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Nachbesserungen bei
Hartz-IV-Gesetz gefordert
10.06.2009, Magdeburg – 42
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 042/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 042/09
Magdeburg, den 11. Juni 2009
Nachbesserungen bei
Hartz-IV-Gesetz gefordert
Osterburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb hat sich bei
einem Besuch der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Osterburg für eine Überarbeitung
der Hartz-IV-Gesetzgebung ausgesprochen. ¿Die gesetzlichen Grundlagen zur
Grundsicherung für Arbeitssuchende haben trotz mehrfacher Reformversuche
Qualitätsmängel und sind zum Teil zu unbestimmt¿, sagte Kolb. Das führe zu
großen Probleme bei der praktischen Anwendung. Die Folge sei eine anhaltende
Klageflut vor den Sozialgerichten.
Die Zahl sozialgerichtlicher Eil- und Hauptsacheverfahren
sei extrem hoch. Fragen zu den Kosten der Unterkunft, aber zum Beispiel auch
Rückforderungen überzahlter Leistungen aufgrund von Falschberechnungen oder
Falschangaben über Einkommen oder Vermögen seien vielfach Streitgegenstand.
Im Jahr 2008 sind bei den Sozialgerichten des Landes
Sachsen-Anhalt insgesamt 19.944 Klagen neu eingegangen (2007: 16.990), davon
fast 12.000 Klagen zum SGB II (¿Hartz-IV-Gesetz¿). Die Zahl der gestellten
Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz stieg von 2.548 im Jahr 2007 auf 3.471
im Jahr 2008. Dabei ging es in fast allen Fällen (3.108) um Hartz-IV-Streitigkeiten.
Sachsen-Anhalt dränge auf eine Nachbesserung der
gesetzlichen Grundlagen, betonte Kolb: ¿Mehr Klarheit bringt mehr
Rechtssicherheit.¿
¿Wir werden in Kürze konkrete Vorschläge auf den Tisch
legen, die die Sozialgerichte entlasten können¿, sagte Kolb. Gemeinsam mit
Richterinnen und Richter weiterer Länder hätten Praktiker aus Sachsen-Anhalt in
den vergangenen Monaten Veränderungsvorschläge erarbeitet. Diese sollen zur
Justizministerkonferenz am 24. und 25. Juni in Dresden vorgelegt werden.
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