Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im April 2011 (Stand: 31.03.2011)
01.04.2011, Magdeburg – 20
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 020/11
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 020/11
Magdeburg, den 1. April 2011
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im April 2011 (Stand: 31.03.2011)
Drogenhandel
im Landkreis Harz
25
KLs 334 Js 11762/08 (49/09) ¿ 5. Strafkammer
1
Angeklagte
1
psychiatrischer Sachverständiger
8
Zeugen
Prozessbeginn: Montag,
04. April 2011, 09.00 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermine: Mittwoch,
13. April 2011, Dienstag, 19. April 2011, Dienstag,
03. Mai 2011 und Donnerstag, 11. Mai
2011,
jeweils 09.00 Uhr, Saal C 12
Die 34-jährige Mandy G. wird angeklagt, von
Dezember 2007 bis Mai 2008 in 29 Fällen mit Drogen Handel getrieben zu haben.
Die Frau soll im Landkreis Harz und in Kamp Lindfort u. a. mit Marihuana (= ¿Gras¿),
Amphetaminen und Speed teilweise im kg-Bereich Handel getrieben haben.
Drogenhandel von der deutsch-niederländischen
Grenze bis in den Landkreis Harz
25
KLs 334 Js 24152/08 (37/09) ¿ 5. Strafkammer
1
Angeklagter
5
Zeugen, darunter die Angeklagte aus dem Prozess, der am 4. April beginnt
Prozessbeginn: Montag,
11. April 2011, 09.00 Uhr, Saal 5 - Altbau
Fortsetzungstermine: Freitag,
15. April 2011, Mittwoch, 20. April 2011 und
Mittwoch, 04. Mai 2011,
jeweils 09.00 Uhr, Saal 5 - Altbau
Dem 29-jährigen Normen F. werden 36 Straftaten im
Zusammenhang mit Drogen aus dem Zeitraum Juli 2007 bis Mai 2008 vorgeworfen.
Der Angeklagte soll u. a. mit Marihuana und Amphetaminen teilweise im
kg-Bereich Handel getrieben haben. Außerdem soll er Drogen über die
deutsch-niederländische Grenze gebracht haben.
Versuchte schwere Brandstiftung in Magdeburg
28
Ns 233 Js 28124/10 (25/11) ¿ 8. Strafkammer als Berufungsgericht
1
Angeklagter
2
Sachverständige
10
Zeugen
Prozesstag: Mittwoch,
13. April 2011, 09.00 Uhr, Saal A 12
Der vielfach vorbestrafte 29-jährige Stefan D.
wurde am 27.01.2011 vom Amtsgericht Magdeburg wegen versuchter schwerer
Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2
Jahren und 4 Monaten verurteilt. Das Schöffengericht war davon überzeugt, dass
der Angeklagte am 01.09.2010 noch am tag seiner Haftentlassung nach
Zurückweisung durch eine Frau aus Verärgerung einen im Hausflur abgestellten
Kinderwagen in Brand setzte. Der Angeklagte soll vorgehabt haben das Haus
abzubrennen. Zwei Frauen erlitten Rauchvergiftungen und mussten stationär
behandelt werden. Der Brand konnte durch die Feuerwehr gelöscht werden, bevor
das Haus in Brand geriet.
Gegen seine Verurteilung hat der Angeklagte
Berufung eingelegt.
Raub und unterlassene Hilfeleistung in Wernigerode
22
KLs 915 Js 71150/10 (11/10) ¿ 2. Jugendstrafkammer
5
Angeklagte
1
rechtsmedizinischer Sachverständiger
9
Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch,
13. April 2011, 09.00 Uhr, Saal 5 ¿ Altbau
Fortsetzungstermine: Freitag,
15. April 2011 und Mittwoch, 20. April 2011,
jeweils
09.30 Uhr, Saal 5 ¿ Altbau
Den
5 männlichen Angeklagten im Alter zwischen mittlerweile 18 und 24 Jahren wird
vorgeworfen, am 04.11.2009 in Wernigerode 5 Geschädigte überfallen zu haben,
wobei 2 der Angeklagten nicht wegen Raubes sondern lediglich unterlassene
Hilfeleistung angeklagt sind. Bei der Tat wurden geringe Bargeldbeträge und ein
Handy erbeutet.
Raub, Körperverletzung, Freiheitsberaubung,
Bedrohung und andere Delikte in Magdeburg
22 KLs 344 Js 40024/08 (5/10) ¿ 2.
Jugendstrafkammer
4
Angeklagte
2
Sachverständige
11
Zeugen
Prozessbeginn:
Montag, 18. April 2011, 09.30 Uhr, Saal 5
Fortsetzungstermine: Dienstag,
03. Mai 2011, 11.00 Uhr, Mittwoch, 04. Mai 2011,
09.30 Uhr und Donnerstag, 05.Mai
2011, 09.30 Uhr,
jeweils Saal 5 - Altbau
Den 4 Angeklagten im Alter zwischen mittlerweile 21
und 27 Jahren werden in wechselnder Beteiligung insgesamt 15 Straftaten aus dem
Zeitraum Juni/Juli 2008 in Magdeburg vorgeworfen. Die Angeklagten sollen ihr
Opfer Peter T. (Name geändert) über einen Zeitraum von 1 Monat regelmäßig
gequält und um Geld erleichtert haben. So soll das Opfer mit Paketband
gefesselt worden sein. Es soll geschlagen worden sein. Es soll mit einem Messer
verletzt worden sein. Es soll gezwungen worden sein, ein Glas mit Urin zu
trinken. Einmal soll man gedroht haben, dem Opfer den Finger abzuschneiden,
wenn er keine 500,00 ¿ bezahle. Außerdem soll das Opfer gezwungen worden sein,
Diebstähle im Auftrag von verschiedenen Angeklagten zu begehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage beim
Amtsgericht erhoben. Wegen der Schwere der Vorwürfe hat das Amtsgericht
Wernigerode im Dezember 2010 das Verfahren an das Landgericht Magdeburg
verwiesen.
Doppel-Tötung in Magdeburg im Oktober 2010
21 Ks 155 Js 34199/10 ¿ 1. Strafkammer als
Schwurgericht
1
Angeklagter
2
rechtmedizinische Sachverständige
1
psychiatrischer Sachverständiger
2
Nebenkläger
20
Zeugen
Prozessbeginn:
Dienstag, 19. April 2011, 09.30 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 20.
April, 2. und 3. Mai 2011, jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den 40jährigen
Gary N. in der Nacht vom 22. auf den 23. Oktober 2010 in Magdeburg seine
Nachbarin und einen weiteren Mann in der Wohnung der Nachbarin erstochen zu
haben.
Ein vorläufiges
psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte bereits zum
Tatzeitpunkt möglicherweise infolge eines psychotischen Zustandes schuldunfähig
gewesen ist. Sollte das Gericht die Schuldunfähigkeit feststellen dürfte der
Angeklagte nicht bestraft werden. Allerdings könnte er dauerhaft in einem
geschlossenen Psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Der Beschuldigte ist
derzeit vorläufig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Aufgrund der möglichen Schuldunfähigkeit verhandelt die Kammer nicht im
Anklageverfahren, sondern in einem Sicherungsverfahren nach § 413 StPO.
§ 413 StPO
Führt die Staatsanwaltschaft das
Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters
nicht durch, so kann sie den Antrag stellen, Maßregeln der Besserung und
Sicherung selbständig anzuordnen, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die
Anordnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist
(Sicherungsverfahren).
Hinweis
Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis
Für
alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von
Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese
Erlaubnis gilt nur für Journalisten.
(Christian Löffler)
Pressesprecher
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