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Anträge an Landgerichten Halle
und Magdeburg möglich
23.07.2009, Magdeburg – 59
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 059/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 059/09
Magdeburg, den 23. Juli 2009
Anträge an Landgerichten Halle
und Magdeburg möglich
Magdeburg (MJ). Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom
13. Mai 2009 festgestellt, dass auch die Unterbringung in einem Kinderheim der
DDR unter besonderen Umständen einer Rehabilitierung nach dem Gesetz über die
Rehabilitierung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im
Beitrittsgebiet zugänglich sein kann (Az.: 2 BvR 718/08). Voraussetzung für
eine Entschädigung ist aber zunächst eine strafrechtliche Rehabilitierung, über
die in Sachsen-Anhalt in einem gerichtlichen Verfahren die Landgerichte Halle
oder Magdeburg zu entscheiden haben.
Bei den dortigen Geschäftsstellen der Kammern für
Rehabilitierungsverfahren kann erfragt werden, welche Unterlagen mit dem Antrag
vorzulegen sind. Darauf weist das Justizministerium hin.
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