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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Oktober 2017 (Stand: 2. Oktober 2017)

04.10.2017, Magdeburg – 25

  • Landgericht Magdeburg

 

 

Drogenhandel in Magdeburg  mit rund 12 kg Amphetaminen und 5 kg Marihuana

 

25 KLs 252 Js 15369/17

(20/17)  - 5. Strafkammer

 

 

 

2 Angeklagte

 

1 Sachverständiger

 

10 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Donnerstag, 05. Oktober 2017, 13.00

Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         Montag, 09. Oktober 2017, 09.30 Uhr;

 

Mittwoch, 11. Oktober 2017, 13.00 Uhr;

 

Donnerstag, 26. Oktober 2017, 09.30 Uhr und

 

Montag, 06. November 2017, 09.30 Uhr,

 

jeweils Saal C 12

 

 

 

 

 

Den

beiden Angeklagten im Alter von 38 und 43 Jahren wird vorgeworfen, einmal mit 1

kg und beim zweiten Mal mit 11 kg Amphetaminen Handel getrieben zu haben.

 

 

 

Die

Angeklagten sollen am 11. Mai 2015 einem nicht öffentlich ermittelnden

Polizeibeamten 1 kg Amphetamin für 2.000,00 ? verkauft haben. Am 17. Mai 2017

sollen die Angeklagten 11 kg Amphetamingemisch an den nicht öffentlich

ermittelnden Polizeibeamten verkauft haben. Der Preis soll 20.000,00 ? betragen

haben. Nach dem Zugriff der Polizei am 17. Mai 2017 sollen die Beamten in einer

Dachgeschosswohnung noch rund 5 kg Marihuana und rund 800 g Kokain

sichergestellt haben. In diesem Drogenlager soll der 43-jährige Angeklagte zudem

eine sog. "Pumpgun" nebst Munition gelagert haben.

 

 

 

Beide

Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

Steuerhinterziehung von rund 7 Mio. ?

bei der Herstellung von "Diesel-Kraftstoff" in Burg

 

29

KLs 308 Js 8402/17 (4/17) ? 9. Wirtschaftsstrafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

Zeugenladungen

erfolgen nach und nach

 

 

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 10. Oktober 2017,

09.00 Uhr, Saal B 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         Dienstag, 24. Oktober 2017, 14.30 Uhr;

 

Montag, 30. Oktober 2017;                   

 

Donnerstag, 16. November 2017;   Dienstag,

28. November 2017;        Donnerstag, 30. November

2017;       Dienstag,

05. Dezember 2017 undFreitag,

15. Dezember 2017

 

jeweils 09.00 Uhr, Saal nach Aushang

 

 

 

 

 

Im Januar 2018 beginnend ab 05.01.2018 verhandelt die

Kammer jeden Dienstag und Freitag, jeweils ab 09.00 Uhr bis zum Ende der

Hauptverhandlung. Einzelne Termine können dabei nach gesonderter Absprache

aufgehoben werden.

 

 

 

 

 

Einem

33-jährigen Mann werden insgesamt 110 Straftaten vorgeworfen, die sich auf den

Zeitraum 13. Juli 2010 bis 21. Juni 2011 erstreckt haben sollen. Es geht dabei

um Straftaten der Steuerhinterziehung (Energiesteuer). Der Angeklagte soll

dabei gewerbsmäßig u. a. mit 2 Mitangeklagten, deren Verfahren abgetrennt

wurde, als Mitglied einer Bande gehandelt haben. Der Angeklagte soll Direktor

für Finanzen einer polnischen Firma mit dem Namen AS Gold/Polen gewesen sein.

In Zusammenarbeit mit einem Mitangeklagten sollen die Straftaten auf dem

Gelände der Firma AS Gold GmbH in Burg derart begangen worden sein, dass die

Bande aus verschiedenen Zutaten Kraftstoff hergestellt haben soll, der

gegenüber den Abnehmern als Diesel für Fahrzeuge verkauft worden sein soll.

Dafür hätte dann Energiesteuer entrichtet werden müssen. Gegenüber den

Steuerbehörden soll dagegen der Anschein erweckt worden sein, es seien nur Öle

und andere Mittel hergestellt worden, die nicht energiesteuerpflichtig gewesen

sein sollen.

 

 

 

Insgesamt

soll dabei zu Lasten der Allgemeinheit ein Steuerschaden von knapp 7 Mio. ?

entstanden sein. Für den Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit einer

Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren rechnen.

 

 

 

Weitere

ähnliche Straftaten in dem Zeitraum 2010 bis 2011 sind derzeit Gegenstand eines

seit dem 18.12.2015 gegen 6 andere Angeklagte vor der 4. Wirtschaftsstrafkammer

des Landgerichts Magdeburg laufenden Prozess. In dem Prozess bei der 4.

Strafkammer soll ein Steuerschaden von 13,1 Mio.  ? entstanden sein. Ein Ende dieses Prozesses

ist nicht absehbar.  Einer der

Mitangeklagten, gegen den das Verfahren vor der 9. Strafkammer abgetrennt

wurde, ist zugleich Angeklagter in dem am 18.12.2015 begonnenen Prozess vor der

4. Strafkammer. Die 9. Strafkammer hat das Verfahren gegen den hiesigen

Angeklagten u. a. deswegen abgetrennt, da der hiesige Mitangeklagte sich in

Untersuchungshaft befindet und daher die Hauptverhandlung einem besonderen

Beschleunigungsgebot unterliegt.

 

 

 

Ein

weiteres Großverfahren betreffend eines Steuerschadens von rund 78 Mio. ? bei

der Herstellung von Kraftstoff in Burg betreffend dem Zeitraum Januar 2012 bis

Oktober 2014 läuft derzeit ebenfalls bei der 4. Wirtschaftsstrafkammer seit

September 2016. Ein Ende dort ist derzeit nicht absehbar.

 

 

 

 

 

Berufungsverfahren-Hausfriedensbruch;

Eindringen von Mitgliedern einer Tierschutzorganisation in einen Schweinestall

im Juni 2013 in Burgstall Ortsteil Sandbeyendorf

 

28

Ns 182 Js 32201/14 ? 8. Strafkammer als Berufungsstrafkammer

 

 

 

Terminstag:                       Mittwoch, 11. Oktober

2017, 09.00 Uhr, Saal A 12

 

 

 

 

 

Zwei

39 und 53 Jahre alten Männern und einer 37 Jahre alten Frau wird vorgeworfen,

am 29. Juni 2013 widerrechtlich in eine Tierzuchtanlage im Ortsteil Sandbeyendorf

der Gemeinde Burgstall eingedrungen zu sein und dadurch einen Hausfriedensbruch

begangen zu haben.

 

 

 

Mit

Urteil vom 26.09.2016 hat die Strafrichterin des Amtsgerichts Haldensleben die

Angeklagten von diesem Tatvorwurf freigesprochen. Das Gericht ist zunächst der

Überzeugung gelangt, dass sich die Tatvorwürfe bestätigt haben. Dies bedeutet,

dass aus Sicht des Amtsgerichts die Angeklagten widerrechtlich in die Stallungen

eingedrungen und damit an sich einen Hausfriedensbruch begangen haben.

 

 

 

Dennoch

konnten aus Sicht des Amtsgerichts die Angeklagten nicht bestraft werden,

 

da

das Handeln der Angeklagten wegen Notstands nach § 34 StGB gerechtfertigt

gewesen ist. Die Strafrichterin meinte insoweit, dass die Angeklagten in die

Stallungen eindringen und die dortigen Zustände filmen dürften, um auf

Missstände bei der Tierhaltung von rund 63.000 Nutztieren aufmerksam zu machen.

Die Haltung der Tiere habe insoweit u. a. gegen Regelungen der Tierschutznutztierverordnung

verstoßen. So seien insbesondere die Kastenstände zu gering gewesen. Das

Eindringen in die Ställe sei auch das mildeste Mittel gewesen, da sich nach den

Erfahrungen der Angeklagten eine Anzeige bei den zuständigen Behörden nicht als

erfolgversprechend erwiesen hätte. So hätten bei vorherigen Kontrollen die

zuständigen Behörden die Missstände nicht moniert. Aus Sicht des Amtsgerichts

muss zwar grundsätzlich staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden und niemand

dürfe das Recht selbst in die Hand nehmen, jedoch sei die Dokumentation der

rechtswidrigen Zustände in der Anlage in diesem Ausnahmefall das mildeste

Mittel. Zudem hätten sich die Angeklagten entsprechend vorbereitet, indem sie

etwa Einwegkleidung benutzten, Mundschutz getragen und die Kameras desinfiziert

hätten, so dass keine Keime von außen in die Ställe getragen wurden. In diesem

Fall überwiegt das Interesse der Tiere an ihre Unversehrtheit und an ihrem

Recht auf Leben ohne Bedrängnis entsprechend den Regeln der Tierschutznutztierverordnung

gegenüber dem Interesse der Betreiber der Anlage an seinem Hausrecht. Darüber

hinaus hätten die Angeklagten weder private Bereiche betreten, noch fremdes

Eigentum zerstört.

 

 

 

Gegen

dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg Berufung eingelegt, über die

nun das Landgericht Magdeburg in 2. Instanz verhandelt.

 

 

 

 

 

Strafgesetzbuch

(StGB)

 

§ 34

Rechtfertigender Notstand

 

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben,

Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um

die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig,

wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen

Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte

Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur,

soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

 

 

 

 

 

Versuchter Totschlag in Bernburg

 

21 Ks 162 Js 12313/17

(11/17) ? 1. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagte

 

2 Sachverständige

 

6 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                           Freitag, 13. Oktober 2017,

08.30 Uhr,

 

Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine:                   20. Oktober sowie vorsorglich

25. und 26. Oktober

 

jeweils 08.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

 

 

Dem

26-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen am 14. April 2017 in einer

Asylunterkunft in Bernburg im Rahmen eines Streits auf das Opfer eingestochen

zu haben. Der Geschädigte wurde potentiell lebensgefährlich verletzt.

 

 

 

 

 

 

 

Drogenhandel in Magdeburg mit rund 24 kg

Mariuhana

 

25

KLs  262 Js 16069/17 (25/17) ? 5.

Strafkammer

 

 

 

2

Angeklagte

 

9

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Montag, 16. Oktober 2017, 09.30

Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         Freitag, 20. Oktober 2017 und Freitag,

27. Oktober 2017

 

                                         jeweils

09.30 Uhr sowie Montag, 30. Oktober 2017,

 

                                         12.00

Uhr, jeweils C 12

 

 

 

 

 

Einem

29-jährigen und einem 30-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 19. Mai 2017 in

Magdeburg in einer Wohnung zum gewinnbringenden Weiterverkauf rund 24 kg

Marihuana gelagert zu haben. Aus dem Rauschgift hätten mindestens 210.000

Konsumeinheiten gebildet werden können.

 

 

 

Die

Angeklagten haben sich im Ermittlungsverfahren nicht geäußert. Sie befinden

sich in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

Überfall auf eine Spielothek in

Magdeburg

 

21 Kls 323 Js 16015/16 (6/17) ? 1.

Strafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

Sachverständiger

 

5

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 17. Oktober 2017,

08.30 Uhr, Saal A 23

 

                                         sowie

vorsorglich Mittwoch, 18. Oktober 2017 und

 

                                         Donnerstag,

19. Oktober 2017,

 

jeweils 08.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

 

 

Dem

30-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 21. auf den 22.

Februar 2016 gemeinschaftlich mit einer gesondert verfolgten Person eine

Spielothek in der Halberstädter Straße in Magdeburg überfallen zu haben. Der

Angeklagte und der gesondert Verfolgte sollen dabei Masken aufgesetzt haben, um

unerkannt zu bleiben. Die Angestellte soll unter Einsatz einer Pistole oder

eines Messers gezwungen worden sein, die Räume der Spielothek, die sie gerade

verschlossen hatte, wieder zu öffnen. In der Folgezeit soll die Angestellte

dann an Händen und Füßen gefesselt worden sein. Der Angeklagte und der

gesondert Verfolgte sollen sodann Automaten aufgehebelt und das darin

befindliche Bargeld in unbekannt gebliebener Höhe entwendet haben. Als eine

weitere Angestellte am Tatort erschien, sollen die Angeklagten geflüchtet sein.

 

 

 

 

Der

Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen. Hinweise auf die

Täterschaft des maskierten Angeklagten soll eine DNA-Spur gegeben haben.

 

 

 

Der

Angeklagte befindet sich seit 27.07.2017 in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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