Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG DE) Klage der Verbraucherzentrale gegen Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld abgewiesen (Az. 4 O 106/16)
15.11.2016, Dessau-Roßlau – 30
- Landgericht Dessau-Roßlau
Die 4. Zivilkammer des
Landgerichts Dessau-Roßlau hat mit Urteil vom heutigen Tage eine Klage der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gegen die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
abgewiesen.
Die auf Regelungen des
Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
sowie des Gesetzes zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gestützte Klage
betrifft eine Vielzahl von Kündigungen langfristiger Prämiensparverträge, die
die Sparkasse zum Ende des vergangenen Jahres ausgesprochen hat. Die
Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die Verträge eine Mindestlaufzeit von
15 bzw. 25 Jahren haben und deshalb nicht vorzeitig gekündigt werden können.
Sie will der Sparkasse deshalb gerichtlich untersagen lassen, sich gegenüber
den Kunden auf ein Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zu berufen,
weil diese Behauptung unzutreffend und damit unlauter und irreführend sei. Sie
sei geeignet, die Kunden von der Durchsetzung ihrer Prämienansprüche
abzuhalten.
Das Landgericht hat seine
Entscheidung im Kern damit begründet, dass es der Beklagten grundsätzlich nicht
verwehrt werden könne, im Rahmen der Rechtsdurchsetzung oder ?verteidigung eine
bestimmte Rechtsansicht zu vertreten. Die Grenze sei erst bei eindeutig
falschen Rechtsansichten zu ziehen. Hiervon könne indes nicht ausgegangen
werden, weil sich den von der Verbraucherzentrale vorgelegten Verträgen eine
Mindestvertragslaufzeit nicht eindeutig entnehmen lasse und deshalb
Einzelfallprüfungen erforderlich seien. Ferner sei auch die rechtliche
Einordnung von Bonussparverträgen in der Rechtsprechung umstritten. Die Entscheidung
trifft damit keine inhaltliche Aussage über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit
der von der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld ausgesprochenen Kündigungen.
Insoweit sind beim Landgericht Dessau-Roßlau mehrere Klagen einzelner Kunden
anhängig, über die noch nicht entschieden worden ist.
Gegen das Urteil steht der
Verbraucherzentrale das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht
Naumburg zu.
Frank Straube
Pressesprecher
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