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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Zentrales Schuldnerverzeichnis für das Land beim Amtsgericht Dessau-Roßlau

27.12.2012, Magdeburg – 101

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Dessau-Roßlau (MJ). Zum Jahreswechsel nimmt das zentrale Vollstreckungsgericht des Landes am Amtsgericht Dessau-Roßlau seine Arbeit auf. Hintergrund sind neue rechtliche Regelungen für die Zwangsvollstreckung. Die Einrichtung des Vollstreckungsgerichts ist ein Baustein des zum 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung. Justizministerin Prof. Angela Kolb: ?Insbesondere für Gläubiger ergeben sich damit Änderungen, die im Rahmen des Vollstreckungsauftrags zu berücksichtigen sind.?

 

So werden die Möglichkeiten der Beschaffung von Informationen über den Schuldner an den Beginn des Vollstreckungsverfahrens gestellt. Künftig kann der Gerichtsvollzieher vom Schuldner eine Vermögensauskunft verlangen, ohne dass ein erfolgloser Versuch einer Sachpfändung vorangegangen ist. Gibt der Schuldner die verlangte Vermögensauskunft nicht oder nicht fristgerecht ab oder ist nach dem Inhalt seiner Auskunft nicht zu erwarten, dass die Forderung des Gläubigers komplett befriedigt wird, kann der Gerichtsvollzieher z.B. bei den Trägern der Rentenversicherungen, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt Auskünfte zu Arbeitsverhältnissen, Konten, Depots oder Kraftfahrzeugen anfordern.

 

Um das Verfahren zu vereinheitlichen und zu automatisieren, wird in jedem Bundesland eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet. In Sachsen-Anhalt erfolgt die elektronische Verwaltung der Vermögensverzeichnisse beim zentralen Vollstreckungsgericht in Dessau-Roßlau. Die bislang dezentral geführten Schuldnerverzeichnisse werden für jedes Bundesland bei dem jeweiligen zentralen Vollstreckungsgericht zusammengefasst. Der Inhalt der 16 Schuldnerverzeichnisse kann über eine zentrale, länderübergreifende Abfrage im Internet abgerufen werden.

 

Das neue Gesetz sieht zudem einen Formularzwang für das Zwangsvollstreckungsverfahren vor. Da der Gläubiger gehalten ist, im Vollstreckungsauftrag anzugeben, womit er den Gerichtsvollzieher beauftragt, hat das Ministerium für Justiz und Gleichstellung ein vom Deutschen Gerichtsvollzieher Bund entwickeltes Antragsformular im Internet eingestellt.

 

Mehr Informationen unter: www.mj.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de