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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Mai 2016 (Stand: 29.04.2016)

02.05.2016, Magdeburg – 17

  • Landgericht Magdeburg

I. Strafsachen

 

 

Sicherungsverfahren wegen versuchter sexueller Nötigung in Magdeburg

21 Kls 268 Js 40474/15 (6/16) ?  1. Strafkammer  

 

1 Beschuldigter

1 Nebenklägerin

1 Sachverständiger

6 Zeugen

 

Prozesstag:                      Dienstag, 03. Mai 2016, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Dem infolge einer psychischen Erkrankung voraussichtlich schuldunfähigen 24-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am 1. Weihnachtstag 2015 eine Frau, die ihren Hund ausgeführt haben soll, versucht zu haben, sexuell in einem Hinterhof zu nötigen.

 

Sollte die Tat dem Beschuldigten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, muss er mit der dauerhaften Unterbringung im Maßregelvollzug rechnen.

 

 

Drogenhandel in Haldensleben

25 Kls 263 Js  1347/16 (9/16) ? 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

2 Zeugen

 

Prozesstag:                      Donnerstag, 12. Mai 2016, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

Dem 26-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in Haldensleben sich rund 900 g Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf beschafft zu haben. Weiterhin soll er eine geladene Schreckschusspistole griffbereit in seiner Wohnung aufbewahrt haben.

 

 

Raubüberfall in Magdeburg

21 Kls 267 Js 11434/15 (24/15) ? 1. Strafkammer

 

3 Angeklagte

1 Nebenkläger

1 Sachverständiger

4 Zeugen

 

Prozessbeginn:                 Donnerstag, 19. Mai 2016, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:                  Dienstag, 24. Mai 2016 und Mittwoch, 25. Mai 2016,

                                       jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Den 3 Angeklagten im Alter zwischen 25 und 33 Jahren, die russische Staatsangehörige sind, wird vorgeworfen, am 20. Februar 2015 in einem Asylbewerberwohnheim in Magdeburg einen Bewohner in dessen Zimmer unter Verwendung eines Messers beraubt zu haben.

 

 

Überfälle, Körperverletzungen in Magdeburg

25 Kls 254 Js  33647/15 (12/16) ? 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

20 Zeugen

 

Prozessbeginn:                 Freitag, 20. Mai 2016, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

Fortsetzungstermine:                  Mittwoch, 08. Juni 2016, 09.30 Uhr, Donnerstag, 09. Juni 2016,

                                       13.30 Uhr, Freitag, 10. Juni 2016, 09.30 Uhr, Dienstag, 14. Juni

                                       2016, 13.30 Uhr, Mittwoch, 15. Juni 2016, 09.30 Uhr, und

                                       Freitag, 17. Juni 2016, 09.30 Uhr, jeweils Saal C 12

 

 

Dem 49-jährigen Angeklagten werden insgesamt 7 Straftaten vorgeworfen. Im April 2015 soll er unter Verwendung eines Messers von einem anderen Mann ein "Strafgeld" in Höhe von 1.000,00 ? erpresst haben. Im März 2015 soll er einem anderen Mann mit einem Messer in das Gesäß gestochen haben. Ebenfalls im März 2015 soll er einen Mann damit bedroht haben, dass ihm den Kopf abschneiden würde. Im Mai 2015 soll er mit einer Gasdruckpistole auf 2 Männer geschossen haben. Ebenfalls im Mai 2015 soll er in einem Reisebüro mit einer Gasdruckpistole herumgefuchtelt haben und anschließend in einem Lebensmittelgeschäft die Ladeninhaberin bedroht haben.

 

Der Angeklagte soll im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben. Er befindet sich seit Anfang Dezember 2015 vorläufig untergebracht im Landeskrankenhaus für forensische Psychiatrie.

 

 

Drogenhandel in Wernigerode

25 Kls 334 Js  14843/15 (63/15) ? 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

 1 Sachverständiger

4 Zeugen

 

 

Prozesstag:                      Montag, 23. Mai 2016, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

Dem 33-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 30. April 2015 in Wernigerode mit Betäubungsmitteln unterschiedlichster Art gehandelt zu haben und dabei eine Druckgaspistole bereitgehalten zu haben, um den Besitz der Betäubungsmittel ggf. verteidigen zu können.

 

 

Diebstahlsserie in Halberstadt und anderen Orten

25 Kls 912 Js 84350/15 (13/16) ? 5. Strafkammer

 

2 Angeklagte

1 Sachverständiger

26 Zeugen

 

Prozessbeginn:                 Montag, 30. Mai 2016, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

Fortsetzungstermine:                  Dienstag, 31. Mai 2016 und Montag, 06. Juni 2016,

                                       jeweils 09.30 Uhr, sowie Dienstag, 07. Juni 2016, 13.30 Uhr,

                                       jeweils Saal C 12

 

 

Den beiden Angeklagten im Alter von 23 und 29 Jahren werden im Wesentlichen Einbruchdiebstähle vorgeworfen, die sich im Zeitraum 20.07. bis 01.10.2015 ereignet haben sollen. Tatobjekte sollen gewesen sein: das Vereinsheim des SV Ströbeck, eine Kegelhalle in Halberstadt, die Diakonie-Werkstätten in Halberstadt, das Jugendzentrum der evangelischen Kirchengemeinde in Wernigerode, eine Pizzeria in Blankenburg, ein Jugendclub in Wernigerode, ein Elektro-Fahrrad, eine Wohnung in Halberstadt, eine Filiale der Harzsparkasse in Halberstadt, wobei den Angeklagten es nicht gelungen sein soll, den Tresor zu öffnen, ein Büro des Vereins "Hoffnung" in Halberstadt. Bei der letzten Tat am 01.10.2015 in einer Bäckerfiliale in Halberstadt sollen die Angeklagten von einer Zeugin überrascht worden sein, worauf sie diese mit einem Schraubenzieher bedroht haben und gezwungen haben sollen, den Safe zu öffnen.

 

Die Angeklagten sollen betäubungsmittelabhängig sein, weshalb eine psychiatrische Begutachtung durch das Gericht angeordnet wurde.

 

 

Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Magdeburg

22 Kls 449 Js 37694/15 (8/16) ? 2. Strafkammer

 

1 Angeklagter

7 Zeugen

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 31. Mai 2016, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

Fortsetzungstermine:                  Dienstag, 07. Juni 2016 und Freitag, 10. Juni 2016,

                                       jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

Dem 34-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 05. September 2015 in Magdeburg einen damals 11-jährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben.

 

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tat bestritten. Er befindet sich seit Mitte Dezember 2015 in Untersuchungshaft.

 

 

 

Untreue von zwei ehemaligen Verwaltungsleitern der Verwaltungsgemeinschaft Nienburg

24 Ns 573 Js 29994/12 (3/16) ? 4. Strafkammer als Berufungsgericht

 

1 Angeklagter

8 Zeugen

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 31. Mai 2016, 09.30 Uhr, Saal B 12

 

Fortsetzungstermin:                    Donnerstag, 02. Juni 2016, 12.00 Uhr und

                                       Donnerstag, 16. Juni 2016, 09.30 Uhr, jeweils Saal B 12

 

 

Am 05.Oktober 2015 verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den ehemaligen Verwaltungsleiter und den stv. ehemaligen Verwaltungsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Nienburg/Saale wegen Untreue zu Geldstrafen. Beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, 2008 angeordnet zu haben, dass an Beamte der Verwaltungsgemeinschaft  sogenannte "Leistungsentgelte" gezahlt werden, auf die nach dem Gesetz kein Anspruch bestanden haben soll. Zudem soll einer der Angeklagten für sich und den Mitangeklagten die Auszahlung von Urlaubsabgeltungen für das Jahr 2009 angeordnet haben, obwohl es auch hierfür keinen Rechtsanspruch gegeben haben soll. 

 

Der stv. Verwaltungsleiter hat gegen die Verurteilung Berufung eingelegt, über die nun verhandelt wird.

 

 

Schwerer Raub in Aschersleben

21 Kls 173 Js 7004/16 (5/16) ? 1. Strafkammer

 

2 Angeklagte

1 Nebenklägerin

1 Sachverständiger

2 Zeugen

 

Prozesstag:                      Dienstag, 31. Mai 2016, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Beiden 30 und 42 Jahre alten Angeklagten wird ein Raub am 21.02.2016 in Aschersleben vorgeworfen. Nach Drogenkonsum sollen die Angeklagten sich entschlossen haben, auf der Straße mit einem Stock bewaffnet einen zufällig ausgewählten Passanten zu überfallen. Beide Angeklagten sollen dann die Nebenklägerin, die sich von der Arbeit kommend auf dem Nachhauseweg befand, überfallen und ausgeraubt haben, wobei die Angeklagten die Handtasche mit Ausweispapieren, einer Bankkarte und rund 10 ? Bargeld erbeutet haben sollen.

 

Beide Angeklagten befinden sich seit Anfang März 2016 in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren haben sie ein Geständnis abgelegt.

 

 

 

 

II. Zivilsachen

 

 

Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen eines Hundebisses in Magdeburg

10 O 1939/15 ? 10. Zivilkammer  

 

Verhandlungstermin:                   Donnerstag, 19. Mai 2016, 09.30 Uhr, Saal B 13

 

 

Die Klägerin fordert mindestens 5.400,00 ? Schmerzensgeld. Die 75-jährige Klägerin ist Halterin eines Zwergpudels, der Beklagte Halter eines Schäferhundes. Am 21.06.2012 spazierte die Klägerin mit ihrem angeleinten Zwergpudel durch die Bebelstraße. Dort wurde sie durch den Schäferhund des Beklagten ins Bein gebissen. Die Versicherung des Hundes zahlte an die Klägerin bislang rund 3.600,00 ?. Die Klägerin hält diesen Betrag für nicht angemessen und fordert weiteres Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5.400,00 ?.

 

Der Einzelrichter der 10. Zivilkammer hat zum Termin das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet, um den Hergang des Beißvorfalls aufzuklären.

 

 

Schwerer Motorradunfall im Bereich des Parkplatzes vor dem Tunnel Rappbode-Talsperre am 08. Juni 2014

10 O 1793/15 ? 10. Zivilkammer

 

Verhandlungstermin:                   Donnerstag, 19. Mai 2016, 10.30 Uhr, Saal B 13

 

 

Am 08.06.2014 ereignete sich im Bereich der L 56 vor dem Tunnel Rappbode-Talsperre in Höhe der Einfahrt zum Parkplatz ein schwerer Verkehrsunfall. Der Kläger stieß mit seinem Motorrad mit einem Mercedes zusammen, der von dem Parkplatz auf die Straße einfahren wollte. Der Kläger räumt ein, nicht die an der Unfallstelle zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingehalten zu haben und lässt sich ein Mitverschulden von 50 % anrechnen.

 

Aufgrund der Schwere der Verletzungen meint der Kläger, dass ein Schmerzensgeld von mindestens 50.000,00 ? angemessen sei. Weiterhin macht er einen Verdienstausfallschaden und Haushaltsführungsschaden sowie weiteren materiellen Schadensersatz geltend.

 

Das Gericht wird im Termin am 19. Mai 2016 4 Zeugen hören sowie eine Videoaufnahme des Unfalls in Augenschein nehmen.

 

 

Schadensersatzansprüche aus dem Absturz eines Notausstiegspodestes an einem Wohnhaus in Magdeburg am 14. März 2014

10 O 704/15 und 10 O 1050/15 ? 10. Zivilkammer

 

 

Verhandlungstermin:                   Freitag, 20. Mai 2016, 11.00 Uhr und 11.30 Uhr, Saal

 

 

Am 14. März 2014 brach in Magdeburg ein sog. zweiter Rettungsweg, der aus einem außen an der Hauswand anliegenden Podest und einer Feuerleiter bestand, zusammen, so dass insgesamt 3 Personen in die Tiefe stürzten und verletzt wurden.

 

Das Gericht verhandelt die Verfahren von 2 Geschädigten. Kläger in dem ersten Prozess ist ein zum Unfallzeitpunkt 24-jähriger Student, der sich auf dem Podest aufgehalten hat. Kläger in dem zweiten Verfahren ist ein 26-jähriger Student, der sich ebenfalls auf dem Podest aufgehalten hat. Der 24-jährige Student fordert Schadensersatz in Höhe von knapp 80.000,00 ? sowie ein Schmerzensgeld von mindestens 130.000,00 ?. Der 26-jährige Student fordert Schadensersatz von rund 53.000,00 ? und Schmerzensgeld von mindestens 110.000,00 ?.

 

Die Kläger haben zum einen den Vermieter (1. Beklagter) verklagt. Weiterhin wurde der Mann (2. Beklagter) verklagt, der das Ausstiegspodest und die Leiter im Jahr 1995 errichtet hatte. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte gegen den jetzigen Beklagten zu 2. am 14. Januar 2015 Anklage erhoben (130 Js 19336/14). Das Amtsgericht Magdeburg hatte dann mit Beschluss vom 04.08.2015 (rechtskräftig) die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt, da die angeklagte Tat der fahrlässigen Körperverletzung verjährt war.

 

 

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

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