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Hallesche Ermittler bestätigt
02.04.2009, Magdeburg – 20
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 020/09
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 020/09
Magdeburg, den 2. April 2009
Hallesche Ermittler bestätigt
Magdeburg/Karlsruhe (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin
Prof. Dr. Angela Kolb sieht sich durch die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts in ihrer Auffassung bestätigt und hat mit Freude und
Genugtuung darauf reagiert, dass Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie auf
Kreditkartendaten zugreifen dürfen. ¿Wenn der Kampf gegen Kinderpornografie
erfolgreich sein soll, brauchen wir Ermittlungsbeamte, die neue Wege gehen, um
Finanzströme nachzuvollziehen¿, sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Professor
Angela Kolb. ¿Das ist in Halle erfolgreich gemacht worden. Wir waren von der
Rechtmäßigkeit der äußerst erfolgreichen Aktion immer überzeugt und wurden
jetzt bestätigt.¿
Die Staatsanwaltschaft Halle hatte 2006 ein Ermittlungsverfahren
gegen Unbekannt eingeleitet, nachdem sie auf eine Internetseite aufmerksam
geworden war, die für 79,99 Euro einen Zugang zu kinderpornografischen Bildern
vermittelte. Im Zuge des Ermittlungsverfahren schreib die Staatsanwaltschaft
Halle die Kreditinstitute an, die Kreditkarten in Deutschland ausgeben und
forderte sie auf, Zahlungen in Höhe von 79,99 zugunsten einer bestimmten philippinischen
Bank zu benennen, die unter einer konkreten Empfänger-Kennziffer abgewickelt
wurden. 322 Karteninhaber wurden ermittelt, deren Daten an die hallesche Staatsanwaltschaft
weitergegeben wurden.
Das Karlsruher Gericht wies am Donnerstag die Beschwerden
zweier Betroffener gegen den Datenabgleich ab, weil für die Fahndungsaktion ein
hinreichender Verdacht bestand.
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