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Urteil des Europäischen
Gerichtshofs - Ministerin Kolb: Keine Schnellschüsse bei der
Sicherungsverwahrung
12.05.2010, Magdeburg – 41
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/10
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 041/10
Magdeburg, den 11. Mai 2010
Urteil des Europäischen
Gerichtshofs - Ministerin Kolb: Keine Schnellschüsse bei der
Sicherungsverwahrung
Magdeburg (MJ). ¿Nach der heute bekannt gegebenen Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte müssen die gesetzlichen Regelungen zur
Sicherungsverwahrung generell einer gründlichen Prüfung unterzogen werden.
Es darf dabei nicht zu Schnellschüssen kommen, um keine neuen Kontroversen
hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte aufzuwerfen¿, so Justizministerin
Prof. Dr. Angela Kolb.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in
Straßburg hat den Antrag der deutschen
Bundesregierung auf Verweisung der Rechtssache M. gegen Deutschland an die
Große Kammer abgelehnt. Es findet deswegen keine weitere inhaltliche
Überprüfung des angefochtenen Urteils vom 17. Dezember
2009 mehr statt, das damit Bestandskraft erlangt hat. Danach verstößt
die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die Dauer
von zehn Jahren hinaus gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Es handelte sich um eine individuelle Beschwerde
ohne unmittelbare Auswirkungen auf andere Fälle. Ministerin Kolb: ¿Parallele Fälle, die kurzfristige Maßnahmen
notwendig machen, gibt es in Sachsen-Anhalt
zurzeit nicht."
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