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Bundesrat - Ministerin Kolb:
Steuerliche Vergünstigung stärkt ehrenamtliche Betreuer
26.11.2010, Magdeburg – 103
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 103/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 103/10
Magdeburg, den 26. November 2010
Bundesrat - Ministerin Kolb:
Steuerliche Vergünstigung stärkt ehrenamtliche Betreuer
Berlin
(MJ). ¿Endlich erhalten ehrenamtliche
Betreuer, die bei einer schweren Krankheit oder dem Nachlassen der geistigen
Kräfte im Alter für andere Menschen eine rechtliche Vertretung übernehmen, eine
Steuererleichterung. Auch sie können künftig die so genannte
Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen¿, erklärt Justizministerin Prof. Dr.
Angela Kolb zum Beschluss des Bundesrates am heutigen Freitag, dem 25. November
2010, in Berlin.
Ministerin Kolb begrüßt das Votum ausdrücklich: ¿Die
Menschen in unserer Gesellschaft werden immer älter, die Zahl der Betreuungsbedürftigen
steigt. Die von ehrenamtlichen Betreuern übernommene Verantwortung muss von der
Gesellschaft entsprechend gewürdigt und gestärkt werden. Die Justiz ist dabei
auf das Engagement ehrenamtlicher Betreuer angewiesen. Seit Jahren haben die
Justizministerinnen und Justizminister gefordert, dass der Einsatz
ehrenamtlicher Betreuer aus steuerlicher Sicht der Tätigkeit von Übungsleitern
in Sportvereinen gleichgestellt wird. ¿
Die neue Regelung ist Bestandteil des Jahressteuergesetzes
2010 und gilt ab dem 1. Januar 2011. Danach dürfen ehrenamtliche Betreuer, die
für mehrere Personen bestellt sind, jetzt die Übungsleiterpauschale in Höhe von
bis zu 2.100 Euro im Jahr als Steuerfreibetrag geltend machen. Bislang konnten
sie nur den so genannten Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 500 Euro nutzen.
Hintergrund
Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder
Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können,
wird durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt. Die Betreuung erfolgt
überwiegend unentgeltlich im Ehrenamt. Findet sich kein ehrenamtlicher Betreuer,
bestellt das zuständige Gericht einen Berufsbetreuer. Diese arbeiten selbstständig
oder als Beschäftigter in einem Betreuungsverein bzw. bei der Betreuungsbehörde
und erhalten vom Staat eine Vergütung.
In Sachsen-Anhalt sind 2009 bei 4.592 Verfahren ehrenamtliche
Betreuer erstmals ernannt worden. Bei der übergroßen Mehrheit der Fälle (4.203
Verfahren) haben Familienangehörige die Betreuung übernommen. Bei 2.577 Verfahren
wurden im selben Zeitraum Berufsbetreuer eingesetzt.
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