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Kolb: "Keine
Aufzeichnungsmöglichkeit für Gespräche"
25.09.2008, Magdeburg – 64
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 064/08
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 064/08
Magdeburg, den 25. September 2008
Kolb: "Keine
Aufzeichnungsmöglichkeit für Gespräche"
Magdeburg (MJ). Die werkseitig mit Mikrophonen ausgestatteten Videokameras
im Justizzentrum Magdeburg konnten nach einer Erklärung der Firma Siemens zu
keinem Zeitpunkt Gespräche aufzeichnen. Dies war aufgrund der technischen
Einstellung nicht möglich. Darauf hat Justizministerin Professor Angela Kolb am
Rande einer Rechtsausschuss-Sitzung hingewiesen, in der sie Landtagsabgeordneten
umfassend Bericht zur vom Landesbeauftragten für den Datenschutz kritisierten
Sicherheitstechnik am Justizzentrum Magdeburg erstattete. Kolb verwies auf ein
Schreiben der Fachfirma, in dem es wörtlich heißt: ¿Wir bestätigen, dass mit
den installierten Kameras in der montierten Höhe zu keiner Zeit das Hören,
Verwerten und Aufzeichnen gesprochener Worte möglich war.¿
Bei einem Besuch des Landesbeauftragten für den Datenschutz im
Justizzentrum war festgestellt worden, dass die zur Objektsicherung
eingesetzten Kameras auch über Mikrophone verfügen. Das Ministerium veranlasste
daraufhin umgehend, dass die Möglichkeiten akustischer Aufzeichnung durch eine
Fachfirma dauerhaft unterbunden wurden.
Der Rechtsausschuss des Landtages hatte das Justizministerium aufgefordert,
zum Einsatz vom Videotechnik im Justizzentrum Stellung zu nehmen. Kolb informierte
den Ausschuss am Vormittag auf Grundlage eines Zwischenberichts zu laufenden
Verwaltungsermittlungen. Das Ministerium hat den Präsidenten des Amtsgerichts
über das Oberlandesgericht angewiesen, im Rahmen dieser Untersuchung die
Verantwortlichkeiten bei Beschaffung und Nutzung der Videoanlage zu klären.
Hintergrund:
Sachsen-Anhalts Landesbeauftragter für den Datenschutz Harald von Bose
hatte Kritik an dem Einsatz von Videotechnik im Justizzentrum geübt. Das Justizministerium
schaltete sich unverzüglich ein. Im ersten Schritt ist zu Beginn vergangener
Woche die Sicherheitstechnik neu eingestellt worden. Verwaltungsermittlungen, die
durch den Präsidenten des Amtsgerichts Magdeburg durchgeführt wurden, klären
jetzt die Verantwortlichkeiten. Der sorglose Umgang mit sensiblen Daten im
Justizzentrum ist darüber hinaus Anlass für eine generelle
Datenschutzoffensive. Das Justizministerium hat einen renommierter Experten gewonnen,
der für Sachsen-Anhalts Justiz Handlungsempfehlungen zur optimalen Umsetzung
datenschutzrechtlicher Vorschriften in der Justiz erarbeiten wird.
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