Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Bankenhaftung bei
Anlageberatung
25.10.2010, Magdeburg – 69
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 069/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 069/10
Magdeburg, den 25. Oktober 2010
(LG MD) Bankenhaftung bei
Anlageberatung
Am 12. Mai 2010 (vgl. Pressemitteilung 35/10) hat
die 10. Zivilkammer die Commerzbank verurteilt, an einen Anleger rund 20.000 ¿
Schadensersatz zu zahlen (10 O 2149/09). Dieses Urteil ist mittlerweile
rechtskräftig, da die Bank ihre Berufung vor dem Oberlandesgericht Naumburg
zurückgenommen hat
Eine Anlageberaterin der Bank verkaufte im Jahr
2001 eine Beteiligung an einem Filmfonds mit dem Namen CFB Fonds Nr. 140
(Medienfonds International West Pictures) zum Preis von insgesamt rund 25.000
¿. Entgegen der Prognosen entwickelte sich der Filmfonds äußerst schlecht, so
dass der Anleger im Jahr 2006 seine Fondsbeteiligung mit großem Verlust für
rund 5.000 ¿ an eine der Bank gehörende Gesellschaft verkaufte. Den hieraus
resultierenden Schaden von rund 20.000 ¿ muss die Bank nun dem Anleger
erstatten.
Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass
die Bank den Anleger nicht ausreichend über die möglichen Risiken der
Beteiligung aufgeklärt hat. Außerdem wurde der Anleger nicht daraufhin
gewiesen, dass bei der Anlageform erhebliche Vertriebskosten in Höhe von rund
13% anfallen, so dass nur 87 % des Geldes überhaupt für die Investition in
Film- und Fernsehproduktionen zur Verfügung stehen. Der Anleger hatte bislang
nur Erfahrungen mit Aktien und Aktienfonds. Bei dem Filmfonds handelte es sich
dagegen um eine echte unternehmerische Beteiligung als Kommanditist, die im
Handelsregister eingetragen wird. In den dem Anleger vor Vertragsschluss zur
Verfügung gestellten Unterlagen und den Aussagen des Bankberaters wurden zudem
die Risiken der Anlage untertrieben und die Chancen überbewertet.
(Christian Löffler)
Pressesprecher
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