Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
Zivilprozess: verliert ein PKW nach einem Radwechsel ein Rad muss der PKW-Eigentümer beweisen, dass die Werkstatt einen Fehler gemacht hat
06.12.2016, Magdeburg – 39
- Landgericht Magdeburg
10 O 1182/14
? Einzelrichter der 10. Zivilkammer
Mit Urteil
der 10. Zivilkammer vom 12.05.2016 wurde die Klage eines Autokäufers auf
Schadensersatz von insgesamt rund 13.500 ? abgewiesen. Der Kläger verlangte von
einem Gebrauchtwagenhändler Schadensersatz, weil der Händler die Winterreifen
an dem Fahrzeug falsch montiert haben soll.
Der
Kläger kaufte bei dem beklagten Autohändler im Januar 2014 einen gebrauchten
Ford Ranger Wildtrack. An dem Fahrzeug wurden durch den Händler Winterreifen
neu montiert. Etwa drei Monate und rund 2.900 km später am 30.04.2014 löste
sich das linke Vorderrad, als der Kläger eine Landstraße befuhr. Das Rad rollte
in den Gegenverkehr und beschädigte einen VW Polo. Der Ford wurde ebenfalls
beschädigt. Personen wurden bei dem Unfall glücklicherweise nicht verletzt.
Das
Landgericht hat Zeugen vernommen und ein knapp 4.000 ? teures Gutachten
eines Kfz-Sachverständigen eingeholt. Im
Ergebnis konnte der Kläger nicht beweisen, dass Ursache für den Verlust des
Rades eine fehlerhafte Montage durch den Händler gewesen ist. Daher hat der
Kläger den Prozess verloren.
Das
Urteil ist seit 12.10.2016 rechtskräftig ist, nachdem der Kläger seine Berufung
auf einen Hinweis des Oberlandesgerichts Naumburg zurückgenommen hat.
(Christian
Löffler)
Pressesprecher
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