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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Oktober 2014 (Stand: 29.09.2014)

10.10.2014, Magdeburg – 44

  • Landgericht Magdeburg

 

I. Strafsachen

 

Prozess beginnt erneut: Misshandlung von Schutzbefohlenen in Magdeburg

25 KLs 377 Js 39540/11 (1/13) ? 5. Große Strafkammer 

 

2 Angeklagte

14 Zeugen

3 Sachverständige

8 Nebenkläger

 

Prozessbeginn:                      Mittwoch, 1. Oktober 2014, 09.30 Uhr, Saal nach Aushang

 

Fortsetzungstermine:              7., 9., 14., 16., 21. und 23. Oktober

                                               7. und 14. November

                                               8., 12. und 19. Dezember

                                               12., 16. und 30. Januar 2015

                                               02., 06. und 11. Februar 2015

                                               jeweils 09.30 Uhr (bislang 18. Verhandlungstage)

                                  

                                                                                             

Der Prozess hatte bereits am 18. Juli 2013 begonnen, wurde aber mit Beschluss der zuständigen Strafkammer am 19. August 2013 ausgesetzt, da aufgrund des bisherigen Ergebnisses der Hauptverhandlung die Kammer zur weiteren Sachaufklärung Gutachten hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Zeugen in Auftrag gegeben hat. Diese Gutachten liegen nun vor. Der Prozess beginnt nun von vorn.

 

Hintergrund:

Den beiden 54 und 29 Jahre alten weiblichen Angeklagten wird vorgeworfen, als Betreiber einer Kindertagesstätte in Magdeburg die ihnen anvertraute Kinder misshandelt zu haben.

 

 

Versuchter Mord oder gefährliche Körperverletzung in Hecklingen

21 Ks 164 Js 20321/13 (6/14) ? 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Zeuge

1 Nebenkläger

 

Prozessbeginn:                      Mittwoch, 08. Oktober 2014, 09.00 Uhr, Saal A 23

                                               sowie vorsorglich Montag, 13. Oktober 2014, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Am 18. Dezember 2013 verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts Magdeburg den mittlerweile 20-jährigen Sebastian N. wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung anderer Urteile zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten. Weiterhin wurde der Angeklagte verurteilt, an den Geschädigten 9.000,00 ? Schmerzensgeld und 475,25 ? Schadensersatz zu zahlen.

 

Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt. Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juli 2014 (4 StR 158/14) wurde das Urteil des Landgerichts Magdeburg teilweise aufgehoben. Der Bundesgerichtshof hat die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts Magdeburg zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Das Landgericht wird prüfen, ob nicht der Angeklagte vom versuchten Mord mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist. Allerdings hat auch der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass in jedem Fall der Angeklagte sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat. Die Verurteilung zu dem Schmerzensgeld und zum Schadensersatz wurde durch den Bundesgerichtshof nicht beanstandet.

 

In dem neuen Verfahren ist daher damit zu rechnen, dass der Angeklagte mindestens wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wird. Aber auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes bleibt möglich. Dies muss jedoch die Hauptverhandlung ergeben.

 

Hintergrund:

 

Der Angeklagte wird beschuldigt, am 09.07.2013 in Hecklingen versucht zu haben, seinen Freund zu erstechen. Motiv soll gewesen sein, dass der Freund glaubte, dass der Angeklagte ihn Geld entwendet hatte und er befürchtete, dass der Freund ihn bei der Polizei anzeigen würde.

 

Das Opfer tritt im Verfahren als Nebenkläger auf.

 

 

Steuerhinterziehung und Vorenthaltung von Sozialversicherungsabgaben in Magdeburg

24 KLs 567 Js 28061/09 (1/14) ? 4. Wirtschaftsstrafkammer

 

3 Angeklagte

28 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Dienstag, 07. Oktober 2014, 09.30 Uhr, Saal B 12

 

Fortsetzungstermine:             Freitag, 17. Oktober 2014 und Montag, 27. Oktober 2014,

                                               Montag, 03. November 2014, Montag, 10. November 2014,

                                               Montag, 17. November 2014 und Montag, 24. November 2014,

                                               Montag, 08. Dezember 2014, Montag, 15. Dezember 2014,

                                               und Montag, 22. Dezember 2014 sowie Montag, 12. Januar 2015,

                                               jeweils 09.30 Uhr, Saal B 12

 

Den 3 Angeklagten Idriz D. (40 Jahre alt), Besnik D. (41 Jahre alt) und Lars G. (44 Jahre alt) werden insgesamt 56 Straftaten vorgeworfen. Die Handlungen sollen sich in den Jahren 2006 bis Januar 2009 in Magdeburg zugetragen haben. Die Angeklagten waren damals Geschäftsführer einer Baufirma in Magdeburg, deren Geschäftsbereich das Verlegen von Betonstahl gewesen sein soll. Die Angeklagten sollen mit ihrem Unternehmen im Baugewerbe als Subunternehmer vor allem Arbeitsleistungen in Eisenlegerbereich erbracht haben, indem die Firma der Angeklagten Arbeitnehmer als sog. "Eisenflechter" zur Verfügung gestellt haben sollen. Dabei sollen die Angeklagten insgesamt Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von fast 700.000,00 ? nicht bezahlt haben. Zudem sollen sie Lohnsteuer in Höhe von knapp 150.000,00 ? nicht bezahlt haben.

 

Im Ermittlungsverfahren haben sich die Angeklagten Idriz und Besnik D. nicht eingelassen. Der Angeklagte Lars G. hat die Tatvorwürfe bestritten.

 

 

Raub und Körperverletzung in Aschersleben

22 Kls 546 Js 25620/09 (14/13)

 

 

2 Angeklagte

12 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Montag, 13. Oktober 2014, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

Fortsetzungstermine:             Dienstag, 14. Oktober 2014 und Montag, 20. Oktober 2014,

                                               jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

Daniel P. (mittlerweile 24 Jahre alt) und Philipp S. (27 Jahre alt) werden angeklagt, am 27. April und 05. Juni 2009 in Aschersleben auf offener Straße jeweils einen Passanten überfallen und beraubt zu haben. Die Angeklagten sollen dabei jeweils ein Handy erbeutet haben.

 

 

Raubüberfälle in Magdeburg

25 KLs 235 Js 18844/14 (25/14)

 

1 Angeklagter

1 psychiatrischer Sachverständiger

9 Zeugen

 

Prozessbeginn:           Montag, 20. Oktober 2014, 09.30 Uhr, Saal C 12    

 

Fortsetzungstermin:    24.10.204, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

Karsten M. (49 Jahre alt) wird beschuldigt, in Magdeburg im Zeitraum vom 08. ? 10. Juni 2014 drei Raubstraftaten begangen zu haben. Am 08. Juni 2014 soll er kurz nach Mitternacht an einer Straßenbahnhaltestelle einen Passanten überfallen und Bargeld in Höhe von mehreren 100 ? erbeutet haben. In der darauffolgenden Nacht soll er im Warteraum des Hauptbahnhofs eine andere Person überfallen und etwa 100 ? Bargeld erbeutet haben. Am 10. Juni 2014 soll er in den Nachmittagsstunden vor dem Hauptbahnhof unter Androhung mit einem Messer eine Gesichtsmaske von einem Passanten erbeutet haben. Der Mann trug die Maske zu Werbezwecken für ein Unternehmen.

 

Der Angeklagte befindet sich seit 11. Juni 2014 in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren hat er sich geständig eingelassen.

 

 

Betrug und Erpressung in Egeln und Magdeburg

25 Kls 130 Js 26601/13 (55/13) ? 5. Strafkammer

 

 

3 Angeklagte

10 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Mittwoch, 29. Oktober 2014, 09.30 Uhr, Saal ? wird ausgehängt

 

Fortsetzungstermine:             Montag, 03. November 2014, Montag, 10. November 2014

                                               und Donnerstag, 13. November 2014, jeweils 09.30 Uhr

 

 

Jennifer L. (23 Jahre alt), Ronny B. (35 Jahre alt) und Thomas C. (35 Jahre alt) werden mit wechselnder Beteiligung insgesamt 3 Straftaten vorgeworfen. Am 08.11.2012 sollen zwei der Angeklagten den Zeugen veranlasst haben, 150,00 ? zu bezahlen, um hierfür Geschlechtsverkehr mit einer Frau zu erhalten. Die von den Angeklagten vermittelte Frau soll jedoch nicht unter der angegebenen Adresse gewohnt haben. Der Kontakt erfolgte zunächst über das Internet. Am 17.11.2012 soll sich die Angeklagte als eine andere Frau auf einer Internetplattform ausgegeben haben und sich mit einem Mann verabredet haben. Das Opfer soll dann in der Wohnung überfallen worden sein und unter Verwendung eines Messers veranlasst worden sein, von einem Geldautomaten mehrere 100  ? abzuheben. Bei der dritten Tat soll einer der Angeklagten unter der Verwendung unbefugter ?????.. Kreditkartendaten bei einem Internetversender für 500 ? Waren bestellt haben, die dann nicht bezahlt wurden.

 

 

 

II. Zivilsachen

 

 

Terminverlegung: Streit um Weltraumflug

2 O 1806/13 - 2. Zivilkammer - Einzelrichter

 

Der ursprünglich für den 14.10.2014 terminierte Prozesstag wurde verlegt auf

 

:                                  Dienstag, den 04. November 2014 um 11.00 Uhr, Saal C 14

 

Der Kläger gewann im April 2013 beim Preisausschreiben einer Fastfood-Kette einen Weltraumflug. Diesen Gewinn ?tauschte? der Kläger mit der Beklagten. Die Beklagte erhielt den Gewinn. Der Kläger sollte im Gegenzug dazu 3 Pkw sowie Alu-Felgen erhalten. Mit der Klage begehrt der Kläger die Rückabwicklung dieses Vertrages. Er behauptet, die Beklagte habe ihre Verpflichtungen nicht erfüllt

 

Die Zivilkammer hat zu dem Termin 2 neue Zeugen geladen. Die Zeugen sollen sich zu den Absprachen der Parteien im Zusammenhang mit dem Gewinn bzw. dem ?Verkauf des Weltraumfluges? äußern.

 

 

 

Hund  beschädigt Auto

10 O 1034/13 - 10. Zivilkammer  - Einzelrichterin

 

Der für Mittwoch den 24.09.14. 11.30 Uhr angesetzte Prozess ist wegen Verhinderung eines Zeugen verlegt worden auf

 

Mittwoch den 29.10.2014 11.00 Uhr Saal B 14

 

Die Klägerin behauptet, dass am 08. Oktober 2012 in Langenstein ein ungarischer Vorsteherhund mit einer Schulterhöhe von knapp 60 cm und einem Gewicht von 22 kg, bei dem es sich um einen drahtigen Jagdhund handeln soll, bei der Jagd nach einer Katze ihren Pkw Audi Avant derart beschädigt haben, dass ihr insgesamt ein Schaden in Höhe von über 10.000,00 ? entstanden sein soll. Die beklagte Hundehalterin und die hinter ihr stehende Haftpflichtversicherung bestreiten, dass die streitgegenständlichen Schäden durch den Hund der Beklagten verursacht worden sind. Die Einzelrichterin der 10. Zivilkammer wird  hierzu  einen Zeugen hören.

 

 

 

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

Für die in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/ Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

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