Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LSG LSA) Schulskikurs für Kind
von Hartz IV-Beziehern
20.12.2007, Halle (Saale) – 12
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 012/07
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 012/07
Halle, 20. Dezember 2007
(LSG LSA) Schulskikurs für Kind
von Hartz IV-Beziehern
Kinder einer Bedarfsgemeinschaft mit
Arbeitslosengeld II können einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen
Schulskikurs haben.
Ein Schüler aus Halle nahm - wie fast
alle Klassenkameraden - an einem von der Schule angebotenen mehrtägigen Skikurs
teil, der benotet wurde. Die ARGE weigerte sich, die Kosten in Höhe von 191 Euro
zu übernehmen, weil es sich um Schulunterricht handele. Das angerufene
Sozialgericht hat die ARGE zur vollen Kostenübernahme des Schulskikurses
verpflichtet: Es handelte sich nach Meinung der Richter um eine Klassenfahrt,
für die nach dem Gesetz ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht. Die Sportnote
war nur Teil der Veranstaltung, im Vordergrund stand die Stärkung der
Klassengemeinschaft. Ein Verzicht auf den Skikurs hätte zu einer Ausgrenzung
des Schülers aus dem Klassenverband geführt. Die Kosten für den Skikurs waren
von der ARGE in voller Höhe zu übernehmen. Ersparte Aufwendungen für den
häuslichen Lebensunterhalt des Schülers durften nicht abgezogen werden, weil
das Arbeitslosengeld II eine monatliche Pauschale ohne Kürzungsmöglichkeit ist.
Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
(Sozialgericht Halle, Urteil vom 21.
September 2007, S 17 AS 109/07)
Hintergrund:
Nach § 23 Abs. 3 Ziffer 3 SGB II
besteht neben dem laufenden Arbeitslosengeld II zusätzlich eine Anspruch auf
Leistungen für mehrtätige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher
Bestimmungen.
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