Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Prozess wegen angeblicher Untreue des Oberbürgermeisters von Halle: ehemaliger Staatssekretär wird als Zeuge vernommen
06.09.2017, Magdeburg – 23
- Landgericht Magdeburg
24 KLS 901 Js 14285/13
(5/16) ? 4. (Wirtschafts-)Strafkammer
In dem am 4. Mai 2017
begonnen Prozess wird am
Freitag, den 08. September
2017 um 09.30 Uhr, Saal B12
ein ehemaliger Staatssekretär im Innenministerium des
Landes Sachsen-Anhalt als Zeuge vernommen.
Der
Zeuge soll etwas zu Gesprächen mit dem Angeklagten sagen, die er im Rahmen der
Kommunalaufsicht im April 2013 geführt haben soll.
Hintergrund:
Dem 60-jährigem
Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Wiegand wirft die Staatsanwaltschaft
Halle mit Anklage vom 11.02.2014 Untreue zum Nachteil des Vermögens der Stadt
bei der Einstellung von drei städtischen Bediensteten vor.
Der Angeklagte soll am Tag
seines Dienstantritts als Oberbürgermeister am 01.12.2012 Arbeitsverträge mit
drei von ihm ausgesuchten und genehmen Personen abgeschlossen haben, die ihn
bereits in der Vergangenheit bei seiner kommunalpolitischen Arbeit unterstützt
haben sollen. Es soll dabei um die Position seiner Büroleiterin, eines
Referenten für strategische Grundsatzfragen und einer Referentin für Sicherheit
und Ordnung gegangen sein. Der Angeklagte soll pflichtwidrig unter Umgehung
geltender Vorschriften über die Ausschreibung derartiger Dienstposten die
Beschäftigten gemessen an ihrer Qualifikation in zu hohen Entgeltstufen der
TVöD VKA in den höchsten drei Entgeltgruppen 13 ,14 und 15 eingeordnet haben.
Der Stadt soll hierdurch ein "Gefährdungsschaden" von rund 290.000 ?
entstanden sein.
Das Landgericht Halle hatte
den Angeklagten mit Urteil vom 09.02.2015 aus tatsächlichen Gründen
freigesprochen, da sich die Gehaltseingruppierung im tariflich vorgegebenen
Rahmen bewege und dem Oberbürgermeister ein Ermessensspielraum bei der
Eingruppierung zustehe. Es sei auch nicht nachzuweisen, dass der Angeklagte aus
sachfremden Erwägungen gehandelt habe.
Auf die Revision der
Staatsanwaltschaft hin hob der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil
vom 24.05.2016 (4 StR 440/15) den Freispruch auf und wies die Sache zur
erneuten Verhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg.
Löffler
Pressesprecher
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