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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Klage der Verbraucherzentrale gegen Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld abgewiesen (Az. 4 O 106/16)

15.11.2016, Dessau-Roßlau – 30

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

Die 4. Zivilkammer des

Landgerichts Dessau-Roßlau hat mit Urteil vom heutigen Tage eine Klage der

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gegen die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld

abgewiesen.

 

 

 

Die auf Regelungen des

Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen

sowie des Gesetzes zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gestützte Klage

betrifft eine Vielzahl von Kündigungen langfristiger Prämiensparverträge, die

die Sparkasse zum Ende des vergangenen Jahres ausgesprochen hat. Die

Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die Verträge eine Mindestlaufzeit von

15 bzw. 25 Jahren haben und deshalb nicht vorzeitig gekündigt werden können.

Sie will der Sparkasse deshalb gerichtlich untersagen lassen, sich gegenüber

den Kunden auf ein Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zu berufen,

weil diese Behauptung unzutreffend und damit unlauter und irreführend sei. Sie

sei geeignet, die Kunden von der Durchsetzung ihrer Prämienansprüche

abzuhalten.

 

 

 

Das Landgericht hat seine

Entscheidung im Kern damit begründet, dass es der Beklagten grundsätzlich nicht

verwehrt werden könne, im Rahmen der Rechtsdurchsetzung oder ?verteidigung eine

bestimmte Rechtsansicht zu vertreten. Die Grenze sei erst bei eindeutig

falschen Rechtsansichten zu ziehen. Hiervon könne indes nicht ausgegangen

werden, weil sich den von der Verbraucherzentrale vorgelegten Verträgen eine

Mindestvertragslaufzeit nicht eindeutig entnehmen lasse und deshalb

Einzelfallprüfungen erforderlich seien. Ferner sei auch die rechtliche

Einordnung von Bonussparverträgen in der Rechtsprechung umstritten. Die Entscheidung

trifft damit keine inhaltliche Aussage über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit

der von der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld ausgesprochenen Kündigungen.

Insoweit sind beim Landgericht Dessau-Roßlau mehrere Klagen einzelner Kunden

anhängig, über die noch nicht entschieden worden ist.

 

 

 

Gegen das Urteil steht der

Verbraucherzentrale das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht

Naumburg zu.

 

 

 

Frank Straube

 

Pressesprecher

 

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