Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Folgende bislang nicht angekündigte Verfahren beginnen im Januar 2018
09.01.2018, Magdeburg – 3
- Landgericht Magdeburg
Berufungsprozess Bestechung eines Polizeibeamten in Magdeburg
29 Ns 643 Js 21232/15
(9/17)
1 Angeklagter
5 Zeugen
Prozesstag: Donnerstag, 25. Januar
2018, 09.00 Uhr, Saal B 12
Der
59-jährige Angeklagte wurde am 09. September 2016 durch das Amtsgericht
Magdeburg wegen Bestechung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt.
Die Strafrichterin des Amtsgerichts ist zur Überzeugung gelangt, dass der
Angeklagte im Juni 2016 als Bestattungsunternehmer einem Polizeibeamten 150 ?
für jeden Bestattungsauftrag angeboten hat, den ihm der Polizeibeamte
vermitteln würde. Der Beamte nahm das Geld nicht an, sondern erstattete
Strafanzeige. Gegen diese Verurteilung hat der Angeklagte Berufung eingelegt.
Er erstrebt einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Berufung
eingelegt. Sie erstrebt die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe.
Sicherungsverfahren wegen versuchter räuberischer
Erpressung, Nötigung, Nachstellung und anderen Delikten in Magdeburg
25 KLs 27 Js 15828/17
(32/17) ? 5. Strafkammer
1 Angeklagter
1 psychiatrischer
Sachverständiger
18 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch, 31. Januar 2018,
09.30 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermine: Freitag, 02. Februar 2018, Dienstag,
06. Februar 2018,
Mittwoch, 07. Februar 2018
und
Mittwoch, 28. Februar 2018 sowie
Donnerstag, 01. März 2018, jeweils 09.30 Uhr, Saal C
12
Die Staatsanwaltschaft
Magdeburg wirft dem 70-jährigen Beschuldigten insgesamt 14 Straftaten vor, die
er vom 06. Mai bis 26. Juni 2017 begangen haben soll. So soll der Angeklagte
etwa von einem Geschäftsmann 100.000 ? am 08. Mai 2017 gefordert haben. Von
seinem Schwager soll er am 15. Mai 2017 2.000 ? gefordert haben, anderenfalls
wolle er dessen Haus anstecken. Von einem anderen Mann soll er im Mai 2017
10.000 ? verlangt haben, anderenfalls würde er ihm die Russen auf den Hals
hetzen. Von Mitarbeitern des MDR in Magdeburg soll er am 26. Juni 2017 100
Mio. ? oder die Herausgabe eines
Manuskripts gefordert haben, anderenfalls würde er von russischen Freunden mit
Maschinengewehren dieses Manuskript mit Gewalt holen lassen. Zudem soll er im
Mai 2017 einer Frau in Magdeburg nachgestellt haben, indem er sie u. a. mit
Briefen und Geschenken bedrängt haben soll.
Die Kammer verhandelt in
einem sog. Sicherungsverfahren, da es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der
Beschuldigte aufgrund einer krankhaften seelischen Störung nicht in der Lage
ist, das Unrecht seiner Taten einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln,
so dass er schuldunfähig sein könnte.
Für den Fall, dass der
Angeklagte schuldunfähig ist, er aber weiterhin für die Allgemeinheit
gefährlich ist, muss er mit einer dauerhaften Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus rechnen.
Zivilsachen
Schadhafter Radweg im
Bereich Löderburger See/Atensleben
10 O 984/17 ? 10.
Zivilkammer
Prozesstag: Donnerstag, 25. Januar
2018, 13.00 Uhr, Saal B 13
Die
Klägerin fordert von der Stadt Staßfurt im Wesentlichen ein Schmerzensgeld von
mindestens 3.500 ?. Sie behauptet, am Nachmittag des 24.03.2016 auf dem
Fahrradweg Löderburger See/Atensleben gestürzt zu sein. Ursache des Sturzes
soll gewesen sein, dass durch Wurzelaufbruch der Teerbelag des Fahrradweges
aufgewölbt worden sein soll. Die Klägerin ist der Meinung, die Stadt habe ihre
Verkehrssicherungspflichten verletzt, da es an dieser Stelle bereits zuvor zu
anderen Fahrradunfällen gekommen sei, ohne dass die Stadt den Radweg repariert
habe.
Löffler
Pressesprecher
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