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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im April 2011 (Stand: 31.03.2011)

01.04.2011, Magdeburg – 20

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 020/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 020/11

 

 

 

Magdeburg, den 1. April 2011

 

 

 

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen

im Landgericht Magdeburg im April 2011 (Stand: 31.03.2011)

 

 

 

Drogenhandel

im Landkreis Harz

 

25

KLs 334 Js 11762/08 (49/09)  ¿ 5. Strafkammer

 

 

 

1

Angeklagte

 

1

psychiatrischer Sachverständiger

 

8

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:               Montag,

04. April 2011, 09.00 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:               Mittwoch,

13. April 2011, Dienstag, 19. April 2011, Dienstag,

 

03. Mai 2011 und Donnerstag, 11. Mai

2011,

 

jeweils 09.00 Uhr, Saal C 12

 

 

 

 

 

Die 34-jährige Mandy G. wird angeklagt, von

Dezember 2007 bis Mai 2008 in 29 Fällen mit Drogen Handel getrieben zu haben.

Die Frau soll im Landkreis Harz und in Kamp Lindfort u. a. mit Marihuana (= ¿Gras¿),

Amphetaminen und Speed teilweise im kg-Bereich Handel getrieben haben.

 

 

 

 

 

Drogenhandel von der deutsch-niederländischen

Grenze bis in den Landkreis Harz   

 

25

KLs 334 Js 24152/08 (37/09) ¿ 5. Strafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

5

Zeugen, darunter die Angeklagte aus dem Prozess, der am 4. April beginnt

 

 

 

Prozessbeginn:               Montag,

11. April 2011, 09.00 Uhr, Saal 5 - Altbau

 

 

 

Fortsetzungstermine:               Freitag,

15. April 2011, Mittwoch, 20. April 2011 und

 

Mittwoch, 04. Mai 2011,

 

jeweils 09.00 Uhr, Saal 5 - Altbau

 

 

 

 

 

Dem 29-jährigen Normen F. werden 36 Straftaten im

Zusammenhang mit Drogen aus dem Zeitraum Juli 2007 bis Mai 2008 vorgeworfen.

Der Angeklagte soll u. a. mit Marihuana und Amphetaminen teilweise im

kg-Bereich Handel getrieben haben. Außerdem soll er Drogen über die

deutsch-niederländische Grenze gebracht haben.

 

 

 

 

 

Versuchte schwere Brandstiftung in Magdeburg   

 

28

Ns 233 Js 28124/10 (25/11) ¿ 8. Strafkammer als Berufungsgericht

 

 

 

1

Angeklagter

 

2

Sachverständige

 

10

Zeugen

 

 

 

Prozesstag:                    Mittwoch,

13. April 2011, 09.00 Uhr, Saal A 12

 

 

 

 

 

Der vielfach vorbestrafte 29-jährige Stefan D.

wurde am 27.01.2011 vom Amtsgericht Magdeburg wegen versuchter schwerer

Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2

Jahren und 4 Monaten verurteilt. Das Schöffengericht war davon überzeugt, dass

der Angeklagte am 01.09.2010 noch am tag seiner Haftentlassung nach

Zurückweisung durch eine Frau aus Verärgerung einen im Hausflur abgestellten

Kinderwagen in Brand setzte. Der Angeklagte soll vorgehabt haben das Haus

abzubrennen. Zwei Frauen erlitten Rauchvergiftungen und mussten stationär

behandelt werden. Der Brand konnte durch die Feuerwehr gelöscht werden, bevor

das Haus in Brand geriet.

 

 

 

Gegen  seine Verurteilung hat der Angeklagte

Berufung eingelegt.

 

 

 

 

 

Raub und unterlassene Hilfeleistung in Wernigerode  

 

22

KLs 915 Js 71150/10 (11/10) ¿ 2. Jugendstrafkammer

 

 

 

5

Angeklagte

 

1

rechtsmedizinischer Sachverständiger

 

9

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:               Mittwoch,

13. April 2011, 09.00 Uhr, Saal 5 ¿ Altbau

 

 

 

Fortsetzungstermine:               Freitag,

15. April 2011 und Mittwoch, 20. April 2011,

 

                   jeweils

09.30 Uhr, Saal 5 ¿ Altbau

 

 

 

 

 

Den

5 männlichen Angeklagten im Alter zwischen mittlerweile 18 und 24 Jahren wird

vorgeworfen, am 04.11.2009 in Wernigerode 5 Geschädigte überfallen zu haben,

wobei 2 der Angeklagten nicht wegen Raubes sondern lediglich unterlassene

Hilfeleistung angeklagt sind. Bei der Tat wurden geringe Bargeldbeträge und ein

Handy erbeutet.

 

 

 

 

 

Raub, Körperverletzung, Freiheitsberaubung,

Bedrohung und andere Delikte in Magdeburg

 

22 KLs 344 Js 40024/08 (5/10)  ¿ 2.

Jugendstrafkammer

 

 

 

4

Angeklagte

 

2

Sachverständige

 

11

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:

              Montag, 18. April 2011, 09.30 Uhr, Saal 5

 

 

 

Fortsetzungstermine:               Dienstag,

03. Mai 2011, 11.00 Uhr, Mittwoch, 04. Mai 2011,

 

09.30 Uhr und Donnerstag, 05.Mai

2011, 09.30 Uhr,

 

jeweils Saal 5 - Altbau

 

 

 

 

 

Den 4 Angeklagten im Alter zwischen mittlerweile 21

und 27 Jahren werden in wechselnder Beteiligung insgesamt 15 Straftaten aus dem

Zeitraum Juni/Juli 2008 in Magdeburg vorgeworfen. Die Angeklagten sollen ihr

Opfer Peter T. (Name geändert) über einen Zeitraum von 1 Monat regelmäßig

gequält und um Geld erleichtert haben. So soll das Opfer mit Paketband

gefesselt worden sein. Es soll geschlagen worden sein. Es soll mit einem Messer

verletzt worden sein. Es soll gezwungen worden sein, ein Glas mit Urin zu

trinken. Einmal soll man gedroht haben, dem Opfer den Finger abzuschneiden,

wenn er keine 500,00 ¿ bezahle. Außerdem soll das Opfer gezwungen worden sein,

Diebstähle im Auftrag von verschiedenen Angeklagten zu begehen.

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage beim

Amtsgericht erhoben. Wegen der Schwere der Vorwürfe hat das Amtsgericht

Wernigerode im Dezember 2010 das Verfahren an das Landgericht Magdeburg

verwiesen.

 

 

 

 

 

Doppel-Tötung in Magdeburg im Oktober 2010

 

21 Ks 155 Js 34199/10  ¿ 1. Strafkammer als

Schwurgericht

 

 

 

1

Angeklagter

 

2

rechtmedizinische Sachverständige

 

1

psychiatrischer Sachverständiger

 

2

Nebenkläger

 

20

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:

              Dienstag, 19. April 2011, 09.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine:               20.

April, 2. und 3. Mai 2011, jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den 40jährigen

Gary N. in der Nacht vom 22. auf den 23. Oktober 2010 in Magdeburg seine

Nachbarin und einen weiteren Mann in der Wohnung der Nachbarin erstochen zu

haben.

 

 

 

Ein vorläufiges

psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte bereits zum

Tatzeitpunkt möglicherweise infolge eines psychotischen Zustandes schuldunfähig

gewesen ist. Sollte das Gericht die Schuldunfähigkeit feststellen dürfte der

Angeklagte nicht bestraft werden. Allerdings könnte er dauerhaft in einem

geschlossenen Psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

 

 

 

Der Beschuldigte ist

derzeit vorläufig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Aufgrund der möglichen Schuldunfähigkeit verhandelt die Kammer nicht im

Anklageverfahren, sondern in einem Sicherungsverfahren nach § 413 StPO.

 

 

 

§ 413 StPO

 

Führt die Staatsanwaltschaft das

Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters

nicht durch, so kann sie den Antrag stellen, Maßregeln der Besserung und

Sicherung selbständig anzuordnen, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die

Anordnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist

(Sicherungsverfahren).

 

 

 

 

 

Hinweis

Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

 

Für

alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von

Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese

Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

 

 

 

(Christian Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht

Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

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Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

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