Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
Die Zuordnung der Stadt
Falkenstein/Harz zum neugebildeten Landkreis Harz ist verfassungsgemäß.
22.06.2007, Dessau-Roßlau – 13
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 013/07
Landesverfassungsgericht des
Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/07
Magdeburg, den 22. Juni 2007
Die Zuordnung der Stadt
Falkenstein/Harz zum neugebildeten Landkreis Harz ist verfassungsgemäß.
Durch das Kreisgebietsneuregelungsgesetz vom 11.11.2005 soll mit
Wirkung vom 01.07.2007 der neue Landkreis Harz aus den bisherigen Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz, die bisher
dem Landkreis Aschersleben-Staßfurt angehört, gebildet werden. Der Landkreis Aschersleben-Staßfurt selbst soll nach diesem Gesetz mit Wirkung vom 01.07.2007 dem neu
gebildeten Landkreis Salzland zugeordnet werden.
Mit seiner Verfassungsbeschwerde sah sich
der Landkreis Aschers-leben-Staßfurt durch die Zuordnung der Stadt Falkenstein/
Harz zum Landkreis Harz in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung
verletzt.
Mit Urteil vom heutigen Tag hat das Landesverfassungsgericht in Dessau die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
Der Landesgesetzgeber habe weder das Anhörungsgebot verletzt noch ist die getroffene
Abwägungsentscheidung zu beanstanden. Der Gesetzgeber habe sich in seinem
gesetzlichen Leitbild für die Kreisgebietsreform für Vollfusionen der alten Landkreise ausgesprochen, zugleich aber Wechselwünsche einzelner Gemein-den über die alten
Grenzgrenzen hinaus für zulässig gehalten. Die Abwägungsentscheidung, einem
solchen Wechselwunsch nachzu.-kommen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn dadurch die Bedingungen des Gesetzgebers für den Zuschnitt der neuen Landkreise nicht in Frage gestellt werden.
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