Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Aktuelles für Juli 2010
13.07.2010, Magdeburg – 46
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 046/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 046/10
Magdeburg, den 13. Juli 2010
(LG MD) Aktuelles für Juli 2010
Raubmordprozess
gegen Hausmeister ¿ Urteil erwartet
22 Ks 22/09 (Mord)
¿ 2. Strafkammer
In
dem am 3. März 2010 begonnen Prozess wird für
Freitag, den 16.07.2010, um 09.30 Uhr, Saal E 12
die Urteilsverkündung erwartet. Am 08.07 wurden die
Schlußvorträge (Plädoyers) gehalten. Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben
eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes beantragt. Die Verteidigung hat
Freispruch gefordert.
Hintergrund:
Am Freitag, den
05.02.2010 wurde der Angeklagte Peter P. (geb. März 1946) in Hamburg aufgrund
eines Haftbefehles der 2. Strafkammer vom 13.01.2010 wegen Mordes festgenommen.
Der Angeklagte soll am
29. Januar 2008 in Magdeburg die 87-jährige Rentnerin Erna B. in Magdeburg
ermordet haben, nachdem er sich mit einem Generalschlüssel Zutritt zur Wohnung
des Opfers verschafft hatte, um nach Geld zu suchen. Als die Rentnerin vom
Einkaufen zurückkam soll sie den Hausmeister überrascht haben. Der Angeklagte
soll dann die Frau erdrosselt haben, um weiter stehlen zu können (Mordmerkmale:
Habgier und Verdeckung einer Straftat). Aus der Wohnung soll der Angeklagte
knapp 500 Euro entwendet haben.
In einem ersten Prozess
ist der Angeklagte nach 19 Verhandlungstagen am 16.12.2008 durch die 1.
Strafkammer des Landgerichts freigesprochen worden. Auf die Revision der
Staatsanwaltschaft hin hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 15.10.2009
das freisprechende Urteil auf (Az. 4 StR 287/09 als pdf zu finden unter
www.bundesgerichtshof.de).
Die 2. Strafkammer muss
nun den Prozess erneut durchführen und hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft
wieder einen Haftbefehl erlassen. Das Gericht hat aufgrund einer vorläufigen
Würdigung der Akten und den Hinweisen im Urteil des Bundesgerichtshofs den
dringenden Tatverdacht bejaht. Dringender Tatverdacht (= große
Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte der Täter ist) ist erforderlich,
damit die Untersuchungshaft angeordnet werden kann.
Mordprozess beginnt: Leiche im Kofferraum
21
Ks 9/10 1. Strafkammer
2
Angeklagte
3
Nebenkläger
3
Sachverständige
34
Zeugen
Prozessbeginn:
Freitag, 23. Juli 2010, 9.30 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 4., 5., 20.,
23., 30. August, 1., 3., 27. September, 1., 4., 11., 12., 13., 14. Oktober,
jeweils 9.30 Uhr, Saal A 23
Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Mai 1987
geborenen Stefan W. vor am 12. Dezember 2009 in Magdeburg den Ex-Lebenspartner
seiner Freundin und Mitangeklagten Nicole D. (geb. Oktober 1988) getötet zu
haben. Die Staatsanwaltschaft geht vom Mordmerkmal Heimtücke aus.
Nicole D. ist wegen Strafvereitelung angeklagt
worden. Sie soll bei der Beseitigung der Leiche und von Spuren geholfen haben.
In der Tatnacht war der Angeklagte mit seinem PKW
in einen Verkehrsunfall auf der A 14 verwickelt. In diesem Zusammenhang wurde
die Leiche im Kofferraum entdeckt.
Im Ermittlungsverfahren hat sich Stefan W. auf
Notwehr berufen. Nicole D. hat von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch
gemacht.
Der Angeklagte W. befindet sich seit der Tat in
Untersuchungshaft.
Christian
Löffler
Pressesprecher
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