Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Strafprozess um den Tod
von Ouri Jallow: Prozessbeginn steht noch nicht fest
06.10.2010, Magdeburg – 63
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 063/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 063/10
Magdeburg, den 6. Oktober 2010
(LG MD) Strafprozess um den Tod
von Ouri Jallow: Prozessbeginn steht noch nicht fest
21 Ks 141 Js
13260/10 (8/10) ¿ 1. große Strafkammer
Der
für den 25.10.2010 um 09.30 Uhr anvisierte Prozessbeginn steht derzeit noch
nicht endgültig fest.
Es
bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte aufgrund einer schweren
körperlichen Erkrankung derzeit nicht verhandlungsfähig ist. Das Gericht hat
daher die amtsärztliche Untersuchung des Angeklagten angeordnet, deren
endgültiges Ergebnis noch nicht vorliegt.
Sobald
die 1. Strafkammer eine Entscheidung getroffen hat wird die Öffentlichkeit
informiert.
Eine
Akkreditierung von Medienvertretern und sonstigen Prozessbesuchern ist derzeit
noch nicht möglich. Die Akkreditierungsbedingungen werden noch gesondert
mitgeteilt.
Hintergrund nach der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
Nr. 3/10 vom 07.01.2010
¿Am 7. Januar 2005 verstarb der in
Sierra-Leone geborene Ouri Jallow in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers
Dessau. an den Folgen eines durch den Brand der Matratze, auf der er fixiert
worden war, ausgelösten Inhalationshitzeschocks.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem
Angeklagten, der als Dienstgruppenleiter der Polizei die Verantwortung für den
Gewahrsamsbereich getragen habe, zur Last gelegt, er habe es unterlassen,
sofort nach dem Ertönen des Alarmsignals des Rauchmelders Rettungsmaßnahmen
einzuleiten, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass beim Ansprechen eines
Rauchmelders stets vom Ausbruch eines Feuers auszugehen sei. Dabei habe er
mögliche Verletzungen Ouri Jallows durch Rauch- und Feuereinwirkung billigend
in Kauf genommen.
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat
den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen von dem Vorwurf der Körperverletzung
mit Todesfolge im Amt freigesprochen.
Auf die Revisionen der
Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hat der 4. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs das Urteil des Landgerichts mit folgender Begründung
aufgehoben: Nach den Urteilsausführungen ist nicht nachvollziehbar, wie sich
der Brand der Matratze im Einzelnen entwickelt hat. Insbesondere bleibt unklar,
ob ein vom Landgericht angenommenes "Anschmoren" des Matratzenbezuges
ohne Verbrennungen der Hand und entsprechende Schmerzenslaute möglich wäre, die
den Angeklagten zu einem frühzeitigen Eingreifen hätten veranlassen müssen.
Zudem hat das Landgericht bei der Bemessung der für die Rettung Ouri Jallows
zur Verfügung stehenden Zeit nicht bedacht, dass der Rauchmelder bereits
Minuten vor dem Entzünden der Schaumstofffüllung der Matratze, das innerhalb
von zwei Minuten zu einem tödlichen Inhalationsschock führte, möglicherweise
bereits dadurch ausgelöst worden war, dass der schwer entflammbare
Matratzenbezug zunächst unter Verwendung eines Gasfeuerzeuges angeschmolzen
wurde, um die Schaumstofffüllung freizulegen. Dann hätte der Angeklagte aber
möglicherweise den Todeserfolg verhindern können, wenn er sofort nach dem Alarm
die erforderlichen Rettungsmaßnahmen eingeleitet hätte. Der 4. Strafsenat hat
im Übrigen die Annahme des Landgerichts beanstandet, der Angeklagte habe sich
pflichtgemäß verhalten, obwohl er den Alarm zunächst wegdrückte, anschließend
ein Telefongespräch mit seinem Vorgesetzen führte und danach auf dem Weg zu dem
Gewahrsamsbereich umkehren musste, weil er vergessen hatte, die
Fußfesselschlüssel mitzunehmen.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Landgericht
Magdeburg zurückverwiesen. Dort muss sie nunmehr neu verhandelt werden.
BGH Urteil vom 7. Januar 2010 ¿ 4 StR 413/09
LG Dessau-Roßlau ¿ Urteil vom 8. Dezember 2008 ¿ 6 Ks 4/05¿
Christian
Löffler
Pressesprecher
Impressum:
Landgericht Magdeburg
Pressestelle
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142
Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70
Mail:
pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de