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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Urteil erwartet; Tod eines Kleinkindes imJahr 2009 in Dessau-Roßlau

28.05.2013, Magdeburg – 27

  • Landgericht Magdeburg

21 Ks 155 Js 37090/12 (14/12)

 

 

Prozessbeginn war, Dienstag, 26. Februar 2013, 09.30 Uhr.

 

Am gestrigen Verhandlungstag  ist die Beweisaufnahme geschlossen worden und die Prozessbeteiligte haben plädiert.

 

Am Mittwoch, den 29. Mai um 15.00 Uhr wird in Saal A 23 das Urteil verkündet

 

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung hat beantragt, den Angeklagten wegen einfacher Körperverletzung zu verurteilen. Ein Strafmaß wurde nicht genannt. Die Nebenkläger bzw. deren Vertreter waren nicht anwesend und haben nicht plädiert.

 

Hintergrund:

Am 16. September 2009 wurde der damals 1 Jahr und 7 Monate alte Jason so schwer verletzt, dass er am 22.09.2009 im Krankenhaus starb.

 

Am 8. April 2010 begann vor dem Landgericht Dessau-Roßlau der Prozess gegen die Mutter des Kindes und deren neuen Lebensgefährten Jan S. (jetzt 25 Jahre alt). Jan S. wurde Totschlag und der mittlerweile 28jährigen Mutter Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen.

 

Nach einem beinahe 20 Monate dauernden Prozess wurden beide Angeklagten durch das Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen. Der Freispruch der Mutter wurde rechtskräftig. Gegen den Freispruch des Lebensgefährten der Mutter legte die Staatsanwaltschaft Revision ein.

 

Mit Urteil vom 25.10.2012 hob der für Sachsen-Anhalt zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (4 StR 170/12) den Freispruch auf und verwies das Verfahren an das Landgericht Magdeburg.

 

Die Aufhebung des Urteils hat zur Folge, dass die Hauptverhandlung komplett neu durchgeführt werden muss. Es handelt sich um keinen Revisionsprozess.

 

 

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de