Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD)Freispruch des Oberbürgermeisters von Halle Wiegand ist rechtskräftig
10.01.2018, Magdeburg – 2
- Landgericht Magdeburg
24 KLS 901 Js 14285/13
(5/16) ? 4. (Wirtschafts-)Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft
Halle hat mit heutigem Schreiben vom 10. Januar 2018 die von ihr eingelegte
Revision zurückgenommen.
Das Landgericht Magdeburg
hatte nach 16 Verhandlungstagen am 6. Oktober 2017 den Oberbürgermeister vom
Vorwurf der Untreue freigesprochen. Gegen diesen Freispruch hatte die
Staatsanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt
Die Rücknahme der Revision
erfolgte nach Prüfung der seit 8. Dezember 2017 vorliegenden
schriftlichen Urteilsbegründung, die 39 Seiten umfasst. Damit ist der
Freispruch rechtskräftig.
Hintergrund:
In dem am 4. Mai 2017 vor dem Landgericht Magdeburg
begonnen Prozess warf die Staatsanwaltschaft Halle mit Anklage vom 11.02.2014
dem Oberbürgermeister Untreue zum Nachteil des Vermögens der Stadt bei der
Einstellung von drei städtischen Bediensteten vor.
Das Landgericht Halle hatte den
Angeklagten bereits in einem ersten Verfahren mit Urteil vom 09.02.2015 aus
tatsächlichen Gründen freigesprochen.
Auf die Revision der
Staatsanwaltschaft hin hob der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil
vom 24.05.2016 (4 StR 440/15) den Freispruch auf und wies die Sache zur
erneuten Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg.
Löffler
Pressesprecher
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