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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Strafsachen am Amtsgericht Dessau-Roßlau

17.06.2015, Dessau-Roßlau – 10

  • Landgericht Dessau-Roßlau

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat am 12.05.2015 gegen einen 54-jährigen Rechtsanwalt aus Dessau-Roßlau im Strafbefehlsverfahren wegen Betruges eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen verhängt (Az.: 11 Cs 673 Js 27303/14 [240/15.]). Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wirft ihm vor, als Bevollmächtigter der zum damaligen Zeitpunkt insolvenzbedrohten Sport Marketing Dessau-Roßlau GmbH, die für den Spielbetrieb der ersten Männermannschaft des Dessau-Roßlauer Handballverein von 2006 e.V. (DRHV 06 e.V.) in der DHB 3. Liga Ost zuständig ist, zunächst in einer dem Vorzimmer der Finanzdezernentin der Stadt Dessau-Roßlau zugeleiteten E-Mail vom 27.11.2013 wahrheitswidrige Angaben zum Stand eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gemacht zu haben. Auf Bitten des damaligen Oberbürgermeisters der Stadt Dessau-Roßlau soll der Rechtsanwalt mit Schreiben vom 20.12.2013 seine Aussage bekräftigt haben, sämtliche Gläubiger hätten ihre Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan erteilt. Tatsächlich hatte die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Spieler und Gläubigerin einer Beitragsforderung von etwa 65.000,00 ? ihre Zustimmung nicht erteilt, sondern zunächst weitergehende Auskünfte erbeten. Ihre Zustimmung liegt bis heute nicht vor.

 

Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Zusicherung des Rechtsanwalts veranlasste der damalige Oberbürgermeister sodann am 23.12.2013 eine Zahlung in Höhe von 130.000,00 ? an den DRHV 06 e.V., von der ein Betrag 50.000,00 ? auf ein Treuhandkonto des Rechtsanwalts weitergeleitet worden sein soll. Zuvor hatte der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Dessau-Roßlau beschlossen, den Handballverein in dieser Höhe unter der Bedingung zu unterstützen, dass die allseitige Zustimmung zur Schuldenbereinigung erteilt ist.

 

Der Rechtsanwalt hat über seinen Verteidiger gegen den Strafbefehl rechtzeitig Einspruch eingelegt und eine Einlassung bis spätestens zum 15.07.2015 angekündigt. Ein Hauptverhandlungstermin ist noch nicht anberaumt.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verfahrensausgang derzeit offen ist und zu Gunsten des Angeklagten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die gesetzliche Unschuldsvermutung gilt.

 

 

Frank Straube

Pressesprecher

 

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