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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im Januar 2011 (Stand: 30.12.2010)

03.01.2011, Magdeburg – 85

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 085/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 085/10

 

 

 

Magdeburg, den 3. Januar 2011

 

 

 

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen

im Landgericht Magdeburg im Januar 2011 (Stand: 30.12.2010)

 

 

 

Tötung einer Katze in Alsleben

 

28

Ns 180 Js 35923/09 (158/10) ¿ 8. Strafkammer als Gericht II. Instanz

 

 

 

1

Angeklagter

 

4

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:               Dienstag,

11. Januar 2011, 10.15 Uhr, Saal A 12

 

 

 

Das

Amtsgericht Bernburg verurteilte am 22. September 2010 den Angeklagten Helmut

K. (geboren Mai 1940) wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer

Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 26,00 ¿. Das Amtsgericht kam zu der

Überzeugung, dass der Angeklagte eine bei einem Verkehrsunfall verletzte Katze

getötet hat, obwohl diese durch den Unfall lediglich leicht verletzt worden

ist. Hierin hat das Gericht die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund und

damit einen Verstoß nach § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz gesehen.

 

 

 

Der Angeklagte hat gegen die Verurteilung Berufung

eingelegt

 

 

 

 

 

Strafprozess um den

Tod von Ouri Jallow beginnt

 

21  Ks 141 Js

13260/10 (8/10) ¿ 1. große Strafkammer

 

 

 

Am

 

Mittwoch, 12. Januar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23.

 

 

 

beginnt

die Neuauflage des Prozesses um den Tod von Herrn Ouri Jallow  am 07.01.2005 im

Polizeirevier in Dessau.

 

 

 

Folgende

weitere Fortsetzungstermine wurden bereits festgesetzt:

 

 

 

Freitag, 14. Januar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Freitag, 21. Januar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Freitag, 4. Februar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 10. Februar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Freitag, 11. Februar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 3. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Freitag, 4. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag,        10. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A

23,

 

Freitag, 11. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 31. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Freitag, 1. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 7. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Freitag, 8. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 14. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Freitag, 15. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 28. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 5. Mai 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 12. Mai 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag,        19. Mai 2011, 9.30 Uhr, Saal A

23,

 

Donnerstag,        26. Mai 2011, 9.30 Uhr, Saal A

23,

 

 

 

 

 

Die

Anordnung weiterer Hauptverhandlungstermine jeweils mittwochs bis 31.08.2011

bleibt vorbehalten

 

 

 

Die

Hinweise für die Akkreditierung von Medienvertretern und den  Möglichkeiten als

Zuhörer am Prozess teilzunehmen bitte ich den gesonderten Pressemitteilungen zu

entnehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Sexueller

Missbrauch zweier Kinder in Magdeburg

 

22

KLs 143 Js 10359/10 (8/10) ¿ 2. Jugendstrafkammer

 

 

 

1  

Angeklagter

 

1  

Nebenkläger

 

3  

Sachverständige

 

12

Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:               Freitag,

14. Januar 2011, 9.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:               26. Januar 2011,

13.30 Uhr, 03. Februar 2011, 9.30 Uhr,

 

                                      16. Februar

2011, 13.00 Uhr, 25. Februar 2011, 9.30 Uhr und

 

                                      07. März

2011, 9.30 Uhr, jeweils Saal E 12

 

 

 

 

 

Dem im Februar 1965 geborenen Angeklagten Heiko F.

wird vorgeworfen, im Sommer 2009 den im November1995 geborenen Dirk R. in der

Wohnung des Angeklagten in Magdeburg missbraucht zu haben. Weiterhin soll er im

gleichen Zeitraum den im Oktober 1998 geborenen Nebenkläger Kevin W. in seine

Wohnung gelockt und ebenfalls missbraucht haben.

 

 

 

 

 

 

 

Versuchter Totschlag

in Magdeburg

 

22 Ks 164 Js 33263/08 ¿

2. Jugendstrafkammer

 

 

 

2 Angeklagte

 

1 medizinischer

Sachverständiger

 

9 Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:               Montag,

17. Januar 2011, 14.30 Uhr

 

 

 

Fortsetzungstermine:

    18. und 19. Januar 2011, 9.30 Uhr, 20. Januar 2011, 9.00 Uhr jeweils Saal E

12

 

 

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft

wirft den Angeklagten Danny S. (geboren September 1990) und Andy A. (geboren

Dezember 1984) - Danny S. als zur Tatzeit Heranwachsender und Andy A. als zur

Tatzeit Erwachsener - vor, am 20.09.2008 in Schönebeck versucht zu haben, den

Geschädigten Mario K. unter anderem unter Vorhalten einer Schusswaffe in die

Elbe getrieben zu haben. Der Zeuge sollte in der Elbe ertrinken, es gelang ihm

jedoch sich an das Ufer zu retten. 

 

 

 

 

 

 

 

Raubdelikte im Zusammenhang mit fiktiven Verkauf

von gebrauchten Pkw¿s

 

25 Kls 37/10 ¿ 5. Strafkammer

 

 

 

 

 

1

Angeklagter

 

7

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:

              Montag, 24. Januar 2011, 9.00 Uhr

 

 

 

Fortsetzungstermine:               25.

Januar und 28. Januar 2011, jeweils 9.00 Uhr Saal 5

 

                                      (Altbau)

 

 

 

 

 

Am 18. Oktober 2010 erhob die Staatsanwaltschaft

Magdeburg gegen Steve Z. (geboren 20. Januar 1984) Anklage wegen sechs

Raubdelikten.

 

 

 

Der Angeklagte soll im Zeitraum 17. April bis 07.

Juni 2010 jeweils auf der Internet-Plattform Mobile.de gebrauchte BMW oder

Mercedes-Fahrzeuge zum Verkauf angeboten haben. Tatsächlich sei es Absicht des

Angeklagten gewesen, die Fahrzeuge nicht zu verkaufen. Er wollte vielmehr den

Kaufpreis, den die potenziellen Interessenten jeweils in bar mit sich führten,

teilweise unter Anwendung von Gewalt zu erbeuten. Teilweise gelang dem

Angeklagten sein Vorhaben, teilweise konnten die geprellten Käufer flüchten.

 

 

 

 

 

Raub in Magdeburg

 

25

KLs 173 Js 5509/10

 

 

 

1

Angeklagter

 

 

 

 

 

Prozesstag:          Donnerstag,

27. Januar 2011, 9.00 Uhr, Saal 5 (Altbau)

 

 

 

 

 

Dem am 15. Januar 1987 geborenen Angeklagten Sven

W. wird vorgeworfen, am 17. Februar 2010 in Magdeburg zur Eintreibung von 50,00

Euro Schulden den Geschädigten unter anderem unter Verwendung eines

Baseball-Schlägers überfallen und dessen Handy geraubt zu haben.

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis:

 

 

 

Urteil rechtskräftig:  Gemeinde darf auch

Nebenstrassen im Winter mit Salz streuen

 

 

 

Mit Urteil vom 09.11.2010 (10 o 1151/10) hat die

10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg eine Klage eines Anwohners gegen die

Stadt Oberharz (Elbingerode) abgewiesen.

 

 

 

Dieses Urteil ist nun rechtskräftig geworden, da

der Anwohner kein Rechtsmittel eingelegt hat.

 

 

 

Der 62jährige Kläger hat die Stadt wegen

Amtspflichtverletzung verklagt. Er wollte Schadensersatz in Höhe von rund 2000

¿ wegen eines vermeintlichen Streusalzschadens an seinem Zaun.

 

 

 

Der Zaun grenzt das Grundstück des Klägers zur

Strasse ab. Bei der Straße handelt es sich um eine Sackgasse, an der lediglich

drei 2-Familien-Häuser liegen. Die Straße ist eng und hat ein Gefälle von

höchstens 2 Prozent. Es gilt ein Tempolimit von 30 km/h.

 

 

 

Nach der diesjährigen Schneeschmelze stellte der

Kläger im März Schäden an seinem Zaun fest. Hierfür sei das von der Beklagten verwendete

Streusalz verantwortlich. Die Stadt habe ihre Amtspflichten durch das Streuen

mit Salz verletzt. Es sei ausreichend und angemessen gewesen sei, wenn auf

dieser Anliegerstraße lediglich der Schnee geräumt worden wäre. Aber selbst

wenn Salz hätte gestreut werden müssen, hätte die Streuweitenregulierung am

Streufahrzeug so eingestellt werden können und müssen, dass das Salz lediglich

in der Straßenmitte auftreffe.

 

 

 

Der Einzelrichter der 10. Zivilkammer ist dieser

Argumentation des Klägers  nicht gefolgt. Nach Bewertung der Kammer war die Stadt

im konkreten Fall nicht verpflichtet gewesen, die Anliegerstraße überhaupt

winterdienstlich zu behandeln. Dass die Beklagte es gleichwohl getan hat, ist

für sich genommen nicht pflichtwidrig Einen Rechtsanspruch des Anliegers auf

eine bestimmte Art der Winterdienstbehandlung von Anliegerstraßen besteht

nicht. Dies ergibt sich bereits aus § 9 Straßengesetz Sachsen-Anhalt (StrG LSA).

Anhaltspunkte dafür, dass die Stadt eine willkürliche Auswahl unter den

Winterdienstmaßnahmen vorgenommen hat, sind nicht ersichtlich. Ebenso fehlen

Anhaltspunkte für einen Ermessensfehl- oder Ermessensnichtgebrauch.

 

 

 

Das Handeln der Stadt war demnach rechtmäßig und

der Kläger hat auch keinen Anspruch auf Entschädigung für den rechtmäßigen

Eingriff. Ein Sonderopfer des Klägers lag nicht vor. Der Kläger hat zum einen den

Zaun zu einer Zeit errichten lassen, zu welcher er wusste, dass die

Anliegerstraße winterdienstlich behandelt wird. Er durfte daher nicht darauf

vertrauen, dass nicht gestreut wird. Zum anderen Zum anderen kommen ihm die

Folgen des durchgeführten Winterdienstes unmittelbar zugute, weil er zum einen

eines besseren Zugang zu seinem Grundstück erhält, eine Anbindung des

Grundstücks an den Rettungsdienst gewährleistet ist und die Kosten der

Beklagten für den Winterdienst in einem erträglichen Rahmen gehalten werden.

Die vorgenannten Gründe des Allgemeinwohls setzen daher dem

Entschädigungsinteresse des Klägers an einer Unversehrtheit seines Eigentums

zumutbare Grenzen.  

 

 

 

 

 

(Christian

Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

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Landgericht

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