Menu
menu

Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Zivilprozess: Campingverein verklagt Stadt Magdeburg auf rund 33.000 ?

03.05.2016, Magdeburg – 19

  • Landgericht Magdeburg

10 O 1946/15 ? Einzelrichterin der 10. Zivilkammer

 

Verhandlungstermin:                   Dienstag, 10. Mai 2016, 10.30 Uhr, Saal B 11

 

 

Der Campingverein Barleber See e.V. (Kläger) fordert von der Stadt Magdeburg (Beklagte) rund 33.000 ?. Der Verein behauptet für die Badesaison 2011 und 2012 eine zu hohe Badepauschale an die Stadt gezahlt zu haben, die er nun mit der Klage zurückverlangt. Hintergrund ist, dass die Parteien mit Pachtvertrag aus dem Jahr 2002 vereinbarten, dass die Camper das von der Stadt betrieben Strandbad Barleber See mitbenutzen dürfen und hierfür eine Pauschale entrichten, die nach verschiedenen Kriterien sich errechnet. Die Camper behaupten nun, die Stadt habe bei der Berechnung der Pauschale, die Anzahl der der Öffnungstage des Strandbades falsch berechnet. Die Stadt habe mehr Tage abgerechnet, als das Strandbad geöffnet gewesen sei. Diese überzahlten 33 tsd ? will der Verein nun zurück. Die meint richtig gerechnet zu haben. Im Übrigen sei die Forderung des Vereins verjährt.

 

Die Stadt ihrerseits fordert in Form einer Widerklage, dass der Verein die Anzahl der vom Verein angegebenen Kurzzeitcamper und Besucher, die in den Jahren 2013 bis 2015 das Bad besucht haben "an Eides statt zu versichern". Die Stadt meint insoweit, dass möglicherweise der Verein, die Anzahl der Kurzzeitcamper und Besucher, die über den Campingplatz das Strandbad besucht haben, nicht sorgfältig genug ermittelt hat.

 

Das Gericht hat zu dem Termin das persönliche Erscheinen eines Vertreters des Vereins und der Stadt angeordnet.

 

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de