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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Februar 2017 (Stand: 31.01.2017)

01.02.2017, Magdeburg – 5

  • Landgericht Magdeburg

 

 

Berufungsprozess: 

sexueller Missbrauch eines Kindes in Wernigerode

 

23 Ns 839 Js 74067/15 (25/16)

? 3. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Nebenklägerin

 

1 Zeugin

 

 

 

Prozesstag:                                Donnerstag,

02. Februar 2017, 09.30 Uhr,

 

Saal A 13

 

 

 

Mit

Urteil des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Wernigerode vom 24.08.2016

wurde der 52-jährige aus Niedersachsen stammende Angeklagte wegen schweren

sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe

von 3 Jahren verurteilt. Aufgrund seiner geständigen Einlassung wurde der

Angeklagte verurteilt, im 1. Halbjahr 2012 um den 12. Geburtstag der

Nebenklägerin herum, diese sexuell missbraucht zu haben. Der Angeklagte hat

gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt, über die das Landgericht nun

verhandelt.

 

 

 

 

 

Es

handelt sich hierbei um die Familie, bei dem die Mutter des Kindes die

Geschädigte anderen Männern teilweise gegen Entgelt zum sexuellen Missbrauch

angeboten hat. Die mittlerweile 37-jährige Mutter wurde durch das Landgericht

Magdeburg am 10. April 2015 (22 Kls 839 Js 84328/14 (7/15) rechtskräftig zu

einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Ein

68-jähriger Mann, der an den Straftaten beteiligt gewesen sein soll, wurde am

07. Dezember 2016 durch das Landgericht Magdeburg (22 Kls 839 Js 70953/15

(21/15) wegen schweren sexuellen Missbrauchs unter Einbeziehung einer Strafe

aus einem Urteil des Landgerichts Leipzig vom 13. Mai 2015 zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt. Weiterhin wurde die

Sicherungsverwahrung angeordnet. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

 

 

 

 

 

 

Drogenhandel im Bereich Könnern

 

25 KLs 275 Js 33210/16 (46/16)

? 5. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Sachverständiger

 

4 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                           Mittwoch, 08. Februar

2017, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermin:                    Donnerstag,

09. Februar 2017, 09.30 Uhr,

 

Saal C 12

 

 

 

Dem

33-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Oktober 2016 in Könnern mit

Betäubungsmitteln gehandelt und mit einem nicht haftpflichtversicherten

Fahrzeug ohne Führerschein gefahren zu sein. Der Angeklagte soll am 11. Oktober

2016 in den frühen Morgenstunden nach einer Verfolgungsjagd von einer

Polizeistreife in einem Pkw gestellt worden sein. Dabei sollen die Beamten rund

11 g Metamphetamin, 27 Ecstasytabletten und knapp 2 g Cannabis gefunden haben.

Weiterhin soll der Angeklagte ein Messer griffbereit im Auto zur Verfügung

gehabt haben. Bei seiner Flucht vor der Polizei, die mit der Kollision einer

Hauswand und einer Toreinfahrt geendet haben soll, soll der Angeklagte keine

Fahrerlaubnis besessen haben und das Fahrzeug soll auch nicht

haftpflichtversichert gewesen sein.

 

 

 

Der

Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren hat er

ein weitgehendes Geständnis abgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergewaltigung, Körperverletzung, Widerstand gegen

Vollstreckungsbeamte und andere Taten in Magdeburg

 

22 KLs 268 Js 21373/16 (24/16)

? 2. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

2 Sachverständige

 

9 Zeugen

 

1 Geschädigte

 

 

 

Prozessbeginn:                           Freitag, 17. Februar

2017, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:                   Mittwoch, 08. März 2017,

Mittwoch, 15. März 2017

 

und 29. März 2017,

 

jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Dem

36-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, vom 20. Mai bis 30. Juni  2016 kurz nach der Trennung von seiner

Freundin diese vergewaltigt, geschlagen und bedroht zu haben. Bei seiner

Festnahme am 30.06.2016 soll der Angeklagte zudem gegenüber den Polizeibeamten

Widerstand geleistet und einen Beamten gebissen haben.

 

 

 

Der

Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Taten teilweise abgestritten bzw.

sich zu diesen nicht geäußert. Er befindet sich seit 30.06.2016 in Haft.

 

 

 

 

 

 

 

Berufungsprozess: Irreführende Bezeichnung eines Käses

in Wernigerode

 

29 Ns 810 Js 83416/14 (2/17)

? 9. kleine Wirtschaftsstrafkammer

 

 

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Sachverständiger

 

2 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                           Freitag, 17. Februar

2017, 09.30 Uhr, Saal B 12

 

 

 

 

 

Mit Urteil des

Amtsgerichts Wernigerode vom 11.05.2016 wurde ein 53-jähriger Gastwirt aus

Wernigerode davon freigesprochen, einen  nach dem Lebensmittel- und

Futtermittelgesetzbuch falsch deklarierten Käse in Verkehr gebracht zu haben.

 

 

 

 Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor,

in seiner Gaststätte einen Käse unter der Bezeichnung "Feta (aus

Kuhmilch)" zu Abgabe an die Gäste vorgehalten zu haben, obwohl der

Angeklagte hierdurch eine rechtlich geschützte Ursprungsbezeichnung verletzt

haben soll. Die Staatsanwaltschaft meint, die Bezeichnung "Feta" sei

einzig und allein einem Käse vorbehalten, der ausschließlich aus Schafmilch

oder einer Mischung aus Schaf- und Ziegenmilch nach traditioneller Technologie

hergestellt wird und innerhalb eines begrenzten geografischen Gebietes in und

um Griechenland reift. Tatsächlich sei der Käse jedoch in Deutschland

hergestellt worden. Demgegenüber sah das Amtsgericht unter Verwendung des

Begriffes Feta in Verbindung mit Kuhmilch die Verwendung eines

Gattungsbegriffes, der nicht zur Täuschung eines Verbrauchers führe.

 

 

 

Gegen den Freispruch hat

die Staatsanwaltschaft Magdeburg (Zweigstelle Halberstadt) Berufung eingelegt,

über die das Landgericht nun verhandelt.

 

 

 

  

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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