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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Verfahren wegen Bestechung, Bestechlichkeit gegen Ex-Landrat und zwei weitere Männer

01.12.2015, Magdeburg – 45

  • Landgericht Magdeburg

24 Kls 491 Js 18043/09 (3/14) ? 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer)

 

In obigem am 28.10.2015 begonnen Prozess wird am

 

1., 2. und 9. Dezember jeweils ab 09.30 Uhr

 

ein wichtiger Zeuge vernommen.

 

Es handelt sich um Uwe S., der insbesondere den angeklagten ehemaligen Landrat im Ermittlungsverfahren belastet haben soll.

 

weitere Termine sind:          Mittwoch, 16. Dezember 2015,

Dienstag, 05. Januar 2016, Mittwoch, 13. Januar 2016,

Montag,  18. Januar 2016 und Montag, 25. Januar 2016,

Montag, 01. Februar 2016, Montag, 08. Februar 2016,

Montag, 15. Februar 2016, Montag, 22. Februar 2016,

und Montag, 29. Februar 2015,

Montag, 07. März 2016, Montag, 14. März 2016 und

Montag, 21. März 2016,

Montag, 04. April 2016, Montag, 18. April 2016 und

Montag, 25. April 2016,

jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 ? Altbau

 

Dem 62jährigen ehemalige Landrat  des Landkreises Jerichower  Land und zwei ehemalige Gesellschafter der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern müssen sich in einem Strafprozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg verantworten. Mit Beschluss vom 29.12.2014 hat die Kammer die Anklage der Staatsanwaltschaft Stendal vom 21.02.2014 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Dem Ex-Landrat wird in einem Fall Bestechlichkeit und in 5 Fällen Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die beiden mittlerweile 59 und 75 Jahre alten Mitangeklagten ihrerseits sollen den damaligen Landrat bestochen haben.

 

Dem Ex-Landrat wird vorgeworfen, in den Jahren 2005 bis 2007 entsprechend den Absprachen mit den Mitangeklagten auf Genehmigungsverfahren betreffend die Behandlung und Lagerung von Abfällen durch die Sporkenbach Ziegelei GmbH Einfluss genommen zu haben. Der Landrat soll dafür mehrfach Bargeld, weitgehend im 5stelligen Bereich, sowie andere geldwerte Vorteile erhalten haben.

 

In 5 Fällen (Jahre 2004 bis 2008, jedes Jahr stellt einen Fall dar)  soll der Angeklagte Ex-Landrat Privatfahrten mit seinem Dienstwagen nicht als geldwerten Vorteil versteuert haben. Auch das Geld und die geldwerten Vorteile, die er aus dem Bestechungsdelikt erlangt haben soll, soll er nicht versteuert haben. Der Gesamtsteuerschaden soll dabei knapp 80 tsd ? betragen haben.

 

 

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

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