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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Sitzungen in Zivilsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

27.01.2014, Dessau-Roßlau – 5

  • Landgericht Dessau-Roßlau

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren des Enkels des verstorbenen Bauhauskünstlers Oskar Schlemmer gegen die Stiftung Bauhaus Dessau ist heute vor der 4. Zivilkammer ein Urteil ergangen, wonach der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist.

Das Gericht begründet die ablehnende Entscheidung zunächst damit, dass der Verfügungskläger 70 Jahre nach dem Tod von Oskar Schlemmer ideelle postmortale Persönlichkeitsrechte nicht mehr geltend machen könne. Im Hinblick darauf, dass nach den urheberrechtlichen Vorschriften das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt, können auch die ideellen Interessen des postmortalen Persönlichkeitsrechts ? wie hier vom Verfügungskläger geltend gemacht - nicht über diesen Zeitraum hinauswirken. Besondere Schutzinteressen der Hinterbliebenen, welche eine längere Frist rechtfertigen, seien nicht ersichtlich.

Aber selbst wenn ein solches ideelles postmortales Persönlichkeitsrecht noch bestehen würde, wäre dies durch die Ausstellung der Verfügungsbeklagten nicht verletzt. Denn diese hat nach Auffassung des Gerichts in ausreichender Art und Weise darauf hingewiesen, dass es sich bei den Figurinen nicht um die Originale des Künstlers, sondern um Studien-Rekonstruktionen des Senac-Universitätszentrums Sao Paulo handelt. Durch einen am Eingangsbereich angebrachten Text und der gesamten Raumgestaltung des Ausstellungsraumes sei es nach Ansicht des Gerichts für den Besucher deutlich erkennbar, dass es sich bei den Ausstellungsobjekten um eine freie Interpretation der entsprechenden Figurinen und Kostüme des Oskar Schlemmer durch brasilianische Studenten und nicht um die Originale handelt. Schließlich verletze die Ausstellung auch nicht die Achtung und Würde von Oskar Schlemmer. Sein Werk werde nicht verfälscht, sondern die brasilianischen Künstler setzen sich in zulässiger Weise mit dem Kunstwerk von Oskar Schlemmer auseinander.

Nach einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen sei daher eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Künstlers nicht festzustellen.

 Az. : 4 O 792/13

 

 

Jacqueline van Herck

stellv. Pressesprecherin (Tel.: 0340/202-1470)

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