Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Oktober 2017 (Stand: 2. Oktober 2017)
04.10.2017, Magdeburg – 25
- Landgericht Magdeburg
Drogenhandel in Magdeburg mit rund 12 kg Amphetaminen und 5 kg Marihuana
25 KLs 252 Js 15369/17
(20/17) - 5. Strafkammer
2 Angeklagte
1 Sachverständiger
10 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag, 05. Oktober 2017, 13.00
Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermine: Montag, 09. Oktober 2017, 09.30 Uhr;
Mittwoch, 11. Oktober 2017, 13.00 Uhr;
Donnerstag, 26. Oktober 2017, 09.30 Uhr und
Montag, 06. November 2017, 09.30 Uhr,
jeweils Saal C 12
Den
beiden Angeklagten im Alter von 38 und 43 Jahren wird vorgeworfen, einmal mit 1
kg und beim zweiten Mal mit 11 kg Amphetaminen Handel getrieben zu haben.
Die
Angeklagten sollen am 11. Mai 2015 einem nicht öffentlich ermittelnden
Polizeibeamten 1 kg Amphetamin für 2.000,00 ? verkauft haben. Am 17. Mai 2017
sollen die Angeklagten 11 kg Amphetamingemisch an den nicht öffentlich
ermittelnden Polizeibeamten verkauft haben. Der Preis soll 20.000,00 ? betragen
haben. Nach dem Zugriff der Polizei am 17. Mai 2017 sollen die Beamten in einer
Dachgeschosswohnung noch rund 5 kg Marihuana und rund 800 g Kokain
sichergestellt haben. In diesem Drogenlager soll der 43-jährige Angeklagte zudem
eine sog. "Pumpgun" nebst Munition gelagert haben.
Beide
Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft.
Steuerhinterziehung von rund 7 Mio. ?
bei der Herstellung von "Diesel-Kraftstoff" in Burg
29
KLs 308 Js 8402/17 (4/17) ? 9. Wirtschaftsstrafkammer
1
Angeklagter
Zeugenladungen
erfolgen nach und nach
Prozessbeginn: Dienstag, 10. Oktober 2017,
09.00 Uhr, Saal B 12
Fortsetzungstermine: Dienstag, 24. Oktober 2017, 14.30 Uhr;
Montag, 30. Oktober 2017;
Donnerstag, 16. November 2017; Dienstag,
28. November 2017; Donnerstag, 30. November
2017; Dienstag,
05. Dezember 2017 undFreitag,
15. Dezember 2017
jeweils 09.00 Uhr, Saal nach Aushang
Im Januar 2018 beginnend ab 05.01.2018 verhandelt die
Kammer jeden Dienstag und Freitag, jeweils ab 09.00 Uhr bis zum Ende der
Hauptverhandlung. Einzelne Termine können dabei nach gesonderter Absprache
aufgehoben werden.
Einem
33-jährigen Mann werden insgesamt 110 Straftaten vorgeworfen, die sich auf den
Zeitraum 13. Juli 2010 bis 21. Juni 2011 erstreckt haben sollen. Es geht dabei
um Straftaten der Steuerhinterziehung (Energiesteuer). Der Angeklagte soll
dabei gewerbsmäßig u. a. mit 2 Mitangeklagten, deren Verfahren abgetrennt
wurde, als Mitglied einer Bande gehandelt haben. Der Angeklagte soll Direktor
für Finanzen einer polnischen Firma mit dem Namen AS Gold/Polen gewesen sein.
In Zusammenarbeit mit einem Mitangeklagten sollen die Straftaten auf dem
Gelände der Firma AS Gold GmbH in Burg derart begangen worden sein, dass die
Bande aus verschiedenen Zutaten Kraftstoff hergestellt haben soll, der
gegenüber den Abnehmern als Diesel für Fahrzeuge verkauft worden sein soll.
Dafür hätte dann Energiesteuer entrichtet werden müssen. Gegenüber den
Steuerbehörden soll dagegen der Anschein erweckt worden sein, es seien nur Öle
und andere Mittel hergestellt worden, die nicht energiesteuerpflichtig gewesen
sein sollen.
Insgesamt
soll dabei zu Lasten der Allgemeinheit ein Steuerschaden von knapp 7 Mio. ?
entstanden sein. Für den Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer
Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren rechnen.
Weitere
ähnliche Straftaten in dem Zeitraum 2010 bis 2011 sind derzeit Gegenstand eines
seit dem 18.12.2015 gegen 6 andere Angeklagte vor der 4. Wirtschaftsstrafkammer
des Landgerichts Magdeburg laufenden Prozess. In dem Prozess bei der 4.
Strafkammer soll ein Steuerschaden von 13,1 Mio. ? entstanden sein. Ein Ende dieses Prozesses
ist nicht absehbar. Einer der
Mitangeklagten, gegen den das Verfahren vor der 9. Strafkammer abgetrennt
wurde, ist zugleich Angeklagter in dem am 18.12.2015 begonnenen Prozess vor der
4. Strafkammer. Die 9. Strafkammer hat das Verfahren gegen den hiesigen
Angeklagten u. a. deswegen abgetrennt, da der hiesige Mitangeklagte sich in
Untersuchungshaft befindet und daher die Hauptverhandlung einem besonderen
Beschleunigungsgebot unterliegt.
Ein
weiteres Großverfahren betreffend eines Steuerschadens von rund 78 Mio. ? bei
der Herstellung von Kraftstoff in Burg betreffend dem Zeitraum Januar 2012 bis
Oktober 2014 läuft derzeit ebenfalls bei der 4. Wirtschaftsstrafkammer seit
September 2016. Ein Ende dort ist derzeit nicht absehbar.
Berufungsverfahren-Hausfriedensbruch;
Eindringen von Mitgliedern einer Tierschutzorganisation in einen Schweinestall
im Juni 2013 in Burgstall Ortsteil Sandbeyendorf
28
Ns 182 Js 32201/14 ? 8. Strafkammer als Berufungsstrafkammer
Terminstag: Mittwoch, 11. Oktober
2017, 09.00 Uhr, Saal A 12
Zwei
39 und 53 Jahre alten Männern und einer 37 Jahre alten Frau wird vorgeworfen,
am 29. Juni 2013 widerrechtlich in eine Tierzuchtanlage im Ortsteil Sandbeyendorf
der Gemeinde Burgstall eingedrungen zu sein und dadurch einen Hausfriedensbruch
begangen zu haben.
Mit
Urteil vom 26.09.2016 hat die Strafrichterin des Amtsgerichts Haldensleben die
Angeklagten von diesem Tatvorwurf freigesprochen. Das Gericht ist zunächst der
Überzeugung gelangt, dass sich die Tatvorwürfe bestätigt haben. Dies bedeutet,
dass aus Sicht des Amtsgerichts die Angeklagten widerrechtlich in die Stallungen
eingedrungen und damit an sich einen Hausfriedensbruch begangen haben.
Dennoch
konnten aus Sicht des Amtsgerichts die Angeklagten nicht bestraft werden,
da
das Handeln der Angeklagten wegen Notstands nach § 34 StGB gerechtfertigt
gewesen ist. Die Strafrichterin meinte insoweit, dass die Angeklagten in die
Stallungen eindringen und die dortigen Zustände filmen dürften, um auf
Missstände bei der Tierhaltung von rund 63.000 Nutztieren aufmerksam zu machen.
Die Haltung der Tiere habe insoweit u. a. gegen Regelungen der Tierschutznutztierverordnung
verstoßen. So seien insbesondere die Kastenstände zu gering gewesen. Das
Eindringen in die Ställe sei auch das mildeste Mittel gewesen, da sich nach den
Erfahrungen der Angeklagten eine Anzeige bei den zuständigen Behörden nicht als
erfolgversprechend erwiesen hätte. So hätten bei vorherigen Kontrollen die
zuständigen Behörden die Missstände nicht moniert. Aus Sicht des Amtsgerichts
muss zwar grundsätzlich staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden und niemand
dürfe das Recht selbst in die Hand nehmen, jedoch sei die Dokumentation der
rechtswidrigen Zustände in der Anlage in diesem Ausnahmefall das mildeste
Mittel. Zudem hätten sich die Angeklagten entsprechend vorbereitet, indem sie
etwa Einwegkleidung benutzten, Mundschutz getragen und die Kameras desinfiziert
hätten, so dass keine Keime von außen in die Ställe getragen wurden. In diesem
Fall überwiegt das Interesse der Tiere an ihre Unversehrtheit und an ihrem
Recht auf Leben ohne Bedrängnis entsprechend den Regeln der Tierschutznutztierverordnung
gegenüber dem Interesse der Betreiber der Anlage an seinem Hausrecht. Darüber
hinaus hätten die Angeklagten weder private Bereiche betreten, noch fremdes
Eigentum zerstört.
Gegen
dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg Berufung eingelegt, über die
nun das Landgericht Magdeburg in 2. Instanz verhandelt.
Strafgesetzbuch
(StGB)
§ 34
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben,
Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um
die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig,
wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen
Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte
Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur,
soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Versuchter Totschlag in Bernburg
21 Ks 162 Js 12313/17
(11/17) ? 1. Strafkammer
1 Angeklagte
2 Sachverständige
6 Zeugen
Prozessbeginn: Freitag, 13. Oktober 2017,
08.30 Uhr,
Saal A 23
Fortsetzungstermine: 20. Oktober sowie vorsorglich
25. und 26. Oktober
jeweils 08.30 Uhr, Saal A 23
Dem
26-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen am 14. April 2017 in einer
Asylunterkunft in Bernburg im Rahmen eines Streits auf das Opfer eingestochen
zu haben. Der Geschädigte wurde potentiell lebensgefährlich verletzt.
Drogenhandel in Magdeburg mit rund 24 kg
Mariuhana
25
KLs 262 Js 16069/17 (25/17) ? 5.
Strafkammer
2
Angeklagte
9
Zeugen
Prozessbeginn: Montag, 16. Oktober 2017, 09.30
Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermine: Freitag, 20. Oktober 2017 und Freitag,
27. Oktober 2017
jeweils
09.30 Uhr sowie Montag, 30. Oktober 2017,
12.00
Uhr, jeweils C 12
Einem
29-jährigen und einem 30-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 19. Mai 2017 in
Magdeburg in einer Wohnung zum gewinnbringenden Weiterverkauf rund 24 kg
Marihuana gelagert zu haben. Aus dem Rauschgift hätten mindestens 210.000
Konsumeinheiten gebildet werden können.
Die
Angeklagten haben sich im Ermittlungsverfahren nicht geäußert. Sie befinden
sich in Untersuchungshaft.
Überfall auf eine Spielothek in
Magdeburg
21 Kls 323 Js 16015/16 (6/17) ? 1.
Strafkammer
1
Angeklagter
1
Sachverständiger
5
Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 17. Oktober 2017,
08.30 Uhr, Saal A 23
sowie
vorsorglich Mittwoch, 18. Oktober 2017 und
Donnerstag,
19. Oktober 2017,
jeweils 08.30 Uhr, Saal A 23
Dem
30-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 21. auf den 22.
Februar 2016 gemeinschaftlich mit einer gesondert verfolgten Person eine
Spielothek in der Halberstädter Straße in Magdeburg überfallen zu haben. Der
Angeklagte und der gesondert Verfolgte sollen dabei Masken aufgesetzt haben, um
unerkannt zu bleiben. Die Angestellte soll unter Einsatz einer Pistole oder
eines Messers gezwungen worden sein, die Räume der Spielothek, die sie gerade
verschlossen hatte, wieder zu öffnen. In der Folgezeit soll die Angestellte
dann an Händen und Füßen gefesselt worden sein. Der Angeklagte und der
gesondert Verfolgte sollen sodann Automaten aufgehebelt und das darin
befindliche Bargeld in unbekannt gebliebener Höhe entwendet haben. Als eine
weitere Angestellte am Tatort erschien, sollen die Angeklagten geflüchtet sein.
Der
Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen. Hinweise auf die
Täterschaft des maskierten Angeklagten soll eine DNA-Spur gegeben haben.
Der
Angeklagte befindet sich seit 27.07.2017 in Untersuchungshaft.
Löffler
Pressesprecher
Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de