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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

Zivilprozess: verliert ein PKW nach einem Radwechsel ein Rad muss der PKW-Eigentümer beweisen, dass die Werkstatt einen Fehler gemacht hat

06.12.2016, Magdeburg – 39

  • Landgericht Magdeburg

 

 

10 O 1182/14

? Einzelrichter der 10. Zivilkammer

 

 

 

Mit Urteil

der 10. Zivilkammer vom 12.05.2016 wurde die Klage eines Autokäufers auf

Schadensersatz von insgesamt rund 13.500 ? abgewiesen. Der Kläger verlangte von

einem Gebrauchtwagenhändler Schadensersatz, weil der Händler die Winterreifen

an dem Fahrzeug falsch montiert haben soll.

 

 

 

Der

Kläger kaufte bei dem beklagten Autohändler im Januar 2014 einen gebrauchten

Ford Ranger Wildtrack. An dem Fahrzeug wurden durch den Händler Winterreifen

neu montiert. Etwa drei Monate und rund 2.900 km später am 30.04.2014 löste

sich das linke Vorderrad, als der Kläger eine Landstraße befuhr. Das Rad rollte

in den Gegenverkehr und beschädigte einen VW Polo. Der Ford wurde ebenfalls

beschädigt. Personen wurden bei dem Unfall glücklicherweise nicht verletzt.

 

 

 

Das

Landgericht hat Zeugen vernommen und ein knapp 4.000 ? teures Gutachten

eines  Kfz-Sachverständigen eingeholt. Im

Ergebnis konnte der Kläger nicht beweisen, dass Ursache für den Verlust des

Rades eine fehlerhafte Montage durch den Händler gewesen ist. Daher hat der

Kläger den Prozess verloren.

 

 

 

Das

Urteil ist seit 12.10.2016 rechtskräftig ist, nachdem der Kläger seine Berufung

auf einen Hinweis des Oberlandesgerichts Naumburg zurückgenommen hat.

 

 

 

(Christian

Löffler)

 

Pressesprecher

 

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