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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Nachbesserungen bei
Hartz-IV-Gesetz gefordert

10.06.2009, Magdeburg – 42

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 042/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 042/09

 

 

 

Magdeburg, den 11. Juni 2009

 

 

 

Nachbesserungen bei

Hartz-IV-Gesetz gefordert

 

Osterburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb hat sich bei

einem Besuch der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Osterburg für eine Überarbeitung

der Hartz-IV-Gesetzgebung ausgesprochen. ¿Die gesetzlichen Grundlagen zur

Grundsicherung für Arbeitssuchende haben trotz mehrfacher Reformversuche

Qualitätsmängel und sind zum Teil zu unbestimmt¿, sagte Kolb. Das führe zu

großen Probleme bei der praktischen Anwendung. Die Folge sei eine anhaltende

Klageflut vor den Sozialgerichten.

 

Die Zahl sozialgerichtlicher Eil- und Hauptsacheverfahren

sei extrem hoch. Fragen zu den Kosten der Unterkunft, aber zum Beispiel auch

Rückforderungen überzahlter Leistungen aufgrund von Falschberechnungen oder

Falschangaben über Einkommen oder Vermögen seien vielfach Streitgegenstand.

 

Im Jahr 2008 sind bei den Sozialgerichten des Landes

Sachsen-Anhalt insgesamt 19.944 Klagen neu eingegangen (2007: 16.990), davon

fast 12.000 Klagen zum SGB II (¿Hartz-IV-Gesetz¿). Die Zahl der gestellten

Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz stieg von 2.548 im Jahr 2007 auf 3.471

im Jahr 2008. Dabei ging es in fast allen Fällen (3.108) um Hartz-IV-Streitigkeiten.

 

Sachsen-Anhalt dränge auf eine Nachbesserung der

gesetzlichen Grundlagen, betonte Kolb: ¿Mehr Klarheit bringt mehr

Rechtssicherheit.¿

 

¿Wir werden in Kürze konkrete Vorschläge auf den Tisch

legen, die die Sozialgerichte entlasten können¿, sagte Kolb. Gemeinsam mit

Richterinnen und Richter weiterer Länder hätten Praktiker aus Sachsen-Anhalt in

den vergangenen Monaten Veränderungsvorschläge erarbeitet. Diese sollen zur

Justizministerkonferenz am 24. und 25. Juni in Dresden vorgelegt werden.

 

 

 

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