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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Zugunglück Hordorf am 29.11.2007: Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung des Lokführers wegen fahrlässiger Tötung und anderen Delikten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung

07.08.2013, Magdeburg – 34

  • Landgericht Magdeburg

25 KLS 162 Js 2742/11 (47/11)

 

 

Mit Beschluss vom 17. Juli 2013 hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (4 StR 214/13) die Revision von 2 der Nebenkläger gegen das Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 28.11.2012 als unzulässig verworfen. Ein dritter Nebenkläger hatte die Revision bereits zuvor zurückgenommen.

 

Damit ist die Verurteilung des mittlerweile 42jährigen Lokführers zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung rechtskräftig. Das Landgericht hatte Titus S. wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs verurteilt.

 

Das oberste Strafgericht hat ausgeführt, dass die Revision der Nebenkläger sowohl unzulässig ist als auch unbegründet wäre.

 

In dem am 8. Oktober 2012 begonnen Prozess hat das Landgericht Magdeburg am 8. Verhandlungstag (28. November 2012) sein Urteil gesprochen. Das Gericht hat über 30 Zeugen, mehrere sachverständige Zeugen und eine rechtsmedizinische Sachverständige gehört. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen fahrlässiger Tötung die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung beantragt. Ein einzelner Vertreter der Nebenklage hatte eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung gefordert.

 

Unfallursache war menschliches Versagen des Lokführers, der zwei Haltesignale übersehen hatte. Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Verurteilte während der Fahrt sich vorschriftswidrig auf der 2. Lok  befunden hatte. Er war auch nicht durch etwaige Telefonate oder Medienkonsum (DVD-Player) abgelenkt. Der Lokführer war weder übermüdet, noch stand er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

 

Bei dem Unglück wurden 10 Menschen getötet, über 20 verletzt und es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 7 Mio Euro.

 

 

Christian Löffler

Pressesprecher

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