Menu
menu

Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Sitzung in Strafverfahren am Landgericht Dessau-Roßlau

30.07.2014, Dessau-Roßlau – 20

  • Landgericht Dessau-Roßlau

In dem Strafverfahren betreffend die körperliche Misshandlung von Heimbewohnern eines Pflegeheimes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld am 24.12.2010 hat die 4. Kammer des Landgerichts Dessau-Roßlau die Angeklagten im Rahmen der Berufungsverhandlung in Abänderung der amtsgerichtlichen Verurteilung wie folgt verurteilt:

Ein Angeklagter ist wegen gefährlicher Körperverletzung (im minderschweren Fall) und vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Die Kammer hat sich vorbehalten (§ 59 StGB), gegen den Angeklagten eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 ? zu verhängen. Insoweit wurde eine Bewährungszeit von einem Jahr festgesetzt.

 

Gegen den weiteren Angeklagten wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten ausgesprochen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt.

 

Die ursprüngliche rechtliche Bewertung als (tateinheitlich begangene) Misshandlung von Schutzbefohlenen hat die Kammer im Ergebnis der Beweisaufnahme nicht geteilt, da es an den Tatbestandsvoraussetzungen des Quälens und des rohen Misshandelns gefehlt habe. Die Kammer hat insoweit berücksichtigt, dass es sich um einen einmaligen Vorfall, wenn auch zum Nachteil mehrerer Pflegebedürftiger, handelte.

 

 

Regine Förger

stellv. Pressesprecherin

Impressum:Landgericht Dessau-RoßlauPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1445Fax: 0340 202-1442, 202-1430Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-de.sachsen-anhalt.de