Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG HAL) Urteil wegen Totschlagsrechtskräftig / Korrektur der gestrigen Pressemitteilung
27.02.2018, Halle (Saale) – 7
- Landgericht Halle
Urteil wegen Totschlags in Großkugel rechtskräftig Die Verurteilung eines Angeklagten wegen Tötung des neuen Lebensgefährten
seiner Ehefrau ist rechtkräftig. Die Schwurgerichtskammer hatte den
im November 1976 geborenen Angeklagten
am 06.07.2017 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren
verurteilt. Sie hatte es am Ende der über
vier Tage geführten Hauptverhandlung als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte
am 16.03.2017 in Großkugel auf der Straße den neuen Lebensgefährten seiner Ehefrau
durch 64 Messerstiche so schwer verletzt hatte, dass dieser noch am Tatort
seinen Verletzungen erlegen war. Die gegen dieses Urteil durch den Angeklagten eingelegte
Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.02.2018 als unbegründet
verworfen. Das Urteil ist damit rechtkräftig. Korrektur der gestrigen Pressemitteilung Hinsichtlich des am 09.03.2018 beginnenden Verfahrens wegen
versuchten Mordes enthält die Pressemitteilung vom gestrigen Tage eine
Ungenauigkeit, soweit es dort heißt, der Angeklagte sei zur Tatzeit nicht
volljährig gewesen. Richtig ist, dass der Angeklagte zwar das 18. nicht aber das
21. Lebensjahr vollendet hatte, also zwar volljährig, aber noch Heranwachsender
im Sinne des Jugendstrafrechts war. Die Hauptverhandlung ist damit grundsätzlich öffentlich.
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