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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Sachsen-Anhalt prüft neues
Modellprojekt "Schülergericht"

09.06.2006, Magdeburg – 47

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 047/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 047/06

 

 

 

Magdeburg, den 9. Juni 2006

 

 

 

Sachsen-Anhalt prüft neues

Modellprojekt "Schülergericht"

 

Magdeburg

(MJ). In Sachsen-Anhalt könnten im

Rahmen eines Modellprojekts schon bald Schüler über Schüler richten.

Justizministerin Prof. Angela Kolb kündigte am Freitag im Landtag die Prüfung

eines entsprechenden Modellversuchs ¿Schülergericht¿ an, der wissenschaftlich

begleitet werden soll. ¿Jugendkriminalität ist ein ernstzunehmendes Problem.

Daher müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, sie zu verhindern¿, sagte Kolb

vor dem Landtag. ¿Die Idee der Errichtung von Schülergerichten könnte einen

Beitrag dazu liefern.¿ Schülergerichte werden bereits in mehreren Bundesländern

als spezielles Verfahren im Jugendstrafrecht angewendet.

 

Befürworter

versprechen sich viel von dieser Methode. Jugendlichen sei die Meinung

Gleichaltriger oft besonders wichtig. Deshalb führe die Reaktion von

Altersgenossen zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit der Tat und bewirke

eine Verhaltensänderung, argumentieren sie. Allerdings ist die Durchführung von

Schülergerichten sehr personalintensiv und Kritiker verweisen auf komplizierte

rechtliche Fragen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit. Sachsen-Anhalts

Justizministerium wertet jetzt Erfahrungen anderer Bundesländer mit

Schülergerichten aus. Dann soll in Abstimmung mit Staatsanwälten, Richtern und

dem Kultusministerium ein landesspezifisches Konzept erstellt werden.

 

Bisher

besteht in Sachsen-Anhalt im Rahmen der so genannten Diversion die Möglichkeit,

dass Jugendstaatsanwälte im Bereich minder schwerer Straftaten Jugendlicher das

Ermittlungsverfahren ohne Gerichtsverhandlung einstellen. Diese Einstellung

kann von der Erfüllung bestimmter erzieherischer Maßnahmen abhängig gemacht

werden. Kommt der Jugendliche der Auflage nach, wird das Verfahren eingestellt.

In diesem Zusammenhang komme die Beteiligung des so genannten Schülergerichts

in Betracht, sagte Kolb. So könne der Jugendstaatsanwalt ¿ gegebenenfalls auf

Vorschlag der Polizei ¿ entscheiden, welche jugendlichen Straftäter für ein

Verfahren vor dem Schülergericht geeignet sind. Sind der Beschuldigte und seine

Erziehungsberechtigten einverstanden, führen speziell geschulte Jugendliche

unter Anleitung eines Sozialpädagogen mit dem Beschuldigten ein Gespräch durch

und legen eine Sanktion für die Tat fest ¿ zum Beispiel die Teilnahme am

Verkehrsunterricht. Kommt der Beschuldigte dem nach, wird der Staatsanwalt das

Verfahren einstellen.

 

Ute Albersmann

Pressesprecherin

 

 

 

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Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt

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Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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