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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Aktuelles für Juli 2010

13.07.2010, Magdeburg – 46

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 046/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 046/10

 

 

 

Magdeburg, den 13. Juli 2010

 

 

 

(LG MD) Aktuelles für Juli 2010

 

 

 

Raubmordprozess

gegen Hausmeister ¿ Urteil erwartet

 

 

 

22 Ks 22/09  (Mord)

¿ 2. Strafkammer

 

 

 

In

dem am 3. März 2010 begonnen Prozess wird für

 

 

 

Freitag, den 16.07.2010, um 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

die Urteilsverkündung erwartet. Am 08.07 wurden die

Schlußvorträge (Plädoyers) gehalten. Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben

eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt. Die Verteidigung hat

Freispruch gefordert.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

Am Freitag, den

05.02.2010 wurde der Angeklagte Peter P. (geb. März 1946) in Hamburg aufgrund

eines Haftbefehles der 2. Strafkammer vom 13.01.2010 wegen Mordes festgenommen.

 

 

 

Der Angeklagte soll am

29. Januar 2008 in Magdeburg die 87-jährige Rentnerin Erna B. in Magdeburg

ermordet haben, nachdem er sich mit einem Generalschlüssel Zutritt zur Wohnung

des Opfers verschafft hatte, um nach Geld zu suchen. Als die Rentnerin vom

Einkaufen zurückkam soll sie den Hausmeister überrascht haben. Der Angeklagte

soll dann die Frau erdrosselt haben, um weiter stehlen zu können (Mordmerkmale:

Habgier und Verdeckung einer Straftat). Aus der Wohnung soll der Angeklagte

knapp 500 Euro entwendet haben.

 

 

 

In einem ersten Prozess

ist der Angeklagte  nach 19 Verhandlungstagen am 16.12.2008 durch die 1.

Strafkammer des Landgerichts freigesprochen worden. Auf die Revision der

Staatsanwaltschaft hin hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe  am 15.10.2009

das freisprechende Urteil auf (Az.  4 StR 287/09 als pdf zu finden unter

www.bundesgerichtshof.de).

 

 

 

Die 2. Strafkammer muss

nun den Prozess erneut durchführen und hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft

wieder einen Haftbefehl erlassen. Das Gericht hat aufgrund einer vorläufigen

Würdigung der Akten und den Hinweisen im Urteil des Bundesgerichtshofs den

dringenden Tatverdacht bejaht. Dringender Tatverdacht (= große

Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte der Täter ist) ist erforderlich,

damit die Untersuchungshaft angeordnet werden kann.

 

 

 

 

 

Mordprozess beginnt: Leiche im Kofferraum

 

21

Ks 9/10  1. Strafkammer

 

 

 

2

Angeklagte

 

3

Nebenkläger

 

3

Sachverständige

 

34

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:

              Freitag, 23. Juli 2010, 9.30 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:     4., 5., 20.,

23., 30. August, 1., 3., 27. September, 1., 4., 11., 12., 13., 14. Oktober,

jeweils 9.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Mai 1987

geborenen Stefan W. vor am 12. Dezember 2009 in Magdeburg den Ex-Lebenspartner

seiner Freundin und Mitangeklagten Nicole D. (geb. Oktober 1988) getötet zu

haben. Die Staatsanwaltschaft geht vom Mordmerkmal Heimtücke aus.

 

 

 

Nicole D. ist wegen Strafvereitelung angeklagt

worden. Sie soll bei der Beseitigung der Leiche und von Spuren geholfen haben.

 

 

 

In der Tatnacht war der Angeklagte mit seinem PKW

in einen Verkehrsunfall auf der A 14 verwickelt. In diesem Zusammenhang wurde

die Leiche im Kofferraum entdeckt.

 

 

 

Im Ermittlungsverfahren hat sich Stefan W. auf

Notwehr berufen. Nicole D. hat von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

gemacht.

 

 

 

Der Angeklagte W. befindet sich seit der Tat in

Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

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