Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Januar 2017 (Stand: 02.01.2017)
03.01.2017, Magdeburg – 1
- Landgericht Magdeburg
Drogenhandel im Bereich Bernburg
25 KLs 252 Js 7847/15
(31/16) ? 5. Strafkammer
2 Angeklagte
1 Sachverständige
7 Zeugen
Prozessbeginn: Montag, 09. Januar
2017, 09.30 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermine: 11. und 17. Januar 2017,
09.30 Uhr, Saal C 12
Einem
52-jährigen Mann und dessen 30-jährigen Sohn aus Könnern wird Drogenhandel
vorgeworfen. Der 52-jährige soll sich im Jahr 2014 entschlossen haben, durch
den Verkauf von Drogen seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, wobei er im
Zeitraum Juli 2014 bis September 2015 wöchentlich mit mindestens 100 g
Marihuana gehandelt haben soll. Weiterhin soll der 52-jährigen auch mit
Metamphetamin gehandelt haben und sich Marihuana im 1-kg-Bereich beschafft
haben. Der 30-jährige Sohn soll in drei Fällen seinem Vater geholfen haben.
Räuberischer Diebstahl in Magdeburg
21 KLs 330 Js 38706/15
(19/16) ? 1. Strafkammer
1 Angeklagter
4 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 10. Januar
2017, 09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermin: 19. Januar 2017, 09.00 Uhr,
Saal A 23
Dem
25-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, anlässlich einer privaten Feier in
Magdeburg einem anderen Gast ein Smartphone Samsung Galaxy Note 4 entwendet zu
haben. Als der Zeuge den Angeklagten
aufforderte, das Handy zurückzugeben und die Polizei zu verständigen, soll der
Angeklagte auf den Zeugen eingestochen haben, um im Besitz des gestohlenen
Handy bleiben zu können.
Überfall auf Juweliergeschäft in Magdeburg am
11.03.2015 wird erneut verhandelt
22 KLs 225 Js 8959/15
(23/16) ? 2. Strafkammer
1 Angeklagter
6 Zeugen
2 Sachverständige
Prozessbeginn: Donnerstag, 12.
Januar 2017, 09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: 19.
und 30. Januar und 16. Februar 2017, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12
Der
25-jährige Angeklagte Juan Carlos Z. wurde am 26. November 2015 durch die erste
Strafkammer des Landgerichts Magdeburg wegen Raubes in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung und Verabredung zu einem schweren Raub oder einer
schweren räuberischen Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren
und 8 Monaten verurteilt. Das Landgericht verurteilte damals den Angeklagten
wegen einem Überfall auf ein Juwelier- und Uhrengeschäft in der Großen
Diesdorfer Straße in Magdeburg am 11. März 2015 und einem geplanten Überfall
auf einen Edeka-Markt in Barleben in der Nacht vom 03. auf den 04. April 2015.
Bei dem Angeklagten wurde zudem wegen Drogenabhängigkeit die Unterbringung in
einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Auf
die Revision der Staatsanwaltschaft und des Opfers hin wurde mit Beschluss des
4. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 04. August 2016 (4 StR 195/16) die
Verurteilung hinsichtlich des Überfalls auf das Juweliergeschäft sowie die
Anordnung der Unterbringung in der Entziehungsanstalt aufgehoben. Die
Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hatten zu Ungunsten des Angeklagten
Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass das Landgericht
auch hätte prüfen müssen, ob wegen der Fesselung des Nebenklägers und der zum
Verkleben seines Mundes verwendeten Klebebandes sich der Angeklagte nicht sogar
wegen eines schweren Raube schuldig gemacht. Der Mindeststrafrahmen für einen
Raub liegt bei 1 Jahr Freiheitsstrafe, der für schweren Raub bei 3 Jahren
Freiheitsstrafe.
Das
Landgericht muss nun in einer Hauptverhandlung prüfen, ob der Überfall auf das
Juweliergeschäft einen schweren oder einen einfachen Raub darstellt.
Einfuhr von 60 kg Marihuana aus dem Kosovo nach
Magdeburg
25 KLs 253 Js 27636/16
(42/16) ? 5 Strafkammer
5 Angeklagte
21 Zeugen
Prozessbeginn: Freitag ,13. Januar
2017, 09.30 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 16.
Januar, 06., 13., 17., 20., 23. und 24. Februar 2017, jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23
Den
5 Angeklagten im Alter zwischen 52 und 56 Jahren wird Drogenhandel in
Magdeburg, Ende August 2016, vorgeworfen.
Die
Angeklagten sollen insgesamt knapp 60 kg Marihuana zu einem
Straßenverkaufspreis von knapp 600.000 ? mit zwei Fahrzeugen vom Kosovo nach
Magdeburg zum Weiterverkauf eingeführt haben. Die 5 Angeklagten befinden sich
Untersuchungshaft.
Versuchter Totschlag in Magdeburg
21 Ks 130 Js 7993/16
(11/16) ? 1. Strafkammer
1 Angeklagter
2 Sachverständige
8 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 24. Januar
2017, 09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 26. und 30. Januar 2017,
jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23
Der
35-jährige Angeklagte muss sich wegen versuchten Totschlages und schwerer
Körperverletzung vor dem Schwurgericht verantworten.
Ihm
wird vorgeworfen, am 07. Januar 2016 im Rahmen eines Trinkgelages in Magdeburg
auf einen anderen Besucher mehrfach mit einer Küchenschere eingestochen zu
haben, so dass das Opfer einen Halswirbelbruch mit Rückenmarksverletzungen und
einer inkompletten Querschnittlähmung erlitten haben soll. Das Opfer soll nun wegen
teilweiser Lähmung der Beine dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sein.
Die
Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren zunächst lediglich Anklage wegen
schwerer Körperverletzung vor dem Schöffengericht Magdeburg erhoben. Das
Schöffengericht Magdeburg hat das Verfahren an die Schwurgerichtskammer des
Landgerichts wegen versuchten Totschlages verwiesen.
Versuchter Totschlag in Ilsenburg
21
Ks 853 Js 75266/16 (12-16) ? 1. Strafkammer
1
Angeklagter
2
Sachverständige
7
Zeugen
Prozessbeginn: Freitag, 27. Januar
2017, 09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 06. und 09. Februar 2017
sowie vorsorglich
10.
und 14. Februar 2017, jeweils 09.00 Uhr,
Saal
A 23
Der
Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen eines Streits mit
Sicherheitsmitarbeitern einer Diskothek am 17.04.2016 in Ilsenburg einem der
Mitarbeiter ein Messer in den Bauch gerammt zu haben.
Der
Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Berufungsprozess: Brandstiftung eines
Feuerwehrmannes in Elbingerode
23
Ns 906/ Js 78916/15 (17/16) ? 3. Strafkammer
1
Angeklagter
30
Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 31. Januar
2017, 09.30 Uhr, Saal A 13
Fortsetzungstermine: 7. und 14. Februar, jeweils
09.30 Uhr, Saal A 13
Der
mittlerweile 21-jährige Angeklagte wurde am 9. Mai 2016 durch das Jugendschöffengericht
Wernigerode zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt. Nach
Überzeugung des Amtsgerichts soll der Angeklagte vom 19.04. bis 02.07.20175 in
Elbingerode eine Scheune, eine Lagerhalle einen Ferienbungalow und eine Hütte
in Brand gesteckt haben. Absicht des Angeklagten soll es gewesen sein, die
Gebäude hinterher löschen zu können.
Gegen
das Urteil hatten sowohl der Angeklagte, der die Taten bestritten hatte, als
auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Löffler
Pressesprecher
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