Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD)Berufung verworfen: Körperverletzung in Quedlinburg
23 Ns 839 Js 85806/16 (15/17) - 3. Strafkammer als Jugendschutzkammer
09.08.2017, Magdeburg – 20
- Landgericht Magdeburg
Prozesstag: Dienstag, 08. August 2017,
09.15 Uhr, Saal A 13
Die Berufung des
28-jährigen Angeklagten Paul G wurde heute durch die 3. Strafkammer des
Landgerichts verworfen. Dies bedeutet, dass der Mann eine Haftstrafe von 2
Jahren (abzüglich von 5 Monaten und 2 Wochen, die er bereits im Gefängnis saß)
verbüßen muss.
Das Landgericht hat die
Berufung des Angeklagten deswegen verworfen, da er zum heutigen
Verhandlungstermin unentschuldigt nicht erschienen ist.
Am
14. Februar 2017 verurteilte das Amtsgericht Quedlinburg den 28-jährigen
Angeklagten Paul G. wegen Körperverletzung unter Einbeziehung eines Urteils des
Amtsgerichts Quedlinburg vom 01.11.2016 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren
ohne Bewährung.
Das
Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am 21. Oktober
2016 die damals 11-jährige Nebenklägerin auf dem Nachhausweg von hinten
angegriffen und den Mund zugehalten hat. Beide sollen daraufhin zu Boden
gestürzt sein. Als das Mädchen den Angeklagten gebissen hat, soll der
Angeklagte geflohen sein. Die Tat soll in einem Waldstück passiert sein, dass
das Mädchen durchqueren wollte, um den Weg zu einem Treffpunkt mit ihrer Mutter
aufgrund des Regens abzukürzen.
Gegen
das heutige Urteil des Landgerichts hat der Angeklagte noch das Rechtsmittel
der Revision zum Oberlandesgericht Naumburg. Die Revision kann er aber allein
darauf stützen, dass seine Berufung zu Unrecht verworfen worden wäre, da er
ausreichende Entschuldigungsgründe gehabt hätte, um zum heutigen Termin nicht
zu erscheinen.
Löffler
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