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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Januar 2016

23.12.2015, Dessau-Roßlau – 21

  • Landgericht Dessau-Roßlau

Vorab wird mitgeteilt, dass vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau am 24.02.2016 um 10.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen den 50-jährigen Angeklagten Peter F. aus Wittenberg beginnt, der sich in der Vergangenheit als Oberhaupt eines Fantasiestaates ausgegeben hat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Fahren ohne Fahrerlaubnis in acht Fällen vor (Tatzeitraum: Oktober 2012 bis September 2013). Das Strafverfahren war im Hinblick auf ein zunächst vor dem Verwaltungsgericht Halle anhängiges Verfahren zeitweilig ausgesetzt. Dieses hatte entschieden, dass der Angeklagte mit der Rückgabe seines Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde im September 2012 wirksam auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat diese Entscheidung vor wenigen Wochen bestätigt. Die Hauptverhandlung wird am 09.03.2016 um 10.00 Uhr fortgesetzt.

11 Ds 330/13 (394 Js 2844/13)

 

Am Landgericht Dessau-Roßlau finden vorbehaltlich etwaiger Änderungen im Januar 2016 über bereits anberaumte Fortsetzungstermine hinaus die nachfolgenden Hauptverhandlungen statt. Dabei handelt es sich, soweit nicht besonders kenntlich gemacht, um Berufungsverfahren.

 

1.    05.01.2016

 

Die 4. Strafkammer verhandelt ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 33-jährigen, mehrfach vorbestraften Angeklagten wegen Ladendiebstahls (Tatzeit: 17.01.2015; Tatort: Wolfen).   4 Ns 446 Js 3132/15

 

2.    11.01.2016

 

Vor der 6. Strafkammer beginnt um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 38-jährigen Mann aus Südliches Anhalt, dem die Staatsanwaltschaft Freiheitsberaubung, Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung zum Nachteil seiner geschiedenen Ehefrau vorwirft. Der Angeklagte soll die Geschädigte unter anderem unter Androhung von Gewalt aufgefordert haben, schriftlich auf eine Schmerzensgeldforderung zu verzichten, die gegen ihn im Rahmen eines früheren Strafverfahrens als Bewährungsauflage festgesetzt worden war (Tatzeitraum: Juli/August 2011; Tatort: Südliches Anhalt). Die Hauptverhandlung wird am 12.01. und 25.01.2016 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.   6 Ns 294 Js 19903/11

 

3.    12.01.2016

 

Vor der 7. Strafkammer muss sich in einem ab 13.00 Uhr eine 38-jährige, mehrfach auch einschlägig vorbestrafte Frau aus Dessau-Roßlau wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten (Tatzeit: Januar 2015; Tatort: Dessau-Roßlau). Das Amtsgericht hat gegen die dreifache Mutter eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil richtet sich die Berufung der Angeklagten. 

 4 Ns 446 Js 3132/15

 

4.    13.01.2016

 

Die 6. Strafkammer verhandelt um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 37-jährigen, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Südliches Anhalt wegen Trunkenheit im Verkehr in drei Fällen (Tatzeitraum: Januar bis April 2015; Tatort: Köthen). 

 6 Ns 393 Js 5464/15

 

Ab 11.00 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen einen 46-jährigen Angeklagten aus Zerbst OT Nedlitz und dessen 35-jährige Ehefrau wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. vorsätzlichen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeitraum: August/September 2014; Tatort: Zerbst OT Nedlitz). 6 Ns 394 Js 22667/14

 

5.    21.01.2016

 

Der Monat schließt mit einem um 13.00 Uhr vor der 4. Strafkammer beginnenden Verfahren gegen eine 28-jährige Frau aus Köthen wegen Betruges in sechs Fällen. Sie soll unter falschen Angaben wiederholt Sozialleistungen erschlichen haben, unter anderem Fahrtkosten zur Ausübung ihres Umgangsrechts für ihre in München lebende Tochter, obwohl sie die Fahrten tatsächlich nie angetreten hat. Der Gesamtschaden beläuft sich nach den erstinstanzlichen Feststellungen auf knapp 1.000,00 ?. Das Amtsgericht Köthen hat gegen die einschlägig vorbestrafte Frau, in deren Haushalt eine weitere dreijährige Tochter lebt, eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. 4 Ns 446 Js 3132/15

 

Frank Straube

Pressesprecher

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