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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

12.02.2015, Dessau-Roßlau – 2

  • Landgericht Dessau-Roßlau

Die 8. Strafkammer des Landgerichts hat am 11.02.2015 nach insgesamt siebentägiger Hauptverhandlung gegen einen 42-jährigen, weitgehend geständigen Angeklagten aus Sandersdorf-Brehna wegen Freiheitsberaubung, schwerer und gefährlicher Körperverletzung sowie unerlaubten Waffenbesitzes eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verhängt. Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Mann am 22.06.2014 seine getrennt lebende Ehefrau, die die gemeinsame vierjährige Tochter abholen wollte, in seiner Wohnung eingesperrt hat. Dort forderte er sie zunächst auf, ein vorformuliertes und von ihm bereits unterschriebenes Testament zu unterzeichnen, das Regelungen für den Aufenthalt der Tochter im Falle des gemeinsamen Ablebens beider Eheleute enthielt. Im Verlaufe der weiteren Auseinandersetzung feuerte der Angeklagte aus nächster Nähe insgesamt drei Schüsse in den rechten Brustkorb, die Lendenwirbelsäule und in das Gesicht der Geschädigten ab, die zu lebensgefährlichen Verletzungen führten. Trotz der Verletzungen gelang es der Frau, ihre Tochter aus dem Fenster des Obergeschosses des Hauses auf die Straße gleiten zu lassen, wobei diese sich gleichfalls Verletzungen zuzog. Letztlich ließ der Angeklagte von der Geschädigten ab und gewährte seinem zwischenzeitlich hinzugekommenen Bruder Zutritt zum Haus, was Staatsanwaltschaft und Gericht als strafbefreienden Rücktritt vom Tötungsversuch werteten. Die Geschädigte musste sich mehrfachen Operationen unterziehen und behält voraussichtlich eine dauerhaft entstellende Narbe zurück. Tatmotiv war offenbar die Trennung der Eheleute und ein damit verknüpfter Streit um das Umgangsrecht für das gemeinsame Kind.

 

Das Gericht hat der Geschädigten ferner im Adhäsionsverfahren ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 ? zugesprochen und die Verpflichtung des Angeklagten festgestellt, ihr auch etwaige künftige immaterielle und materielle Schäden zu ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

8 Kls 111 Js 13777/14

 

 

Frank Straube

Pressesprecher

 

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