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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD)Freispruch des Oberbürgermeisters von Halle Wiegand ist rechtskräftig

10.01.2018, Magdeburg – 2

  • Landgericht Magdeburg

 

 

24 KLS 901 Js 14285/13

(5/16) ? 4. (Wirtschafts-)Strafkammer

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft

Halle hat mit heutigem Schreiben vom 10. Januar 2018 die von ihr eingelegte

Revision zurückgenommen.

 

 

 

Das Landgericht Magdeburg

hatte nach 16 Verhandlungstagen am 6. Oktober 2017 den Oberbürgermeister vom

Vorwurf der Untreue freigesprochen. Gegen diesen Freispruch hatte die

Staatsanwaltschaft Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt

 

 

 

Die Rücknahme der Revision

erfolgte nach Prüfung der seit 8. Dezember 2017 vorliegenden

schriftlichen  Urteilsbegründung, die 39 Seiten umfasst. Damit ist der

Freispruch rechtskräftig.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

In dem am 4. Mai 2017 vor dem Landgericht Magdeburg

begonnen Prozess warf die Staatsanwaltschaft Halle mit Anklage vom 11.02.2014

dem Oberbürgermeister Untreue zum Nachteil des Vermögens der Stadt bei der

Einstellung von drei städtischen Bediensteten vor.

 

 

 

Das Landgericht Halle hatte den

Angeklagten bereits in einem ersten Verfahren mit Urteil vom 09.02.2015 aus

tatsächlichen Gründen freigesprochen.

 

 

 

Auf die Revision der

Staatsanwaltschaft hin hob der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil

vom 24.05.2016 (4 StR 440/15) den Freispruch auf und wies die Sache zur

erneuten Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg.

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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