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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung wegen Subventionsbetrug zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten

10.05.2013, Magdeburg – 25

  • Landgericht Magdeburg

24 KLs 626 Js 24219/09 (13/10)

 

Wie jetzt bekannt wurde hat mit Beschluss vom 24.04.2013 der Bundesgerichtshof (4 StR 76/13) ein Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 5.11.2012 bestätigt. Das Landgericht hatte an diesem Tag den jetzt 55jährigen Geschäftsmann Axel D. wegen Subventionsbetruges zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

 

Die 3 Berufsrichter und 2 Laienrichter der Wirtschaftsstrafkammer sind in einem knapp 4 Monate andauernden Prozess zu der Überzeugung gelangt, dass der nicht vorbestrafte Verurteilte im Jahr 2005 einen Subventionsbetrug begangen und einem Schaden  in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro verursacht hat.

 

Aufgrund falscher Angaben täuschte der Verurteilte als Geschäftsführer der KREATO-Fertigungstechnik GMBH die Investitionsbank Sachsen in Magdeburg über ein Geschäft im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Patentlizenz für hydraulische Hubvorrichtungen. In dem Förderantrag behauptete der Angeklagte wahrheitswidrig, dass der Erwerb der Lizenz über ein Darlehen in Höhe von 5,8 Mio ? mit einer Person aus Paraguay finanziert worden ist. Die Investitionsbank förderte daraufhin dieses Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsförderung? und zahlte die 1,16 Mio Euro Mitte 2005 aus. An der Förderung waren neben dem Land Sachsen-Anhalt, auch die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union beteiligt. Im April 2012 ging die KREATO-Fertigungstechnik GMBH in Insolvenz.

 

Gegen die Verurteilung zu der Haftstrafe ohne Bewährung hatte der Geschäftsmann Revision eingelegt, die nun vom Bundesgerichtshof verworfen wurde, da das Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

 

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

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