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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Bundesrat - Justizministerin
Kolb: Einheitliche Kriterien für Bewilligung der Beratungshilfe notwendig

07.05.2010, Magdeburg – 39

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 039/10

 

 

 

Magdeburg, den 7. Mai 2010

 

 

 

Bundesrat - Justizministerin

Kolb: Einheitliche Kriterien für Bewilligung der Beratungshilfe notwendig

 

Magdeburg (MJ). Auf Initiative von Sachsen-Anhalt hat der Bundesrat am heutigen

Freitag, dem 7. Mai 2010, einer Überarbeitung des Beratungshilfegesetzes

zugestimmt. Er wurde von Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

mit eingebracht. Justizministerin Kolb: ¿Anliegen ist es, die gesetzliche

Grundlage für die Beratungshilfe deutlicher und übersichtlicher zu gestalten ¿

sowohl für Rechtspfleger und Richter als auch für Bürger.¿

 

Beratungshilfe wird gewährt, wenn ein Bürger bei einem

rechtlichen Streit - beispielsweise mit seinem Vermieter oder dem Arbeitgeber -

nicht über ausreichend eigene finanzielle Mittel verfügt, um außerhalb eines

gerichtlichen Verfahrens einen Anwalt für seine Beratung zu bezahlen. Durch die

finanzielle Unterstützung wird sichergestellt, dass jeder Bürger unabhängig von

seinem Vermögen eine kompetente Rechtsberatung erhält. Die Beratungshilfe ist

beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen.

 

Die Bewilligungspraxis ist sehr unterschiedlich.

Erhebungen zeigen, dass die Ablehnungsquote beispielsweise in Sachsen-Anhalt

zwischen 0 und 22 Prozent liegt. In Nordrhein-Westfalen wurde an 29

Amtsgerichten nicht ein einziger Antrag bzw. nur ein Prozent aller Anträge auf

Beratungshilfe zurückgewiesen. Ministerin Kolb: ¿Diese Zahlen legen nahe, dass

für die Bewilligungen unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. Es erfolgt

keine einheitliche Prüfung.¿

 

Die in den Bundesrat eingebrachte Überarbeitung des

Beratungshilfegesetzes sieht klare Regeln für die Bewilligung oder Ablehnung

eines Antrags vor. Neben den Bürgern, die bereits jetzt die Möglichkeit eines

Rechtsbehelfs haben, soll dieser künftig auch der Landeskasse eingeräumt

werden.

 

Der Gesetzentwurf von Sachsen-Anhalt schlägt weiterhin

vor, dass die Landesjustizverwaltungen künftig Listen führen müssen über

Hilfsangebote, die vom Bürger unentgeltlich in Anspruch genommen werden können.

Zu verzeichnen sind geeignete Ansprechpartner beispielsweise bei Behörden oder

Institutionen einschließlich der aktuellen Kontaktdaten. ¿In Sachsen-Anhalt

besteht beim Oberlandesgericht Naumburg bereits eine derartige Liste, mit der

gute Erfahrungen gemacht wurden¿, so Ministerin Kolb.

 

Hintergrund

 

Die Beratungshilfe wird von den Ländern bezahlt. Die

Kosten sind in den vergangenen Jahren stark angewachsen. So verdoppelte sich

die Anzahl der gewährten Beratungshilfen zwischen 1998 und 2005, was eine

erhöhte Anzahl bedürftiger Rechtsuchender vermuten lässt. Im Jahr 2008 wurden

bundesweit etwa 85 Mio. Euro für Beratungshilfe gezahlt. Vor allem im Bereich

der Sozialgesetzgebung nach dem SGB II wird mit einem weiteren Anstieg der

Kosten für die Länderkassen gerechnet.

 

Ausführliche Informationen zur Beratungshilfe enthält die

Broschüre ¿Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Voraussetzungen und Umfang¿,

herausgegeben vom Justizministerium Sachsen-Anhalt, zum Download unter ¿Broschüren¿

auf www.mj.sachsen-anhalt.de .

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Domplatz 2 - 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6235

Fax: (0391) 567-6187

Mail:

presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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