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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Urteil des Europäischen
Gerichtshofs - Ministerin Kolb: Keine Schnellschüsse bei der
Sicherungsverwahrung

12.05.2010, Magdeburg – 41

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 041/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 041/10

 

 

 

Magdeburg, den 11. Mai 2010

 

 

 

Urteil des Europäischen

Gerichtshofs - Ministerin Kolb: Keine Schnellschüsse bei der

Sicherungsverwahrung

 

Magdeburg (MJ). ¿Nach der heute bekannt gegebenen Entscheidung des Europäischen

Gerichtshofes für Menschenrechte müssen die gesetzlichen Regelungen zur

Sicherungsverwahrung generell einer gründlichen Prüfung unterzogen werden.

Es darf dabei nicht zu Schnellschüssen kommen, um keine neuen Kontroversen

hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte aufzuwerfen¿, so Justizministerin

Prof. Dr. Angela Kolb.

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in

Straßburg hat den Antrag der deutschen

Bundesregierung auf Verweisung der Rechtssache M. gegen Deutschland an die

Große Kammer abgelehnt. Es findet deswegen keine weitere inhaltliche

Überprüfung des angefochtenen Urteils vom 17. Dezember

2009 mehr statt, das damit Bestandskraft erlangt hat. Danach verstößt

die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die Dauer

von zehn Jahren hinaus gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

 

Es handelte sich um eine individuelle Beschwerde

ohne unmittelbare Auswirkungen auf andere Fälle. Ministerin Kolb: ¿Parallele Fälle, die kurzfristige Maßnahmen

notwendig machen, gibt es in Sachsen-Anhalt

zurzeit nicht."

 

 

 

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