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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Bundesrat - Ministerin Kolb:
Steuerliche Vergünstigung stärkt ehrenamtliche Betreuer

26.11.2010, Magdeburg – 103

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 103/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 103/10

 

 

 

Magdeburg, den 26. November 2010

 

 

 

Bundesrat - Ministerin Kolb:

Steuerliche Vergünstigung stärkt ehrenamtliche Betreuer

 

Berlin

(MJ). ¿Endlich erhalten ehrenamtliche

Betreuer, die bei einer schweren Krankheit oder dem Nachlassen der geistigen

Kräfte im Alter für andere Menschen eine rechtliche Vertretung übernehmen, eine

Steuererleichterung. Auch sie können künftig die so genannte

Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen¿, erklärt Justizministerin Prof. Dr.

Angela Kolb zum Beschluss des Bundesrates am heutigen Freitag, dem 25. November

2010, in Berlin.

 

Ministerin Kolb begrüßt das Votum ausdrücklich: ¿Die

Menschen in unserer Gesellschaft werden immer älter, die Zahl der Betreuungsbedürftigen

steigt. Die von ehrenamtlichen Betreuern übernommene Verantwortung muss von der

Gesellschaft entsprechend gewürdigt und gestärkt werden. Die Justiz ist dabei

auf das Engagement ehrenamtlicher Betreuer angewiesen. Seit Jahren haben die

Justizministerinnen und Justizminister gefordert, dass der Einsatz

ehrenamtlicher Betreuer aus steuerlicher Sicht der Tätigkeit von Übungsleitern

in Sportvereinen gleichgestellt wird. ¿

 

Die neue Regelung ist Bestandteil des Jahressteuergesetzes

2010 und gilt ab dem 1. Januar 2011. Danach dürfen ehrenamtliche Betreuer, die

für mehrere Personen bestellt sind, jetzt die Übungsleiterpauschale in Höhe von

bis zu 2.100 Euro im Jahr als Steuerfreibetrag geltend machen. Bislang konnten

sie nur den so genannten Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 500 Euro nutzen.

 

Hintergrund

 

Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder

Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können,

wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Die Betreuung erfolgt

überwiegend unentgeltlich im Ehrenamt. Findet sich kein ehrenamtlicher Betreuer,

bestellt das zuständige Gericht einen Berufsbetreuer. Diese arbeiten selbstständig

oder als Beschäftigter in einem Betreuungsverein bzw. bei der Betreuungsbehörde

und erhalten vom Staat eine Vergütung.

 

In Sachsen-Anhalt sind 2009 bei 4.592 Verfahren ehrenamtliche

Betreuer erstmals ernannt worden. Bei der übergroßen Mehrheit der Fälle (4.203

Verfahren) haben Familienangehörige die Betreuung übernommen. Bei 2.577 Verfahren

wurden im selben Zeitraum Berufsbetreuer eingesetzt.

 

 

 

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