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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Februar 2014 (Stand: 31.01.2014)

03.02.2014, Magdeburg – 5

  • Landgericht Magdeburg

Gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Schönebeck

21 KLs 162 Js 25540/13 (1/14) - 1. Große Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 rechtsmedizinische Sachverständige

1 Kfz-Sachverständiger

3 Zeugen

 

Prozessbeginn                       Donnerstag, 06. Februar 2014, 08.30 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:            Dienstag, 11. Februar 2014, 09.00 Uhr, Saal A 23 und

                                               vorsorglich Mittwoch, 19. Februar 2014, 09.00 Uhr, Saal A 23  

 

 

Dem Angeklagten Tobias S. (24 Jahre) werden Straftaten im Zusammenhang mit dem Durchbrechen einer Polizeisperre vorgeworden.

 

Der Angeklagte soll ohne Fahrerlaubnis mit einem nicht versicherten Krad mit verfälschtem Kennzeichen am 23.08.2013 in Schönebeck unterwegs gewesen sein. Als er eine Polizeikontrolle bemerkt und befürchtet haben soll, dass er wegen seiner Verkehrsstraftaten belangt werden könnte, soll er sich entschlossen haben, der Verkehrskontrolle zu entgehen.  Hierzu soll er auf den Polizeibeamten, der versucht haben soll Angeklagten anzuhalten, zugefahren sein. Es kam zu einem Zusammenstoß. Der Polizeibeamte wurde erheblich verletzt. Dem Angeklagten gelang zunächst die Flucht. Er selbst wurde bei dem Zusammenstoß ebenfalls verletzt.

 

 

Überfall auf Imbissbetreiber in Bernburg am 21.09.2013  

21 Ks 270 Js 28752/13 - 1. Große Strafkammer

 

9 Angeklagte

2 Nebenkläger

1 psychiatrischer und 2 rechtsmedizinische Sachverständige

16 Zeugen

 

 

Prozessbeginn:                      Dienstag, 18. Februar 2014, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:            Donnerstag, 20. Februar 2014, Freitag, 21. Februar 32014,

                                               Montag, 03. März 2014, Freitag, 07. März 2014,

                                               Montag, 10. März 2014, Donnerstag, 13. März 2014,

                                               Freitag, 14. März 2014, Montag, 17. März 2014,

                                               Freitag, 21. März 2014,

                                               sowie vorsorglich:

                                               Montag, 24. März 2014, Mittwoch, 26. März 2014,              

                                               Freitag, 28. März 2014 und danach jeder weitere Montag

                                               und Freitag bis zum Ende der Hauptverhandlung,

                                               jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

                                              Zum derzeitigen Zeitpunkt steht nicht fest, an welchem Termin                                               die Hauptverhandlung beendet sein wird. Sollte sie nicht an den                                                            fest anberaumten Terminen beendet sein, wird sie jeden                                                             Montag und Freitag fortgesetzt.

                                   

Den 9 Angeklagten im Alter zwischen 23 und 33 Jahren wird versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung sowie teilweise Beleidigung vorgeworfen. Sie sollen am Tattag u. a. den Imbissbetreiber massiv zusammengeschlagen haben. Weiterhin sollen sie den Mann und dessen deutsche Freundin mit fremdenfeindlichen Parolen beleidigt haben. Ein weiterer ausländischer Staatsbürger soll ebenfalls verletzt worden sein.

 

Das Gericht hat mit dem Eröffnungsbeschluss den rechtlichen Hinweis erteilt, dass für den Fall, dass sich in der Hauptverhandlung Ausländerhass als leitendes Motiv der versuchten Tötung beweisen lässt, auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht kommt.

 

Die Verhandlung wird vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts (3 Berufsrichter und 2 Schöffen) stattfinden. Der Generalbundesanwalt wurde bereits durch die Staatsanwalt-schaft über den Sachstand informiert. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hat das Verfahren nicht an sich gezogen. Auch bei einer Übernahme durch den Generalbundes-anwalt würde dies nichts an den Strafen ändern, die den Angeklagten im Fall einer Verurteilung drohen.

 

Versuchter Totschlag wird maximal mit Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren bestraft. Versuchter Mord wird maximal mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Da das Opfer die Tat überlebt hat, kann aber auch eine mildere Strafe verhängt werden. Gefährliche Körper-verletzung wird mit Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bestraft

 

Drei der Männer befinden sich bereits seit 22.09.2013 in Untersuchungshaft. Ein Mann wurde aufgrund eines Haftbefehls des Landgerichts im November 2013 in Untersuchungs-haft genommen. Ein weitere Mann befindet sich wegen einer anderen Sache in Strafhaft. Vier der Angeklagten befinden sich auf freiem Fuß, da bei ihnen kein dringender Tatverdacht vorliegt. Dringender Tatverdacht (hohe Wahrscheinlichkeit für den Nachweis der Täterschaft) ist gesetzliche Voraussetzung für die Untersuchungshaft. Für die Durchführung der Hauptverhandlung reicht es aus, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Hinreichender Tatverdacht liegt dann vor, wenn nach einer Prognoseentscheidung aufgrund des bisherigen Standes der Ermittlungen mehr für eine Verurteilung als einen Freispruch spricht. In der Hauptverhandlung muss aufgrund der dort erhobenen Beweise dann geklärt werden, ob der jeweilige Angeklagte verurteilt oder freigesprochen wird.

 

Der Imbissbetreiber und seine Freundin haben sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.

 

 

 

versuchte sexuelle Nötigung, Raub u.a. in Magdeburg und Haldensleben

25 KLs 126 Js 27328/13 (59/13)  - 5. Große Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 psychiatrische Sachverständige

13 Zeugen

 

 

Prozessbeginn:                      Mittwoch, 12. Februar 2014, 09.30 Uhr, Saal 5 - Altbau

 

Fortsetzungstermine:            13. und 25. Februar 2014, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 - Altbau                       

 

 

Dem 36 jährigen Angeklagten Ronny F. werden 4 Straftaten vorgeworfen.  Am 12.06.2013 soll er in Magdeburg auf offener Strasse einen Passanten niedergeschlagen und beraubt haben. Weiterhin soll er in den frühen Morgenstunden des 06.07.2013 auf offener Strasse in Magdeburg eine Frau niedergestoßen haben, um Geschlechtsverkehr mit ihr zu haben. Am 01.09.2013 soll er in Haldensleben auf offener Strasse erneut eine Frau überfallen haben, um mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben. Gegenüber Polizeibeamten, die zur Hilfe eilten, soll er Widerstand geleistet haben.

 

Der Angeklagte befindet sich seit Anfang September 2013 in Untersuchungshaft.

 

 

 

Sprengung eines Geldautomaten in Quedlinburg

25 KLs 827 Js 80550/13 (63/13)  - 5. Große Strafkammer

 

4 Angeklagte

1 Sachverständiger

8 Zeugen

 

 

Prozessbeginn:                      Mittwoch, 19. Februar 2014, 09.30 Uhr, Saal 5 - Altbau

 

Fortsetzungstermine:            Freitag, 21. Februar 2014 und Mittwoch, 26. Februar 2014,

                                               jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 - Altbau                  

 

 

Den drei männlichen und der einen weiblichen Angeklagten im Alter zwischen 25 und 36 Jahren wird vorgeworfen, am 16.08.2013 in Quedlinburg einen Geldautomaten an einer Tankstelle in die Luft gesprengt zu haben, um an das Bargeld zu gelangen. Zwar soll der Automat explodiert und das Tankstellengebäude erheblich beschädigt worden sein, Banknoten sollen die Angeklagten jedoch nicht erbeutet haben.

 

Die Angeklagten haben sich im Ermittlungsverfahren teilweise geständig eingelassen Drei der Angeklagten befinden sich seit Mitte bzw. Ende Oktober 2013 in Untersuchungshaft.

 

 

 

Raubüberfall in Magdeburg

25 KLs 130 Js 31877/13 (58/13)  - 5. Große Strafkammer

 

1 Angeklagte

1 Sachverständiger

5 Zeugen

 

 

Prozesstag:                Montag, 24. Februar 2014, 09.30 Uhr, Saal 5 - Altbau

 

 

Dem Angeklagten Torsten M. (32 Jahre) wird vorgeworfen einen Bekannten in dessen Wohnung ausgeraubt zu haben. Die Beute soll rund 300 ? betragen haben.

 

 

 

versuchter Raubmord am 12.06.2012 in Bernburg

21 Ks 162 Js 17460/12 (9/13) - 1. Große Strafkammer

 

3 Angeklagter

1 rechtsmedizinischer Sachverständige

15 Zeugen

 

Prozessbeginn                       Montag, 24. Februar 2014, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:            25., 27 und 28. Februar, 5. und 6. März, sowie vorsorglich 18.                                          und 20. März, sowie 2. und 3. April 2014, jeweils  09.00 Uhr,                                             Saal A 23 

 

 

Den drei Angeklagten Frank H. (43 Jahre), Andre K. (42 Jahre) und Alexander G. (24 Jahre) wird versuchter Raubmord vorgeworfen.  Einer der Angeklagten soll eine 83jährige Rentnerin in Bernburg gekannt und gewusst haben, dass diese Bargeld und Wertgegenstände besitzt.  Am 12.06.2012 sollen die Angeklagten die Frau in ihrer Wohnung überfallen und massiv geschlagen haben. Wertsachen oder Bargeld sollen die Angeklagten jedoch nicht vorgefunden haben, so dass sie die Wohnung ohne Beute verließen.

 

Die Staatsanwaltschaft geht von den Mordmerkmalen Heimtücke und Ermöglichung einer Straftat aus.

 

 

 

tödlicher Unfall mit Radfahrerin in Magdeburg

28 Ns 131 Js 17144/12  (181//13)  - 8. Strafkammer als Berufungsgericht

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

3 Zeugen

 

 

Prozesstag:                Dienstag, 25.02.2014, 09.00 Uhr, Saal A 12            

 

 

                                  

Das Amtsgericht Magdeburg verurteilte am 03. September 2013 den 23-jährigen Angeklagten Dieter N. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 2 Monatslöhnen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 07.06.2012 in Magdeburg mit seinem Sattelzug die Abfahrt Hundisburger Straße der sog. ?Magdeburger Tangente? gegen 18.30 Uhr befahren zu haben. Die Ampelanlage war zum Vorfallzeitpunkt außer Betrieb. Es bestand eine Verkehrsregelung durch Verkehrsschilder. Der Angeklagte soll beim Linksabbiegen eine Radfahrerin überfahren haben. Die Radfahrerin ist bei dem Unfall verstorben.

 

Gegen das Urteil haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. 

 

 

 

Vergewaltigung und andere Straftaten in Bernburg

22 KLs 268 Js 5503/12 (21/12) - 2. Große Jugendstrafkammer

 

 

1 Angeklagter

3 Sachverständige

6 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Freitag, 28. Februar 2014, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

Fortsetzungstermine:            Montag, 03. März 2014, Montag, 10. März 2014 und

                                               Freitag, 14. März 2014, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

Dem mittlerweile 23-jährigen Angeklagten, der zur Tatzeit Ende 2011/Anfang 2012 Heranwachsender im Sinne des Gesetzes gewesen ist, soll im November/Dezember 2011 und Januar 2012 eine mit ihm befreundete Frau im Asylbewerberheim in Bernburg u. a. vergewaltigt haben.

 

 

 

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

Für die in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/ Tonauf-nahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de