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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD)Berufung verworfen: Körperverletzung in Quedlinburg
23 Ns 839 Js 85806/16 (15/17) - 3. Strafkammer als Jugendschutzkammer

09.08.2017, Magdeburg – 20

  • Landgericht Magdeburg

 

 

Prozesstag:                       Dienstag, 08. August 2017,

09.15 Uhr, Saal A 13

 

 

 

Die Berufung des

28-jährigen Angeklagten Paul G wurde heute durch die 3. Strafkammer des

Landgerichts verworfen. Dies bedeutet, dass der Mann eine Haftstrafe von 2

Jahren (abzüglich von 5 Monaten und 2 Wochen, die er bereits im Gefängnis saß)

verbüßen muss.

 

 

 

Das Landgericht hat die

Berufung des Angeklagten deswegen verworfen, da er zum heutigen

Verhandlungstermin unentschuldigt nicht erschienen ist.

 

 

 

Am

14. Februar 2017 verurteilte das Amtsgericht Quedlinburg den 28-jährigen

Angeklagten Paul G. wegen Körperverletzung unter Einbeziehung eines Urteils des

Amtsgerichts Quedlinburg vom 01.11.2016 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren

ohne Bewährung.

 

 

 

Das

Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am 21. Oktober

2016 die damals 11-jährige Nebenklägerin auf dem Nachhausweg von hinten

angegriffen und den Mund zugehalten hat. Beide sollen daraufhin zu Boden

gestürzt sein. Als das Mädchen den Angeklagten gebissen hat, soll der

Angeklagte geflohen sein. Die Tat soll in einem Waldstück passiert sein, dass

das Mädchen durchqueren wollte, um den Weg zu einem Treffpunkt mit ihrer Mutter

aufgrund des Regens abzukürzen.

 

 

 

Gegen

das heutige Urteil des Landgerichts hat der Angeklagte noch das Rechtsmittel

der Revision zum Oberlandesgericht Naumburg. Die Revision kann er aber allein

darauf stützen, dass seine Berufung zu Unrecht verworfen worden wäre, da er

ausreichende Entschuldigungsgründe gehabt hätte, um zum heutigen Termin nicht

zu  erscheinen.

 

 

 

Löffler

 

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