bewusstseins, vom
Fahrbahnrand aus andere Fahrzeugführer auf sich aufmerksam zu machen. Der
Angeklagte fuhr daraufhin mit seinem Pkw mit hoher Geschwindigkeit auf den
Geschädigten zu, der sich nur mit einem Sprung auf die Motorhaube retten
konnte, dabei jedoch mehrere Meter mitgeschleift wurde und schließlich auf den
Standstreifen fiel, wobei er multiple Prellungen und Schürfwunden erlitt. Einen
Tötungsvorsatz des Angeklagten, von dem die Staatsanwaltschaft zunächst
ausgegangen war, hat das Gericht nicht als nachgewiesen angesehen.
Das Opfer hatte die Täter, die fünf gemeinsame
Kinder haben, bei einer Wahllichtbildvorlage kurz nach dem Tatgeschehen
identifiziert. Diese konnten aufgrund eines europäischen Haftbefehls im
November 2010 festgenommen werden.
Frank
Straube
Pressesprecher
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