Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt und Verwaltungsgericht Magdeburg:
Eröffnung des Elektronischen Rechtsverkehrs
27.02.2009, Magdeburg – 9
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 009/09
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 009/09
Magdeburg, den 28. Februar 2009
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt und Verwaltungsgericht Magdeburg:
Eröffnung des Elektronischen Rechtsverkehrs
Magdeburg (MJ) . In Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt und dem Verwaltungsgericht Magdeburg können ab dem 1. März 2009
auf elektronischem Weg rechtswirksam Klagen erhoben, Anträge gestellt und
Schriftsätze eingereicht werden. Die Nutzung elektronischer Medien gewinne im
Alltag immer mehr an Bedeutung. Dem stelle sich die Justiz, betonte
Justizministerin Professor Angela Kolb. ¿Kommunikation wird schneller,
Postlaufzeiten entfallen. Die Teilnehmer werden die Unabhängigkeit von gerichtlichen
Öffnungszeiten schätzen lernen¿, sagte die Ministerin.
Ein wirksamer Antrag oder eine
wirksame Klage können wegen der bestehenden zwingenden Formvorschriften nicht
einfach per E-Mail an ein Gericht übermittelt werden. Ein wirksamer
elektronischer Rechtsverkehr erfordert sichere Übertragungswege und Verfahren,
die eine eindeutige Identifikation der Beteiligten ermöglichen sowie
abgestimmte Datenformate, die eine automatisierte Weiterverarbeitung
übermittelter Verfahrensdaten beim Empfänger ermöglichen. Für das Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht Magdeburg ist das jetzt sicher gestellt: Die
beiden Gerichte sind über eine virtuelle Poststelle zu erreichen.
Um am elektronischen Rechtsverkehr
teilnehmen zu können, müssen die Verfahrensbeteiligten ein elektronisches
Postfach eröffnen. Die Software dafür kann kostenfrei unter www.egvp.de heruntergeladen werden. Das Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist eigens für die sichere
rechtsverbindliche Kommunikation im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs
entwickelt worden.
Weiter besteht nun die Möglichkeit
eine qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden. Diese tritt im
elektronischen Rechtsverkehr an die Stelle der eigenhändigen Unterschrift. Um
elektronische Dokumente qualifiziert signieren zu können, werden
Signaturkarten, Kartenlesegeräte und ggf. eine entsprechende Signatursoftware
benötigt.
Hintergrund :
In Sachsen-Anhalt ist es bereits möglich, Mahnanträge per
Mausklick vom heimischen Computer aus zu stellen; auch zum Handels-, Genossenschafts-
und Partnerschaftsregister gibt es einen elektronischen Zugang. Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit
wird der elektronische Rechtsverkehr jetzt auf weitere Verfahrensbereiche ausgeweitet.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr
finden Sie unter www.mj.sachsen-anhalt.de.
Impressum:
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Pressestelle
Domplatz 2 - 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6235
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