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Bundesrat - Justizministerin
Kolb: Einheitliche Kriterien für Bewilligung der Beratungshilfe notwendig
07.05.2010, Magdeburg – 39
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 039/10
Magdeburg, den 7. Mai 2010
Bundesrat - Justizministerin
Kolb: Einheitliche Kriterien für Bewilligung der Beratungshilfe notwendig
Magdeburg (MJ). Auf Initiative von Sachsen-Anhalt hat der Bundesrat am heutigen
Freitag, dem 7. Mai 2010, einer Überarbeitung des Beratungshilfegesetzes
zugestimmt. Er wurde von Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
mit eingebracht. Justizministerin Kolb: ¿Anliegen ist es, die gesetzliche
Grundlage für die Beratungshilfe deutlicher und übersichtlicher zu gestalten ¿
sowohl für Rechtspfleger und Richter als auch für Bürger.¿
Beratungshilfe wird gewährt, wenn ein Bürger bei einem
rechtlichen Streit - beispielsweise mit seinem Vermieter oder dem Arbeitgeber -
nicht über ausreichend eigene finanzielle Mittel verfügt, um außerhalb eines
gerichtlichen Verfahrens einen Anwalt für seine Beratung zu bezahlen. Durch die
finanzielle Unterstützung wird sichergestellt, dass jeder Bürger unabhängig von
seinem Vermögen eine kompetente Rechtsberatung erhält. Die Beratungshilfe ist
beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
Die Bewilligungspraxis ist sehr unterschiedlich.
Erhebungen zeigen, dass die Ablehnungsquote beispielsweise in Sachsen-Anhalt
zwischen 0 und 22 Prozent liegt. In Nordrhein-Westfalen wurde an 29
Amtsgerichten nicht ein einziger Antrag bzw. nur ein Prozent aller Anträge auf
Beratungshilfe zurückgewiesen. Ministerin Kolb: ¿Diese Zahlen legen nahe, dass
für die Bewilligungen unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. Es erfolgt
keine einheitliche Prüfung.¿
Die in den Bundesrat eingebrachte Überarbeitung des
Beratungshilfegesetzes sieht klare Regeln für die Bewilligung oder Ablehnung
eines Antrags vor. Neben den Bürgern, die bereits jetzt die Möglichkeit eines
Rechtsbehelfs haben, soll dieser künftig auch der Landeskasse eingeräumt
werden.
Der Gesetzentwurf von Sachsen-Anhalt schlägt weiterhin
vor, dass die Landesjustizverwaltungen künftig Listen führen müssen über
Hilfsangebote, die vom Bürger unentgeltlich in Anspruch genommen werden können.
Zu verzeichnen sind geeignete Ansprechpartner beispielsweise bei Behörden oder
Institutionen einschließlich der aktuellen Kontaktdaten. ¿In Sachsen-Anhalt
besteht beim Oberlandesgericht Naumburg bereits eine derartige Liste, mit der
gute Erfahrungen gemacht wurden¿, so Ministerin Kolb.
Hintergrund
Die Beratungshilfe wird von den Ländern bezahlt. Die
Kosten sind in den vergangenen Jahren stark angewachsen. So verdoppelte sich
die Anzahl der gewährten Beratungshilfen zwischen 1998 und 2005, was eine
erhöhte Anzahl bedürftiger Rechtsuchender vermuten lässt. Im Jahr 2008 wurden
bundesweit etwa 85 Mio. Euro für Beratungshilfe gezahlt. Vor allem im Bereich
der Sozialgesetzgebung nach dem SGB II wird mit einem weiteren Anstieg der
Kosten für die Länderkassen gerechnet.
Ausführliche Informationen zur Beratungshilfe enthält die
Broschüre ¿Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Voraussetzungen und Umfang¿,
herausgegeben vom Justizministerium Sachsen-Anhalt, zum Download unter ¿Broschüren¿
auf www.mj.sachsen-anhalt.de .
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