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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Kolb: "Schutz der
Menschenwürde verbessert"

04.07.2008, Magdeburg – 45

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 045/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 045/08

 

 

 

Magdeburg, den 4. Juli 2008

 

 

 

Kolb: "Schutz der

Menschenwürde verbessert"

 

Berlin/Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor Angela

Kolb hat es als großen Erfolg bezeichnet, dass sich der Bundesrat auf Antrag

aller neuen Länder für eine stärkere Bestrafung extremistischer Straftaten ausgesprochen

hat. Durch Änderungen im Strafgesetzbuch soll erreicht werden, dass menschenverachtende,

rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe oder Ziele einer Tat bei der

Festsetzung der Strafe besonders berücksichtigt werden. Sachsen-Anhalt und

Brandenburg hatten die Debatte über die Strafrechtsänderung 2007 angestoßen.

 

¿Immer wieder werden zum Beispiel Ausländer, Behinderte, Obdachlose

oder Homosexuelle Opfer von Straftaten schlicht deshalb, weil sie so sind, wie

sie sind ¿ weil sie bestimmte Eigenschaften oder Überzeugungen oder eine bestimmte

Herkunft besitzen¿, sagte Kolb. ¿Mit der Gesetzesinitiative wird der überragenden

Bedeutung, die das Grundgesetz dem Schutz der Menschenwürde einräumt, auch im

Strafrecht auf breiter Grundlage Rechnung getragen.¿

 

Der Entwurf ist ein deutliches Zeichen des

Gesetzgebers gegen menschenverachtende Vorurteils- und Gewaltkriminalität. Ziel der Strafrechtsänderung sei,

so Kolb, Anwendungsdefizite sowohl bei der

Strafzumessung als auch bereits im Bereich der polizeilichen und

staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeit zu vermeiden. Es soll so

sichergestellt werden, dass sich die jeweils Verantwortlichen in jedem Stadium

des Verfahrens mit der Frage auseinander setzen, ob die Tat einen

extremistischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund hat.

 

Prävention sei im Kampf gegen Extremismus erstes Gebot,

betonte Kolb. Ergänzt werden müsse das aber durch repressive Maßnahmen. ¿Ich

bin froh, dass der Bundesrat hier ein deutliches Zeichen gesetzt hat.¿

 

Zu den Regelungen im Einzelnen:

 

Gemäß § 46 Abs. 2 StGB hat das Gericht bei der

Strafzumessung die Umstände abzuwägen, die für und gegen den Täter sprechen.

Dabei enthält § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB eine Zusammenfassung von Umständen, die

bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Hier wird durch die

Neuregelungen dafür Sorge getragen, dass strafschärfend zu werten ist, wenn für

die Taten menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindlichen Beweggründe

oder Ziele zumindest mitbestimmend waren.

 

Über eine Ergänzung des § 47 StGB soll erreicht werden,

dass bei Taten, die von den in § 46 StGB neu aufgenommenen Beweggründe und Zielen

getragen werden, in der Regel anstatt Geldstrafen kurze Freiheitsstrafen

verhängt werden.

 

Verschärft wird zudem die Vorschrift des § 56 Abs 3 StGB.

In den o. g. Fällen sollen Freiheitsstrafen in der Regel nicht zur Bewährung

ausgesetzt werden.

 

 

 

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