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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Folgende bislang nicht angekündigte Verfahren beginnen im Januar 2018

09.01.2018, Magdeburg – 3

  • Landgericht Magdeburg

 

 

Berufungsprozess Bestechung eines Polizeibeamten in Magdeburg

 

29 Ns 643 Js 21232/15

(9/17)

 

 

 

1 Angeklagter

 

5 Zeugen

 

 

 

Prozesstag:                       Donnerstag, 25. Januar

2018, 09.00 Uhr, Saal B 12

 

 

 

Der

59-jährige Angeklagte wurde am 09. September 2016 durch das Amtsgericht

Magdeburg wegen Bestechung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt.

Die Strafrichterin des Amtsgerichts ist zur Überzeugung gelangt, dass der

Angeklagte im Juni 2016 als Bestattungsunternehmer einem Polizeibeamten 150 ?

für jeden Bestattungsauftrag angeboten hat, den ihm der Polizeibeamte

vermitteln würde. Der Beamte nahm das Geld nicht an, sondern erstattete

Strafanzeige. Gegen diese Verurteilung hat der Angeklagte Berufung eingelegt.

Er erstrebt einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Berufung

eingelegt. Sie erstrebt die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe.

 

 

 

 

 

Sicherungsverfahren wegen versuchter räuberischer

Erpressung, Nötigung, Nachstellung und anderen Delikten in Magdeburg

 

25 KLs 27 Js 15828/17

(32/17) ? 5. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 psychiatrischer

Sachverständiger

 

18 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Mittwoch, 31. Januar 2018,

09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         Freitag, 02. Februar 2018, Dienstag,

06. Februar 2018,

 

                                           Mittwoch, 07. Februar 2018

und

 

Mittwoch, 28. Februar 2018 sowie

 

Donnerstag, 01. März 2018, jeweils 09.30 Uhr, Saal C

12

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft

Magdeburg wirft dem 70-jährigen Beschuldigten insgesamt 14 Straftaten vor, die

er vom 06. Mai bis 26. Juni 2017 begangen haben soll. So soll der Angeklagte

etwa von einem Geschäftsmann 100.000 ? am 08. Mai 2017 gefordert haben. Von

seinem Schwager soll er am 15. Mai 2017 2.000 ? gefordert haben, anderenfalls

wolle er dessen Haus anstecken. Von einem anderen Mann soll er im Mai 2017

10.000 ? verlangt haben, anderenfalls würde er ihm die Russen auf den Hals

hetzen. Von Mitarbeitern des MDR in Magdeburg soll er am 26. Juni 2017 100

Mio.  ? oder die Herausgabe eines

Manuskripts gefordert haben, anderenfalls würde er von russischen Freunden mit

Maschinengewehren dieses Manuskript mit Gewalt holen lassen. Zudem soll er im

Mai 2017 einer Frau in Magdeburg nachgestellt haben, indem er sie u. a. mit

Briefen und Geschenken bedrängt haben soll.

 

 

 

Die Kammer verhandelt in

einem sog. Sicherungsverfahren, da es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der

Beschuldigte aufgrund einer krankhaften seelischen Störung nicht in der Lage

ist, das Unrecht seiner Taten einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln,

so dass er schuldunfähig sein könnte.

 

 

 

Für den Fall, dass der

Angeklagte schuldunfähig ist, er aber weiterhin für die Allgemeinheit

gefährlich ist, muss er mit einer dauerhaften Unterbringung in einem

psychiatrischen Krankenhaus rechnen.

 

 

 

 

 

Zivilsachen

 

 

 

Schadhafter Radweg im

Bereich Löderburger See/Atensleben

 

10 O 984/17 ? 10.

Zivilkammer

 

 

 

Prozesstag:                       Donnerstag, 25. Januar

2018, 13.00 Uhr, Saal B 13

 

 

 

 

 

Die

Klägerin fordert von der Stadt Staßfurt im Wesentlichen ein Schmerzensgeld von

mindestens 3.500 ?. Sie behauptet, am Nachmittag des 24.03.2016 auf dem

Fahrradweg Löderburger See/Atensleben gestürzt zu sein. Ursache des Sturzes

soll gewesen sein, dass durch Wurzelaufbruch der Teerbelag des Fahrradweges

aufgewölbt worden sein soll. Die Klägerin ist der Meinung, die Stadt habe ihre

Verkehrssicherungspflichten verletzt, da es an dieser Stelle bereits zuvor zu

anderen Fahrradunfällen gekommen sei, ohne dass die Stadt den Radweg repariert

habe.

 

 

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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